„Preßfrechheit“ & Zensur #
Im Geist der Aufklärung wagte der Habsburger-Kaiser Joseph II. das Experiment „erweiterter Preßfreiheit“. In den Karlsbader Beschlüssen von 1819 erreichte die Zensur indes einen Höhepunkt.#
Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von: DIE FURCHE Donnerstag, 16. Mai 2013
Von
Alexandra Bleyer
Der Philosoph Jean-Jacques Rousseau bezeichnete die Presse bereits im 18. Jahrhundert treffend als „vierte Säule des Staates“. Die öffentliche und veröffentlichte Meinung wuchs in der Neuzeit zu einem Machtfaktor heran, den selbst die absolutistischen Fürsten nicht ignorieren konnten. Sie versuchten mittels Zensur, die Presse zu kontrollieren und unerwünschte Meinungen zu unterdrücken. Der Kampf um die Pressefreiheit wurde zu einem wesentlichen Bestandteil in der Auseinandersetzung zwischen den Herrschenden und den nach politischer Mitbestimmung drängenden liberalen und nationalen Kräften. Ein Kampf, der das lange 19. Jahrhundert entscheidend prägte.
Pressefreiheit und Propaganda #
1781 lockerte Kaiser Joseph II. die Zensurvorschriften in der Habsburgermonarchie, wofür der zeitgenössische Begriff der „erweiterten Preßfreiheit“ Verwendung fand. Im Paragraph drei der Verordnung hieß es: „Kritiken, wenn es nur keine Schmähschriften sind, sie mögen nun treffen, wen sie wollen, vom Landesfürsten bis zum Untersten, sollen, besonders wenn der Verfasser seinen Namen dazu drucken lässt, und sich also für die Wahrheit der Sache dadurch als Bürgen darstellt, nicht verboten werden, da es jedem Wahrheitsliebenden eine Freude sein muß, wenn ihm solche auf diesem Wege zukommt.“ Durch diese neue Freiheit der Medien entstand in der Habsburgermonarchie die Meinungspresse, die weniger von den periodischen Zeitungen als von Broschüren getragen wurde.
Joseph II. wollte den öffentlichen Diskurs unter Gebildeten fördern. Allerdings dienten die diversen Druckerzeugnisse nicht nur den Kritikern der Regierung als Sprachrohr: Der Kaiser setzte auf eine aktive, gezielte Öffentlichkeitsarbeit, vor allem in Bezug auf seine umstrittenen Reformprojekte. Bezahlte Schreiber, meist Beamte, sollten auf Schmähschriften antworten, Zeitungsbeiträge verfassen und die öffentliche Meinung zugunsten der kaiserlichen Politik beeinflussen.
1787 wurde zugunsten der Wiener Druckereien sogar die Vorzensur eingestellt und durch eine nachträglich einzuholende Druckerlaubnis ersetzt. Die „erweitere Preßfreiheit“ blieb allerdings ein kurzlebiges Experiment. Joseph II. sah sich mit einer wahren „Broschürenflut“ konfrontiert, welcher er mit restriktiven Maßnahmen Herr zu werden versuchte.
Ihrer Charakteristik nach widersprach die Zensur den Idealen der Aufklärung, doch der Pressefreiheit stand die Sorge um das moralische und sittliche Wohl des gemeinen Volkes entgegen. In Preußen prägte Friedrich Wilhelm II. dazu 1788 in einer Kabinettsorder den Begriff der „Preßfrechheit“, der zum Schlagwort der Zensurbefürworter wurde: Demnach sei die Zensur notwendig, um das Volk vor schlechten Einflüssen zu schützen.
„Lauigkeit“ und „Zweifelsucht“ #
Dass die Zensoren gelegentlich falsch entschieden, wurde als Argument nicht anerkannt. Joseph Freiherr von Sonnenfels, der sich durch seinen Reformeifer im Justizwesen und in der Verwaltung auszeichnete, erklärte 1798, „daß der Nachteil immer ungleich geringer sei, wenige gute Bücher zu entbehren, als den zahlreichen schädlichen Büchern freien Lauf zu gestatten“.
