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Wer soll den Gottesdienst leiten?#

Christine Hubka

Geweihte Priester, in der Anglikanischen und Altkatholischen Kirche auch Priesterinnen, ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer in den Kirchen der Reformation, sind zur Leitung von Gottesdiensten berufen. Allen christlichen Konfessionen ist gemeinsam, dass nicht jeder und jede – also Personen, die gerade Lust darauf haben, den Gottesdienst leiten, die Predigt halten oder die Sakramente spenden sollen. Das gilt nicht für einfache Andachten, seien es Rosenkranzgebete oder Taizéandachten. Hier gibt es keine strengen Regeln und Grundsätze.

Das Ausgsburger Bekenntnis regelt die Frage im 14. Artikel. Erstaunlicher Weise ist es einer der kürzesten in dieser programmatischen Schrift der Reformation: Vom Kirchenregiment (kirchlichen Amt) wird gelehrt, dass niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder die Sakramente reichen soll, ohne ordnungsgemäße Berufung.

Zwei Aspekte bringt diese Regelung in die Debatte ein: Es geht um „öffentliche“ Veranstaltungen. Und es muss eine „ordentliche“ Berufung erfolgt sein.

Was aber ist eine ordentliche Berufung?

In den biblischen Gemeinden wurden die Vorsteher gewählt oder durch das Los bestimmt. In diesem Vorgang sahen die ChristInnen das Wirken des Heiligen Geistes. Er lässt das Los auf eine bestimmte Person fallen. Er lässt die Mehrheit der Gemeinde eine Person aus ihrer Mitte finden. Die Beauftragung ist schlicht, sie findet unter Fürbitte und Gebet statt. Auch heute, mit demokratischen Vorstellungen und Bildern im Hintergrund, entspricht dieses biblische Vorgehen und gibt den Beauftragten den Rückhalt, den sie für ihren Dienst benötigen. Der Dienst, zu dem sie berufen sind, ist öffentlich. Das heißt, nicht nur der enge Kreis der Gemeinde, also nicht nur diejenigen, die diese Person (sei es ein Mann oder eine Frau) gewählt haben, wird seine bzw. ihre Predigt hören, aus seiner oder ihrer Hand das Abendmahl empfangen, von ihm oder ihr getauft werden. Diese Situation ist wohl am ehesten heute bei Beerdigungen, Trauungen und auch Taufen gegeben. In die Gottesdienste verirren sich wohl seltener ganz fremde Menschen, die mit Kirche und christlichem Glauben nicht vertraut sind. Aber auch auch das gibt es natürlich.

So klar diese Bestimmung für öffentliche Gottesdienste ist, so wenig gibt sie Weisung für „private“ Gottesdienste. Haustaufen. Hausgottesdienste. Wer kann, darf und soll diesen vorstehen? Und wann hört so eine „Veranstaltung“ auf, privat zu sein?

Wenn sich wöchentlich immer dieselben Menschen zusammen finden, nie Gäste mitgebracht werden, die Fluktuation unter den Teilnehmenden gering ist, dann handelt es sich wohl nicht um eine öffentliche Veranstaltung. Ist jedoch jeder und jede frei, Freunde und Bekannte mitzubringen, neue Nachbarn einzuladen, zufällige Gäste, die auf der Durchreise sind, mitzunehmen, dann öffnet sich diese Veranstaltung, dann ist sie bereits halböffentlich.

Bleiben wir bei der stets geschlossenen Versammlung.

Man kann argumentieren, dass hier die Hausgemeinde, die sich aktuell zum Gottesdienst zusammengefunden hat, aus ihrer Mitte jemanden bestimmen kann, die Feier zu leiten. Nur für heute, nur für dieses eine Mal. Und beim nächsten Mal müsste wieder gewählt werden. Oder sollte, weil es doch praktischer ist und einfacher zu handhaben, die Berufung für eine Periode, ein Jahr, ein Monat geschehen? Immerhin muss sich die leitende Person ja auch vorbereiten auf das, was sie tut. Und sie muss für die Leitungsfunktion qualifiziert sein. Was aber geschieht, wenn eine zu Beginn geschlossene Gruppe sich öffnet, Neue dazu kommen, was sich jede christliche Gruppe und Gemeinschaft wünschen müsste?

Die biblischen Hausgemeinden waren semi-privat. Durchreisende Brüder und Schwestern waren ebenso willkommen, wie die wohl auch fluktuierenden DienstbotInnen, Tagelöhner, SklavInnen. Sie haben von Anfang an einen Vorsteher oder eine Vorsteherin (z.B. Lydia) bestimmt.

Eine weitere Frage müssen solche Hausgemeinden sich stellen: Wie halten wir den Kontakt zur Kirche? Oder etwas härter formuliert: Wie verhindern wir, dass wir zur Sekte, zur Sondergruppe, werden?

Der Kontakt zur Kirche kann geordnet werden, indem die Hausgemeinde die Wahl ihres Vorstehers, ihrer Vorsteherin bekannt gibt, und diese Person im öffentlichen Gottesdienst beauftragt wird. Die Evangelische Kirche hat hier das Amt der Prädikanten (Deutschland) oder Lektoren (Österreich) zur Verfügung, die selbständig Gottedienste feiern und leiten können, dieses aber immer im Auftrag der Ortsgemeinde tun und nur auf dem Gebiet der Gemeinde, die sie berufen hat, wirken können. Eine Vorbereietung auf diesen Dienst durch Kurse und eine Begleitung durch weiterführende Seminare gewährleistet die Anbindung an die Kirche und ihre Lehre.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass – nach evangelischer Ansicht – nicht immer und unter allen Umständen eine ordinierte bzw. „geweihte“ Person in Hausgemeinden wirken muss. Dass die vorstehende Person jedoch „ordentlich“ beauftragt und durch die jeweilige Kirche bestätigt werden sollte.

In der römisch-katholischen Kirche ist die Leitung einer „privaten“ Abendmahlsfeier durch jemanden, der nicht ordinierter Priester ist, zurzeit noch undenkbar. Ähnlich wie in der Frage des Pflichtzölibats, könnte nach Ansicht reformfreudiger Gruppen der Einsatz von theologisch gebildeten „viri probati“ ein Lösungsansatz sein. In gleicher Weise könnten Frauen mit theologischer Vorbildung nach Ansicht der „Reformer“ dann „Hausmessen“ leiten, wenn kein Priester zur Verfügung steht.