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Nur Demjanjuk?#

von Baron Nicolai Freytag Loringhoven (verfasst am 4. 6. 2009)

Sommer 2008, Fußball- Europameisterschaft UEFA EURO, Länderspiel in Klagenfurt – die TV-Sender zeigen die Promi-Box. Während vielen Minuten sichtbar zwischen den Promis (Landeshauptmann Jörg Haider, Nicki Lauda, Roberto Blanko, Red-Bull-Chef Dietrich Mateschitz u.a.) ein älterer Herr mit Zigarre und Cognac-Glas. Er wird erkannt – es ist Milivoj Asner alias Georg Aschner, der Schlächter von Pozega im 2. Weltkrieg.......

Der Ustascha-Polizeichef, 2005 in Kroatien als Kriegsverbrecher angeklagt und nach Kärnten geflüchtet, belegt einen Spitzenplatz auf den Fahndungslisten von INTERPOL, des Simon-Wiesenthal-Centers und des Kroatischen Innenministeriums. Seine Opfer waren Serben, Juden und Roma. Abertausende.

Die Nachricht vom Auftritt des Milivoj Asner verbreitet sich - CNN, Interpol und Wiesenthal-Center werden informiert. CNN unterbricht die laufende Übertragung – eine Warnung jedoch war schneller. Der Gesuchte hat sich eiligst aus dem Staub bezw. Fußball-Stadion gemacht.

Die ausländischen TV-Sender CNN, BBC, MSNDC und ESPN informierten weiter stündlich per Ticker-Tape über den Klagenfurter Vorfall, auch noch in den folgenden Tagen. Die inländischen Medien übten sich in Zurückhaltung.

Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider verteidigte damals in einem Interview den in Klagenfurt „friedvoll lebenden Aschner“.

Das Internet listet ihn als „Nazi-Monster“.


Erschütternd; spannend geschrieben im Sinne einer Momentaufnahme mit weitreichenden Folgen. Leider leistet der ORF keinen Beitrag mehr für die Ergreifung von Verbrechern, da er im Gegensatz zu den anderen EU-Staaten die Sendung Aktenzeichen XY ungelöst nicht mehr ausstrahlt. Gerade das jüngste Kapitalverbrechen in Heidenheim zeigt aber wie das von Baron Loringhoven dargestellte Beispiel, wie fahrlässig der von allen Österreichern bezahlte ORF mit der europäischen Sicherheit umgeht.

Die Argumente gegen die Sendung sind nicht stichhaltig, da Kriegs- und Schwerverbrecher keinen Anspruch auf Persönlichkeitsschutz haben. Die Diskretionsvermutung gilt erst im Verfahren. Der ORF hat aber aus der seinerzeitigen Briefbomberfandung ebensowenig gelernt wie die für die Sendungeinstellung verantwortlichen. Leider...

LG

--Glaubauf Karl, Freitag, 4. Juni 2010, 23:28