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Georgenberger Handfeste#

Urkunde des Erbvertrags zwischen Herzog Otakar IV. der Steiermark und Herzog Leopold V. von Österreich vom 17. 8. 1186, ausgestellt auf dem Georgenberg bei Enns.

Der unheilbar kranke Herzog der Steiermark bestätigte, dass er im Falle seines kinderlosen Todes alle Herrschaftsrechte auf Leopold (und seinen Sohn Friedrich) übertragen werde; auch die Rechte der steirischen Ministerialen, Landleute und Klöster wurden festgehalten. Damit wurden die Babenberger mit stillschweigendem Einverständnis des Kaisers zu künftigen Landesfürsten der Steiermark bestimmt.

Der Erbfall trat 1192 ein, die Steiermark und der Traungau in Oberösterreich fielen an die österreichische Herzöge.

Weiterführendes#

Literatur#

  • K. Spreitzhofer, Georgenberger Handfeste, 1986


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