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Die Schriftuntersuchungen am Kriminologischen Institut der Karl-Franzens-Universität Graz#


Von

Christan Bachhiesl


Das 1912 von Hans Gross (1847-1915) gegründete Institut für Kriminologie, eines der ersten seiner Art weltweit, beschäftigte sich mit den Phänomenen Verbrechen und Verbrecher auf zwei Ebenen: Zum einen versuchte man, auf theoretischer Ebene Erklärungen für die Entstehung von Kriminalität und für ihre verschiedenen Erscheinungsformen zu finden; zum anderen wurde hier auch stets praktische kriminalistische Arbeit geleistet, also Expertisen zu fraglichen Punkten in Ermittlungen und Gerichtsverfahren erstellt. Man betrieb eine ätiologische Kriminologie auf biologisch-anthropologischer Basis, indem man die Ursachen für Kriminalität in den individuellen Anlagen und Milieubedingungen von Kriminellen suchte. Und man betrieb eine enzyklopädische Kriminologie, wollte also möglichst alle die Kriminalitätserforschung berührenden Wissenschaftsdisziplinen und Forschungsmethoden berücksichtigen.[1] Freilich sollte nicht zuletzt dieser enzyklopädische Anspruch zum Bedeutungsverlust der Grazer Schule der Kriminologie nach dem Zweiten Weltkrieg führen, da es aufgrund der rasant voranschreitenden Differenzierung und Spezialisierung der verschiedenen Wissenschaftsbereiche immer schwieriger wurde, eine Zusammenschau ins Werk zu setzen; und die Ablösung der biologistischen Kriminologie durch eine mehr soziologisch ausgerichtete gegen Ende der Sechzigerjahre des 20.

Jahrhunderts besiegelte diesen Bedeutungsverlust erst recht. Freilich ist hier nicht der Platz, die Geschichte der Grazer Schule der Kriminologie und die Entwicklung ihrer Methodik nachzuvollziehen.[2] Wir wollen indessen einen kurzen Blick auf die im Grazer Kriminologischen Universitätsinstitut durchgeführten graphologischen und schriftkundlichen Forschungen werfen.

Hans Gross selbst maß, seiner ätiologisch-enzyklopädischen Programmatik folgend, so gut wie allem eine Bedeutung für die Kriminalwissenschaft zu, so auch der Schrift. Zu seiner Zeit waren Schreibmaschinen spärlich gesät, und so ging es vor allem um die Beurteilung der Handschrift. Gross wusste von der Wichtigkeit, die „der Durchforschung der Eigentümlichkeit und des Charakters der einzelnen Handschriften“ zukam.[3] Ihm ging es dabei vor allem um die Handschriftvergleichung und um die Feststellung der Echtheit von Handschriften. Er beschäftigte sich mit der chemischen Untersuchung von Papier und Tinten, mit der Wiedersichtbarmachung von unleserlich Gemachtem und mit ähnlichen kriminalistischen Techniken. Die Erforschung der Persönlichkeit eines Menschen mittels Interpretation seiner Handschrift war kein Anliegen, dem Gross besondere Bedeutung zuerkennen wollte:

„Soweit sich die Graphologie damit befaßt, aus der Handschrift Schlüsse auf den Charakter des Schreibers zu ziehen, hat sie für die Kriminalistik keine Verwendbarkeit; vor allem deshalb, weil der UR. [Untersuchungsrichter] es zum Großteil mit Fälschungen und Nachmachungen, also mit Schriftverstellung zu tun hat, aber auch aus dem Grunde, weil die Forschungen der Graphologie auf diesem Gebiete noch lange nicht eine Höhe erreicht haben, um als verläßliche Erkenntnisquelle der Wahrheitsforschung dienen zu können.“[4]

