Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Saint-Germain und die Minderheitenrechte#

Der Staatsvertrag von 1919 enthielt auch wesentliche, weniger bekannte Elemente, die nähere Betrachtung verdienen.#


Mit freundlicher Genehmigung übernommen aus der Wiener Zeitung, 10. September 2019

Von

Manfred Matzka


Karte
Karte
Grafik: WZ / Quelle: AlphaCentauri

Der Staatsvertrag von Saint-Germain hat im österreichischen kollektiven Bewusstsein ein denkbar schlechtes Image: "Wir" haben Südtirol verloren, Österreich wurde ein lebensunfähiger Kleinstaat, die Vertreter unseres Landes wurden gedemütigt. Bei näherem Hinsehen stellt sich die Bedeutung dieses Vertragswerks allerdings auch etwas anders dar.

Zunächst zu den Fakten: Der Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye wird im dortigen Schloss am 10. September 1919 zwischen Österreich und 27 alliierten und assoziierten Staaten unterzeichnet. Signatarstaaten sind Österreich, USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan, die übrigen Vertragsstaaten sind die Mitglieder des neu gegründeten Völkerbundes.

Der österreichischen Delegation hat man den Vertragstext erst am 2. September übergeben, wirkliche Verhandlungen haben schon davor nicht stattgefunden und gibt es auch jetzt nicht. Die Delegation hat mehr oder weniger zur Kenntnis zu nehmen, was man ihr vorlegt, und kann dazu nur schriftliche Korrekturen vorbringen. Diese Delegation ist schon im Mai angereist und steht unter der Leitung Karl Renners. Er ist quasi der "Übergangskanzler" einer Staatsregierung, die erst Staat und Verfassung konsolidieren muss.

Otto Bauer suchte 1919 den Anschluss an Deutschland#

Renner hat die Verhandlungen übernommen, da er mit seinem Außenstaatssekretär Otto Bauer die Verhandlungspartner nicht provozieren will. Bauer, der überzeugte Sozialdemokrat an der Spitze des Ballhausplatzes, hat alles Menschenmögliche getan, um den neuen Staat nicht als Fortsetzung der alten Monarchie erscheinen zu lassen und Österreichs Verhandlungsposition gegenüber den Entente-Staaten zu konsolidieren. So ließ er schon im November 1918 ein Gutachten erstellen, laut dem Deutschösterreich nicht Rechtsnachfolger der Monarchie ist. Doch die Pariser Friedenskonferenz akzeptiert diese Position nicht. Bauer argumentiert vehement für einen Anschluss an Deutschland, da der neue Kleinstaat ökonomisch nicht lebensfähig sein werde - auch das wird entschieden abgelehnt.

Dennoch ist Bauer im Februar 1919 zu Anschluss-Gesprächen nach Weimar und Berlin gereist - doch dort reagierte sogar die Sozialdemokratie kühl. Der Linke Bauer hält aber mit seiner Überzeugung nicht hinter dem Berg: "Hat der Sieg der Entente-Heere im Herbst 1918 die Revolution entfesselt, so hat der Sieg des Entente-Imperialismus über die Entente-Demokratie auf der Pariser Konferenz von 1919 der Weiterentwicklung der nationalen und sozialen Revolution in Mitteleuropa unverschiebbare Schranken gesetzt und damit die Kraft der Revolution gebrochen, der bürgerlichen Reaktion den Weg gebahnt", hält er rückblickend fest.

Einer derart exponierten Person will Renner nicht die Führung der delikaten Verhandlungen anvertrauen. Er ist ein gewiefter Verhandler, verbindlich und wendig, dennoch scheitert er von Beginn an in den für Bauer zentralen Punkten: Anschluss an Deutschland, Südtirol-Frage und Rechtsnachfolge der Gesamtmonarchie. Das führt im Juli 1919 zu Bauers Rücktritt von der Führung des Außenressorts.

Am 26. Juli übernimmt Staatskanzler Renner also die Führung des Staatsamts des Äußeren, wo die Berufsdiplomaten wieder mehr Bedeutung gewinnen. Unterstaatssekretär Egon Pflügl ist das kontinuierliche Element, er vertritt den Ressortchef, der Kanzler selbst pendelt zwischen Paris, Vorarlberg und Wien. Eine Reihe hochqualifizierter Beamter stehen an seiner Seite in der Konferenz: Johann Eichhoff, Berater des Thronfolgers Franz Ferdinand, Bauers Wirtschaftsexperte Richard Schüller, General Karl Schneller, Diplomaten und sechs Presseleute. Die Delegation wird allerdings in Paris ausnehmend schlecht behandelt und praktisch in ihrem Hotel isoliert - ihre Position ist auch persönlich kaum erträglich.

