Gefährdete Villen#
Zerstörung architektonischer Qualität (Essay)#
Text und Bilder von
Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von
ISG Magazin Heft 2 / 2002 (Internationales Städteforum Graz)
Städtische Villen wurden schon seit langem als Denkmale bzw. als wertvolle Objekte meist grösserer Villen-Ensembles erkannt. In der Regel stehen sie als Solitäre in relativ ausgedehnten privaten Garten- oder Parkanlagen. Die Villen und ihre oft aufwendig gestalteten Gärten bilden dabei eine nur schwer voneinander trennbare Einheit - so wie sich auch bei Schlössern Objekt und Park nicht ohne enorme Qualitätsverluste voneinander trennen lassen, obwohl auch das immer wieder vorkommt. Die städtischen Villen sind eine Art kleiner Schlösser - meist aus der Zeit des 19. oder beginnenden 20. Jh. Finanzielle Probleme der Eigentümer, Erbprobleme oder die Kommerzialisierung dieser Villen durch Bauträger, die in der Regel vor allem am schnellen Geld interessiert sind, führen heute zunehmend dazu, dass die grosszügigen Grundstücke parzelliert und verbaut werden; der architektonische Altbestand wird im Dachbereich ausgebaut oder gleich ganz aufgestockt, oft auch sehr störend an diesen angebaut.
Die Störungen betreffen die architektonische Qualität im Detail und in der Grossform. Einerseits versucht man in bester Absicht oft historisierend weiterzubauen, oder der Planer sucht die Lösung in einer kompromisslosen Kontrastarchitektur. In beiden Fällen bleibt meist der grosszügige, ursprüngliche Bau auf der Strecke. Beim ersten werden die Proportionen verändert, meist entstellt - ausserdem wird die Ablesbarkeit der architektonischen Veränderung verwischt, beim anderen wird sehr oft dem Bauwerk Gewalt angetan.
Die Aufgabe der Park- und Gartenanlagen, ihre Parzellierung und Verbauung führt zu einer doppelten Zerstörung - zur Zerstörung des grosszügigen grünen Umfeldes, das meist in axialer Form das Konzept des historischen Baukörpers im Grünen fortsetzt und den notwendigen Sichtabstand zur Nachbarschaft herstellt; zum anderen erfolgt die Zerstörung durch das Heranrücken unadäquater Bauformen an die Villa. Auf diese Problematik sollte verstärkt in der Denkmalpflege, Raumplanung und in der Stadt- und Ortsbildpflege sowie bei der Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen geachtet werden.