Und dennoch dürfe man die Graphologie als Hilfsmittel für den Kriminalisten nicht gänzlich beiseite schieben, denn kaum jemand würde bezweifeln, dass etwa „die Schrift eines ungebildeten Bauern anders aussieht, als die der eleganten Dame“, und wer dies einmal festgestellt habe, der hat „auch zugegeben, dass es eine Graphologie gibt, ja er hat schon ihre allerersten Grundlehren als richtig anerkannt.“[5] Und so verweist Gross auf die zu seiner Zeit führende Literatur auf dem Gebiet der Graphologie und erörtert die Ableitung von Geschlecht, sozialem Rang und Alter des Schreibers aus seiner Handschrift. Ihm war auch bewusst, dass aufgrund von verschiedenen Stimmungen und äußeren Einflüssen die Schrift einer und derselben Person variieren kann: „Mit vollem Rechte werden als Beleg hierfür stets Faksimiles von Napoleons Unterschrift gegeben […]. Welcher Wechsel der Geschicke, welcher Wechsel der Stimmungen, welcher Wechsel der Schrift!“[6] Vieles also müsse man bedenken, wenn man an die Interpretation einer Handschrift herangehe, denn : „‚Wir schreiben nicht bloß mit der Hand, sondern auch mit dem Hirn‘, sagt Scholz, und das ist richtig.“[7] Bevor man aber in gleichsam metaphysische Interpretationen von Schriftmerkmalen abgleite, solle man auf die nüchterne Beweisbarkeit achten und danach trachten, dem Gericht Fakten vorzulegen. Und ob es um eine echte oder um eine nachgemachte Handschrift handle, das lasse sich meist auch beweisen, Schlüsse aus der Schrift auf die Persönlichkeit hingegen schon viel schwerer. Hans Gross blieb also einer auf die Produktion von Faktenwissen ausgerichteten, positivistischen Epistemologie verpflichtet.[8]

Auf ganz andere als auf solch naturwissenschaftlich-exakte Weise wollte Adolf Lenz (1868-1959) die Wahrheit aus der Schrift herauslesen. Lenz folgte Hans Gross als Direktor des Grazer Kriminologischen Instituts nach, er leitete es von 1916 bis 1938. Adolf Lenz war ein ganzheitlich orientierter Forscher. Er war davon überzeugt, dass die kalte, naturwissenschaftliche Rationalität bei der Erforschung des Kriminellen nicht weiterhelfe, da der Mensch nicht bloß rational sei. Also müsse man ihn auf irrationale, intuitive Weise ergründen, und dies versuchte Lenz mit seiner Methode der sogenannten „inneren Schau“. Aufbauend auf aus der deutschen Romantik stammenden Ganzheitslehren (etwa von Carl Gustav Carus[9]) und gestützt auf die Lebensphilosophie von Ludwig Klages,[10] auf die Psychologie von Richard Müller-Freienfels[11] und auf die Konstitutionsbiologie von Ernst Kretschmer[12] entwickelte Lenz seine eigene ganzheitliche Kriminalitätsforschung, die er „Kriminalbiologie“ nannte. Er ließ sich in der Grazer Haftanstalt Karlau eigens einen „Demonstrationsraum“ einrichten, in welchem er – in Anwesenheit seiner Studenten – die interessantesten Kriminellen vorgeführt bekam. Diese wurden, nachdem sie sich entkleidet hatten, körperlich vermessen, und mithilfe der Methode des „Sichhineinversetzens“ und der „inneren Schau“ wurde dann von den Körperformen der Delinquenten auf ihre Persönlichkeit geschlossen. Hatte jemand z.B. schmale Hüften, aber breite Schultern, so spiegelte dieser Körperbau, so Lenz, einen kriminellen Charakter wider:

„Der wiederholt psychiatrisch untersuchte, aber stets als zurechnungsfähig erklärte Sträfling besitzt eine affektive Struktur, die wir später wegen ihrer Neigung zur Gegensätzlichkeit als ‚springende‘ bezeichnen werden. Der bereits im athletischen Körperbau in der relativen Überentwicklung des knöchernen Skeletts in Kopf und Gliedmaßen und des muskulären Schultergürtels einerseits, und der relativen Minderentwicklung des Rumpfes und der unteren Glieder anderseits symbolisierten körperlichen Gegensätzlichkeit entspricht die seelische in der Überempfindlichkeit des Ichkomplexes einerseits und in der Stumpfheit des gesellschaftlichen Komplexes anderseits. Die Ichaffekte drängen bei mangelnder Beherrschung aus dem schwachen Gesellschaftskomplex zur Entladung nach außen.“[13]

