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Internet-Riesen an die Kandare #

Es geht um die Rückeroberung der Grundfreiheiten in der Welt des Internets. Mit zwei Gesetzes-Macheten will die EU die Marktmacht der IT-Konzerne im Internet-Dschungel zurechtstutzen. #


Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von: Die Furche (4. Februar 2021)

Von

Wolfgang Machreich


Der Twitter-Vogel hat Muskeln gezeigt, Donald Trump sein Megaphon entzogen. So froh viele darüber waren, so sehr beunruhigt das Faktum, dass hier ein IT-Unternehmen Kläger, Richter und Exekutor ist.

Patrick Breyer war Richter in Schleswig-Holstein. Bevor er über die Landespolitik in die Europapolitik gewählt wurde. Dort ist er Pirat. Wie das zusammenpasst, erklärt sich im Telefonat mit der FURCHE über den EU-Gesetzgebungsprozess zur Regulierung von Internet-Diensten und -Märkten sehr schnell. Nach einigen Detailantworten öffnet der Abgeordnete der Piratenpartei und Schattenberichterstatter der Grünen/EFA-Fraktion im Rechtsausschuss des Europarlaments seinen Antwortfokus auf das, „worum es dabei eigentlich geht“ und beschreibt die Aufgabe, vor der der EU-Gesetzgeber steht, so: „Es geht um nichts weniger, als das Netz und die Plattformen in Einklang mit unseren Werten zu bringen – dem Recht auf Selbstbestimmung, den Grundfreiheiten, den Menschenrechten.“ Eine Mammutaufgabe im wahrsten Sinne des Wortes, gehört die Gesetzesaxt doch vor allem an die Mammutbäume im Netz gelegt.

Denn zählt man seine Bäume, ist der Internet-Dschungel ein kleines Wäldchen. Kaum eine Handvoll Riesenstämme dominieren das weltweite Netz. Doch ihre Wurzeln saugen den Großteil des geistigen und finanziellen Kapitals auf, ihre Verästelungen lassen neue Geschäftszweige nur aus ihren Stämmen wachsen, ihre Verflechtungen ersticken andere IT-Pflanzen oder übernehmen diese, und durch ihr weltumspannendes Laubdach kommt kaum Finanz-, Geschäfts- und Innovations- Luft, -Licht und -Wasser, damit auch andere IT-Bäume wachsen können.

Mammutbäume dominieren #

Im Unterschied zum realen Dschungel fehlt seinem digitalen Pendant die Vielfalt. Das ist von den IT-Konzernen so gewollt. Einfalt ist Macht. Wo es keine Wahlmöglichkeiten gibt bzw. diese nur in Verästelungen existieren, letztlich aber alle Zweige zu einem Mammut-Unternehmen gehören, sind die Menschen sowohl als Bürgerinnen und Bürger als auch als Konsumentinnen und Konsumenten dieser Marktmacht ausgeliefert. Zuletzt hat diese Abhängigkeit Social-Media-Präsident Donald Trump zu spüren bekommen: Als ihm und zigtausenden anderen „Hetzern“ der Twitter- Kanal gesperrt wurde, merkten er und seine Follower, von welchen Gnaden sie abhängig sind.

So groß die Freude über diese konkrete Sperre bei vielen ist, so sehr beunruhigt das Faktum, dass hier ein IT-Unternehmen Kläger, Richter und Exekutor gleichzeitig ist. „Sicher war ich froh darüber, dass Trump seine Plattform und sein Megaphon verloren hat“, sagt Europa-Abgeordneter Tiemo Wölken, nicht ohne im selben Atemzug ein großes Aber anzuhängen: „Sollte eine private Firma die Macht haben, darüber entscheiden zu können – noch dazu ohne Einspruchsmöglichkeiten vor einem Gericht? Und generell: Wer sollte Meinungs- und Redefreiheit im Netz schützen dürfen?“ Wölkens Antwort auf diese Fragen lautet: Nein, nur demokratisch legitimierte Institutionen dürfen dieses Recht haben. Um das zu gewährleisten, um diese Macht weg von den Konzernen und auf rechtsstaatliche Ebenen zu heben, arbeitet der deutsche Sozialdemokrat als Berichterstatter des Rechtsausschusses im EU-Parlament federführend an der Formulierung des EU-Gesetzes über digitale Dienste – kritisch begleitet von seinen Schattenberichterstattern aus den anderen parlamentarischen Fraktionen wie dem Piraten Patrick Breyer.