1789 erschütterte die Französische Revolution Europa. An den Höfen wuchs die Angst vor gewaltsamen politischen Umbrüchen. Die Zensur – Stütze von Thron, Altar und gesellschaftlicher Ordnung – wurde sukzessive verschärft und sollte ein Bollwerk gegen die revolutionären Ideen bilden. 1790 erließ Kaiser Leopold II. ein Presserescript, wonach „alles, was die allgemeine Ruhe störet, was Irrungen, Uneinigkeiten und Spaltungen hervorbringt oder hervorbringen kann, was den Gehorsam gegen den Landesfürsten vermindert, Lauigkeit in Beobachtung der bürgerlichen oder Religionspflichten, was endlich Zweifelsucht in geistlichen Sachen nach sich ziehen kann, für bedenklich“ angesehen wurde.
Nach dem Wiener Kongress 1814/15 entwickelte sich im Vormärz ein System der Kontrolle und Unterdrückung, das mit dem Namen des österreichischen Staatskanzlers (ab 1821) Clemens Lothar Wenzel Fürst von Metternich verknüpft wurde. Pressefreiheit? Nein, danke! Sein Mitarbeiter Friedrich von Gentz beklagte sich bereits 1813 über die Macht der öffentlichen Meinung als Kritikerin der Regierung. Politisch besonders verdächtig erschienen die Studenten und ihre neue Organisation, die 1815 in Jena gegründete Urburschenschaft. Ihr Ideal war die Einheit Deutschlands. Zu den politischen Forderungen, die auf dem Wartburgfest 1817 erhoben wurden, gehörte unter anderem jene nach Rede- und Pressefreiheit.
Ein Attentat als Vorwand #
Als der Student Karl Ludwig Sand im März 1819 den Lustspieldichter und russischen Staatsrat August von Kotzebue ermordete, schien dies vielen als erster Akt einer weit angelegten Verschwörung, die auf nichts weniger als den politischen Umsturz in den deutschen Staaten abzielte. Das Attentat bot somit den Vertretern der Reaktion die günstige Gelegenheit, um innerhalb des Deutschen Bundes eine einheitliche Zensurregelung anzustreben. „Ich hoffe, daß wir durch diese entsetzliche Begebenheit … den Debatten über Preßfreiheit in Deutschland auf eine Reihe von Jahren entgehen werden“, schrieb Gentz Anfang April an Metternich. Es galt, keine Zeit zu verlieren, „denn heute fürchten sich die Regierungen genug, um handeln zu wollen“, antwortete Metternich Anfang Mai. Nachdem sich Österreich und Preußen vorab über die weitere Vorgehensweise verständigt hatten, wurden auf den Konferenzen in Karlsbad im August jene Beschlüsse gefasst, die am 20. September 1819 von der Bundesversammlung in Frankfurt am Main einstimmig angenommen wurden. Die Burschenschaft wurde verboten, die Universitäten sollten stärker kontrolliert und jene Professoren, die einen verderblichen Einfluss auf die Studierenden ausübten, entlassen werden. Presseerzeugnisse unter einem Umfang von zwanzig Druckbogen – also vorrangig Journale und Flugschriften – wurden der Zensur unterworfen: Das weithin unpopuläre Wort „Zensur“ sucht man in den Karlsbader Beschlüssen allerdings vergeblich.
Mit Überwachung und Kontrolle entwickelte sich der Deutsche Bund in Richtung Polizeistaat. Erst die Revolution von 1848 fegte die Karlsbader Beschlüsse hinweg, auch Metternich musste gehen. In der Dezemberverfassung 1867 wurde die Pressefreiheit verbürgt, die Zensur für unzulässig erklärt. Ein wichtiger Schritt. Denn nur mit der verfassungsrechtlich verankerten Pressefreiheit können die Medien als vierte Gewalt ein Gegengewicht „gegenüber dem Machtstreben der den Staatsapparat beherrschenden Parteiengruppe (sowie dem Herrschaftsstreben mächtiger Wirtschafts- und Interessensverbände)“ (Martin Löffler) bilden.
Weiterführendes#