Ziel dieser kriminalbiologischen Untersuchungen war die Feststellung der sogenannten „Persönlichkeitsschuld“, man wollte also die Straftäter nicht mehr nur für die von ihnen begangenen Straftaten bestrafen, sondern für ihre Persönlichkeitsstruktur, für ihr „Sosein“.[14] Wenn man mithilfe der „inneren Schau“ einen gefährlichen Kriminellen erkennen könnte, wäre es ja in der Tat nicht allzu schwer, die Gesellschaft vor solchen Menschen zu schützen, indem man sie möglichst präventiv aussortiert, vielleicht noch bevor sie schlimme Taten begehen. Aus heutiger Sicht mag das recht abstrus anmuten, und bei Besuchern des Grazer Kriminalmuseums ruft die Darstellung der Lenz’schen Kriminalbiologie auch häufig Kopfschütteln und Lächeln hervor; man sollte aber bedenken, dass – dank der Versprechungen von Genetik, Hirnforschung und bildgebender Verfahren – ähnliche Vorstellungen auch heute wieder umgehen; bisweilen wird sogar von einer „Rebiologisierung der Kriminologie“[15] gesprochen.

Zur intuitiven Erfassung der Persönlichkeit eines Kriminellen trug auch die Interpretation der Handschrift bei. Lenz berief sich dabei u.a. auf die diesbezüglichen Arbeiten von Robert Saudek,[16] Ludwig Klages[17] und Richard Müller-Freienfels.[18] Anders als Gross scheute er sich nicht, die Graphologie als probates Mittel zur Charakterforschung anzuwenden. Freilich galt sie ihm nicht als Methode, die ohne Unterstützung von weiteren Forschungen zum Ziel führte:

„Wenn wir daher die ‚Graphologie‘ als die Wissenschaft vom persönlichen Ausdrucksgehalt der Handschrift bezeichnen, so soll damit gesagt sein, daß die seelische Gestalt des Individuums auch in ihrer Handschrift als einem ihrer Symbole zum Ausdruck gelangt. Bei der kriminalbiologischen Deutung der Handschrift ist aber von vornherein darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um die Erkenntnis von Neigungen handelt; daher werden erst mehrere Handschriftproben eine verläßliche Grundlage für die dispositionelle Schriftsymbolik bieten können. Bei ihr handelt es sich, was besonders betont sein mag, keineswegs um das kaum je lösbare Problem, wie aus der Handschrift allein die Persönlichkeit entnommen werden soll.“[19]

Die Handschrift kann also nur im Verbund mit der Interpretation von anderen Lebensäußerungen zur Schau der Persönlichkeit des Untersuchten führen. Lenz stellte bei seiner Schriftuntersuchung zunächst, ähnlich wie beim gerichtlichen Schriftvergleich, die einzelnen Schriftmerkmale fest. Er achtete auf allfällige Arkadenbildung, auf das Verhältnis von Über- und Unterordnung von Merkmalen, auf Unveränderlichkeiten und Verstellungsmöglichkeiten, auf Unregelmäßigkeiten, Rhythmus, Zeilenverstrickungen etc.[20] Bei aller Aussagekraft der Schrift müsse man aber beachten, dass die Erkenntnis der Gesamtpersönlichkeit aus einzelnen Schriftmerkmalen ein schwieriges Unterfangen sei:

„Es braucht von dem hier vertretenen Standpunkt aus, daß sich in jeder körperlich-seelischen Leistung die ganze Persönlichkeit zum Ausdrucke bringt, nicht betont werden, daß auch die Handschrift eine Struktur, ein sinnvolles Gefüge vielfacher Eigenart kundgibt. Daraus folgt ein Doppeltes: einerseits kann ein Schriftmerkmal, z. B. die Bindungsform, das Symbol mehrerer seelischer Neigungen sein; anderseits kann nur die Ganzheit der Schriftmerkmale in ihrer wechselseitigen Beziehung ein vollkommenes Bild der persönlichen Eigenart des Schrifturhebers gewähren.“[21]