Warnungen vor der Revolution in und rund um Österreich#

Sie warnen, dass in Österreich und den Nachbarstaaten die Revolution ausbrechen könnte, wenn man das Land nicht stabilisiere und unterstütze. Das bringt aber keine entscheidende Wende in den Verhandlungen. So muss Renner am 10. September einen Vertrag unterzeichnen, der für den jungen Staat harte Bedingungen festsetzt - das "Todesurteil", wie Karl Seitz es formuliert. Vom "letzten Auftritt des Wiener Kongresses", wie Thierry Lentz die Episode später nennt, ist nichts zu spüren, der Vertrag signalisiert sein Gegenteil: Demütigung der Besiegten statt Vertrauensaufbau und Kooperation zwischen vormals verfeindeten Staaten.

Manfred Matzka
Manfred Matzka war Sektionschef der Sektion I im Bundeskanzleramt. Seit Anfang Juni ist er Sonderberater von Kanzlerin Brigitte Bierlein.
Foto: © privat

Der wesentliche Österreich betreffende Inhalt des Vertrages ist wohl bekannt: Grenzziehung zur Tschechoslowakei, Zuordnung von Südtirol und Istrien zu Italien, Dalmatien geht an den SHS-Staat, Galizien an Polen, die Bukowina an Rumänien. Ein Anschluss an Deutschland wird verboten, das militärische Potenzial des neuen Staates eng beschränkt, Reparationen werden festgelegt.

Moderner Gleichheitssatz und Rechte für Volksgruppen#

Zwei Elemente des Vertrages sind aber allgemein weit weniger bekannt: die erste klare Kodifizierung eines modernen Gleichheitssatzes sowie von Volksgruppen- und Minderheitenrechten und die Gründung der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Im Abschnitt V von Teil III, der anspruchsvoll und programmatisch mit "Politische Bestimmungen für Europa" übertitelt ist, verpflichtet sich Österreich, allen Einwohnern ohne Unterscheidung der Geburt, Staatsangehörigkeit, Sprache, Rasse oder Religion vollen Schutz von Leben und Freiheit zu gewähren, und garantiert Religionsausübungsfreiheit. Staatsangehörige nichtdeutscher Muttersprache erhalten ein Recht auf Gebrauch ihrer Sprache vor Behörden.

Minderheiten werden dieselbe Behandlung und dieselben Garantien, rechtlich wie faktisch, wie den anderen Staatsangehörigen zuteil. Insbesondere haben sie ein Recht auf die Errichtung eigener gesellschaftlicher und sozialer Einrichtungen und Schulen. Öffentlicher Schulunterricht in der Minderheitssprache wird ebenso garantiert wie eine angemessene Zuteilung öffentlicher Budgetmittel für Erziehungs-, Religions- und Wohltätigkeitseinrichtungen. In dieser Detailliertheit und Praxisbezogenheit ist das nicht nur legistisches Neuland, sondern auch zukunftsorientiert: Noch heute bilden diese Bestimmungen eine Säule des österreichischen Volksgruppenrechts.

Gründung der Internationalen Arbeitsorganisation ILO#

Bei genauem Studium des Vertragstextes überrascht dann auch der Teil XIII des Vertrages: Er enthält - eigentlich ohne jenen inhaltlichen Bezug zum Friedensvertrag Österreichs - nämlich in zahlreichen Artikeln die Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation, die hiermit gegründet wird, und darüber hinaus weitgehende Bestimmungen über deren Arbeitsweise. Damit hat der Vertrag nicht nur Bedeutung für Österreich und seine Nachbarstaaten, sondern eine weltweite, völkerrechtliche Dimension, die bis heute weiterwirkt, denn das ILO-Statut gilt im Wesentlichen immer noch.

Dieser besondere und für einen Friedensvertrag untypische Inhalt ist allerdings verständlich, wenn man weiß, dass alle Pariser Vororte-Verträge - und daher auch jener von Saint-Germain - im Teil I in 26 Artikeln auch die Satzung des Völkerbundes enthalten, die im April 1919 unterzeichnet wurde. Erst im Teil II, ab Artikel 27, wendet man sich den Österreich betreffenden Regelungen zu.

Der Staatsvertrag von Saint-Germain hat also weit größere Bedeutung als die eines Friedensvertrages der Welt mit Österreich: Er ist auch ein bedeutendes Instrument des allgemeinen Völkerrechts aufgrund der Festschreibung wichtiger internationaler Organisationen und ein konstituierendes Element des europäischen Grundrechte- und Minderheitsrechtsverständnisses. Darüber hinaus hat er gravierende (gesellschafts)politische Bedeutung für Europa: Er erschwert aufgrund seines Sieger-Besiegte-Grundverständnisses eine kooperative friedvolle Weiterentwicklung Europas und bricht nachhaltig die Macht revolutionärer und sozialreformerischer Kräfte in Mitteleuropas Gesellschaften.

Das Original des Vertrags von Saint-Germain existiert übrigens nicht mehr: Die nach der Unterzeichnung in Frankreich aufbewahrten Papiere wurden im Zweiten Weltkrieg nach Berlin gebracht, dort ausgestellt und bei einem Bombenangriff zerstört.

Wiener Zeitung, 10. September 2019