Im Unterschied zum Europaparlament, „wo die US-InternetGiganten nicht so viele Freunde haben“, geht Breyer davon aus, dass das Lobbying der IT-Konzerne zur Durchsetzung ihrer Interessen in der EU-Kommission und im Rat der Europäischen Union bzw. den Regierungen der Mitgliedsstaaten „massiv“ ist: „Da sitzen die Konzerne mit am Tisch.“ Um angesichts der Interessenvielfalt zu einer politischen Lösung zu kommen, lädt Berichterstatter Wölken Konzern-Verantwortliche genauso wie Konsumentenschützerinnen und digitale Bürgerrechtler an einen Digital-Tisch, damit sie ihre Argumente auf diesen legen: „Wenn die verschiedenen Stakeholder miteinander diskutieren, lernen wir Politiker am meisten.“

Die Abhängigkeit der Politik von den IT-Riesen zeigte sich bereits am Format, in dem Wölken seine Positionen präsentierte. Das Informationsbüro des Europaparlaments in Stockholm lud vorige Woche zur Online- Debatte zwischen EU-Politik, Vertretern von Facebook, Google und Konsumentenschutz sowie NGOs für Grundrechte im Netz. Den digitalen Raum für diese Diskussion boten die YouTube- und Facebook-Kanäle des Europaparlaments. Ein kleines Beispiel für die großen Abhängigkeiten und Verflechtungen mit den IT-Konzernen, denen de facto alle gesellschaftlichen Akteure im Internet- Dschungel ausgesetzt bzw. ausgeliefert sind. Oder um das Dschungel-Bild weiter zu zeichnen: Auch die Politik hängt an den Lianen der IT-Riesen, während sie deren Macht mit legislativen und regulatorischen Buschmessern zurechtstutzen möchte.

Die letzte EU-Gesetzgebung in diesem Bereich, die e-Commerce-Richtlinie, ist 20 Jahre alt und in der schnell(st)lebigen digitalen Welt quasi zum Fossil versteinert. Die Europäische Kommission hat deswegen Ende des Vorjahrs einen Gesetzesvorschlag über digitale Dienste („Digital Services Act“) und ein Gesetz über digitale Märkte („Digital Markets Act“) mit neuen Regeln für marktdominante Tech-Unternehmen wie Facebook, Google und Co. vorgelegt.

Geschäftsmodell Ausspähen #

Während sich in der Stockholmer Online-Debatte Berichterstatter Wölken und die Vertreter sowohl von Industrie als auch der digitalen Bürgerrechtsbewegung zwar Nachbesserungen wünschen, prinzipiell aber mit dem Vorschlag der Kommission zufrieden zeigten, nennt Pirat Breyer diesen „eher enttäuschend, zu zurückhaltend, zu industrienah“. Neben richtigen Ansätzen, um den digitalen Binnenmarkt zu vereinheitlichen, Kontrolle für Online-Plattformen zu schaffen und fairen Wettbewerb zu sichern, moniert Breyer, dass „das überwachungskapitalistische Geschäftsmodell des lückenlosen Ausspähens und Auswertens der Internetnutzung der Menschen unangetastet bleibt“. Die scheinbar kostenlosen Internet-Dienstewerden mit den persönlichen Daten der Nutzer bezahlt, kritisiert Breyer. Der Goldrausch nach Daten ist in vollem Gange und Internet-Nutzer geben ihre Datenschätze oft zu sorglos und im Tausch gegen kleine Vergünstigungen bei Verlosungen, Umfragen, Fitness-Trackern usw. her. Wenn aber Unternehmen oder der Staat zu viel von Konsumenten wie Bürgern wissen, steht der markt- und politikbeherrschenden Dominanz (siehe China) der Internet-Riesen nichts mehr im Wege. Gegen diesen Dammbruch fordert Breyer den Schutz von Meinungsfreiheit („Verbot fehleranfälliger Uploadfilter-Zensurmaschinen“) und Privatsphäre („Recht auf Anonymität“) im Netz sowie Wahlfreiheit zwischen den Internet-Diensten („Wechsel zwischen den Anbietern unter Beibehaltung der Kontakte“).

Wichtig sei, dass man sich für dieses „riesige Gesetzesvorhaben“ ausreichend Zeit nehme, sagt er. Auch Berichterstatter Wölken rechnet mit zwei bis drei Jahren Verhandlungen. Schließlich geht es um nicht weniger als um ein weltweit beachtetes und kopiertes (so die Hoffnung) Grundgesetz für den digitalen Raum. Dass sich nicht alle Maximalforderungen des Piraten Breyer im finalen Gesetzestext finden werden, ist dem Richter Breyer klar: „Am Ende wird ein Mix rauskommen“, sagt er, aber Pirat und Richter sind sich einig: „Wir werden darauf schauen, dass der Mix so gut wie möglich wird.“

Die Furche, 4. Februar 2021


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