Die Schrift als Ganzheit manifestiere sich also nur in einzelnen Merkmalen, die zwar immer mit der Ganzheit der Handschrift zu tun haben, diese aber nicht vollständig abbilden; daher sei die Ganzheit der Schrift schon schwer erkennbar. Noch viel schwieriger zu erkennen sei aber die Ganzheit der Persönlichkeit, von der die Ganzheit der Schrift wiederum nur eine Teilmanifestation sei. Daher müsse man außer der Schrift auch Gestalt, Blick, Gesten etc. in Betracht ziehen, wenn man die Persönlichkeit erfassen will: „Die Symbolik der Handschrift kann nur im Zusammenhalt mit der übrigen Ausdruckssymbolik gewertet werden; es kann von einem individuellen Ausdrucksgesetz erst dann die Rede sein, wenn dieselbe Disposition sich in verschiedenen Symbolarten kundgibt.“[22]

Außerdem musste mittels der Handschriftuntersuchung auf eine konkrete kriminogene (also Verbrechen verursachende) Neigung eines Untersuchten geschlossen werden. Lenz ließ die Feststellung, jemand habe eine verbrecherische Handschrift, nicht als probates Untersuchungsergebnis gelten. So findet sich in einem kriminalbiologischen Untersuchungsbogen, der von einem Studenten ausgefüllt worden war, folgender Satz: „Die Schriftprobe sagt mir bei meinem vollkommen laikalen Urteil folgendes: Es handelt sich um eine Verbrecherschrift.“ Lenz versah das Wort „Verbrecherschrift“ mit einer roten Unterstreichung und vermerkte dazu am linken Rand des Bogens mit Bleistift: „Es gibt weder einen Verbrechertypus, noch Verbrecherschriften!“[23] Lenz konnte die Annahme eines eigenen anthropologischen Typus des Verbrechers nicht gutheißen, da er, wie schon Hans Gross, die Existenz eines an physischen Merkmalen wie z.B. bestimmten Ohrenformen oder sonstigen physiognomischen Kennzeichen ohne weiteres erkennbaren „geborenen Verbrechers“, wie er von Cesare Lombroso postuliert worden war, ablehnte.[24] Derlei deterministische Lehren behagten Lenz nicht, für ihn konnten bestimmte Charaktereigenschaften (die in ganzheitlicher Weise immer irgendwie mit körperlichen Erscheinungsformen korrelierten) zum Verbrechen führen, sie mussten es aber nicht notwendigerweise.[25] Doch auch die intuitiv ‚verfeinerte‘ Form der Kriminalanthropologie, die Lenz’sche Kriminalbiologie, führte zu höchst fragwürdigen Ergebnissen. Adolf Lenz musste, da er als Mitglied des Bundeskulturrats ein Mandatar des Ständestaats war, nach dem Anschluss Österreichs an das Dritte Reich im März 1938 seine politische wie wissenschaftliche Karriere beenden; knapp vor der Emeritierung stehend, wurde er in den Ruhestand versetzt.[26] Sein bisheriger Assistent Ernst Seelig (1895-1955) wurde sein Nachfolger. Seelig, der Nationalsozialist und an führender Stelle im NS-Dozentenbund tätig war, ersetzte die ganzheitliche Intuition Lenz’ durch Rassenbiologie und organizistische Vorstellungen von der Gesundheit des Volkskörpers.[27] Seelig widmete sich beiläufig auch der Schriftuntersuchung, auch wenn sie nicht im Zentrum seiner Forschungen, das von der Erarbeitung einer achtgliedrigen Tätertypologie ausgefüllt wurde,[28] stand. Ähnlich wie Gross legte er aber nicht allzu großen Wert auf die graphologische Erkundung von Täterpersönlichkeiten, sondern widmete sich hauptsächlich der Echtheitsfeststellung von Handschriften und dem Schriftvergleich.[29] Die Schriftvergleichung und die Echtheitsfeststellung bildeten auch weiterhin ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Grazer Kriminologie, dessen Bedeutung mit der zunehmenden Konzentration auf kriminaltechnische Untersuchungen in der Folge noch zunahm. Auf Ernst Seelig folgte Hanns Bellavić (1901-1965) als Direktor des Kriminologischen Instituts; er wurde mit einer Studie zur Schriftuntersuchung habilitiert.[30] Und auch der letzte Leiter der 1978 als eigenständiges Institut aufgelassenen und fortan in Graz nur mehr als Anhängsel des Instituts für Strafrecht existierenden Kriminologie, Gerth Neudert, widmete sich der Handschriftuntersuchung. Er genoss als Schriftgutachter international hohes Ansehen und wurde von in- und ausländischen Gerichten zur diesbezüglichen Gutachtenerstellung ersucht. Im Depot des Hans Gross Kriminalmuseums der Karl-Franzens-Universität Graz lagern hunderte von Neudert erstellte Schriftgutachten – ein lohnendes Forschungsfeld für die Kriminologiegeschichte, das noch der Bearbeitung harrt.[31]

An der Grazer Universität werden seit Neuderts Tod 2001 keine kriminalwissenschaftlichen Schriftuntersuchungen mehr durchgeführt. Aber immerhin wird dieser Wissenszweig hier noch gelehrt: Der an der Universität Wien wirkende Kriminologe Christian Grafl bietet in Graz Lehrveranstaltungen an, in denen u.a. die Grundzüge des forensischen Schriftvergleichs behandelt werden. Ganz ist die Schriftuntersuchung also noch nicht aus dem Grazer akademischen Leben verschwunden, auch wenn sie hier nicht mehr über eine selbständige institutionelle Heimat verfügt.

Fußnoten#

[1] Zum Begriff „enzyklopäidische Kriminologie“ vgl. Hans Göppinger, Kriminologie (München 51997), S. 1.
[2]Vgl. hierzu Christian Bachhiesl, Die Grazer Schule der Kriminologie. Eine wissenschaftsgeschichtliche Skizze, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 91, 2 (2008), S. 87-111; Christian Bachhiesl, Hans Gross und die Anfänge einer naturwissenschaftlich ausgerichteten Kriminologie, in: Archiv für Kriminologie 219, 1-2 (2007), 46–53; Christian Bachhiesl, Bemerkungen zur strukturellen Skepsisvergessenheit biologistisch zentrierter Kriminalwissenschaft, in: Kriminologisches Journal 42, 4 (2010), S. 263-275.
[3] Hans Gross, Handbuch für Untersuchungsrichter als System der Kriminalistik, 2 Bde. (München u.a. 71922), Bd. 2, S. 987f.
[4] Gross, Handbuch, Bd. 2, S. 987.
[5] Gross, Handbuch, Bd. 2, S. 988.
[6] Gross, Handbuch, Bd. 2, S. 993.Zu Napoleons Handschrift vgl. Armand Dayot, Die Handschrift Napoleon I. Mit 40 Bildern, Briefen und Unterschriften Napoleons in Facsimile (Leipzig 1904).
[7]Gross, Handbuch, Bd. 2, S. 993.
[8] Zur epistemischen Spannung in der kriminalwissenschaftlichen Wahrheitsfindung zur Zeit Hans Gross’ vgl.: Christian Bachhiesl, Blutspuren. Zur Bedeutung des Blutes in der Kriminalwissenschaft um 1900, in: Berichte zur Wissenschaftsgeschichte 33, 1 (2010), S. 7-29.
[9] Zu Carus Gedankenwelt vgl. Carl Gustav Carus, Symbolik der menschlichen Gestalt. Ein Handbuch zur Menschenkenntnis. Neu bearbeitet und erweitert von Theodor Lessing (Celle 1925).
[10] Eine Zusammenschau von Klages’ Lehren findet sich in Ludwig Klages, Der Geist als Widersacher der Seele, 2 Bde. (München, Bonn ³1954). Vgl auch Ludwig Klages, Vom Wesen des Bewußtseins. Aus einer lebenswissenschaftlichen Vorlesung (Leipzig ²1926; erstmals erschienen 1921).
[11] Vgl. etwa Richard Müller-Freienfels, Grundzüge einer Lebenspsychologie, 2 Bde., Bd. 1: Das Gefühls- und Willensleben, Bd. 2: Das Denken und die Phantasie (Leipzig 1924); Richard Müller-Freienfels, Metaphysik des Irrationalen (Leipzig 1927).
[12] Kretschmers Einteilung der Körpertypen in Athletiker, Pykniker und Leptosome und der Temperamente in Visköse, Zyklothyme und Schizothyme wurde in den Humanwissenschaften des 20. Jahrhunderts stark rezipiert. Vgl. Ernst Kretschmer, Körperbau und Charakter. Untersuchungen zum Konstitutionsproblem und zur Lehre von den Temperamenten (Berlin 5,61926; erstmals erschienen 1921).
[13] Adolf Lenz, Grundriß der Kriminalbiologie. Werden und Wesen der Persönlichkeit des Täters nach Untersuchungen an Sträflingen (Wien 1927), S. 71.
[14] Zur Lenz’schen Kriminalbiologie vgl. ausführlich Christian Bachhiesl, Zur Konstruktion der kriminellen Persönlichkeit. Die Kriminalbiologie an der Karl-Franzens-Universität Graz (=Rechtsgeschichtliche Studien, Bd. 12) (Hamburg 2005); Christian Bachhiesl, Der Fall Josef Streck. Ein Sträfling, sein Professor und die Erforschung der Persönlichkeit (=Feldforschung, Bd. 1) (Wien u.a. 2010).
[15] Vgl. Peter Becker, New Monsters on the Block? On the Return of Biological Explanations of Crime and Violence, in: Max S. Hering Torres (Hrsg.), Cuerpos Anómalos (Bogotá 2008), S. 265-309; Stefan Krauth, Die Hirnforschung und der gefährliche Mensch. Über die Gefahren einer Neuauflage der biologischen Kriminologie (Münster 2008); Peter Strasser, Die Rückkehr der Biowissenschaften in die Kriminologie, in: Arno Pilgram, Cornelius Prittwitz (Hrsg.), Kriminologie – Akteurin und Kritikerin gesellschaftlicher Entwicklung. Jahrbuch für Rechts- und Kriminalsoziologie (Baden-Baden 2005), S. 51-62.
[16] Vgl. Robert Saudek, Wissenschaftliche Graphologie (München 1926).
[17] Vgl. Ludwig Klages, Ausdrucksbewegung und Gestaltungskraft. Grundlegung der Wissenschaft vom Ausdruck (Leipzig 3,41923); Ludwig Klages, Prinzipien der Charakterologie (Leipzig 1910); Ludwig Klages, Handschrift und Charakter. Gemeinverständlicher Abriß der graphologischen Technik (Leipzig 8-101926).
[18] Vgl. Richard Müller-Freienfels, Menschenkenntnis und Menschenbehandlung. Eine praktische Psychologie für Jedermann (Berlin 1940).
[19] Lenz, Grundriß der Kriminalbiologie, S. 80.
[20] Lenz, Grundriß der Kriminalbiologie, S. 78-84.
[21] Lenz, Grundriß der Kriminalbiologie, S. 81.
[22]Lenz, Grundriß der Kriminalbiologie, S. 82. Mit dem „Ausdrucksgesetz“ greift Lenz ein Konzept von Ludwig Klages auf; vgl. Bachhiesl, Zur Konstruktion der kriminellen Persönlichkeit, S. 58.
[23] Zit. nach Bachhiesl, Zur Konstruktion der kriminellen Persönlichkeit, S. 265.
[24] Vgl. hierzu Bachhiesl, Die Grazer Schule der Kriminologie, S. 90.
[25] Zur hier angesprochenen Determinismus-Indeterminismus-Debatte vgl. Sonja M. Bachhiesl, Kausalgesetz und Willensfreiheit. Der Determinismus Ernst Seeligs vor dem Hintergrund von Alexius Meinongs Philosophie, in: Christian Bachhiesl, Sonja M. Bachhiesl (Hrsg.), Kriminologische Theorie und Praxis. Geistes- und naturwissenschaftliche Annäherungen an die Kriminalwissenschaft (Wien im Druck), und die dort angeführte Literatur. Vgl. auch Gunnar Spilgies, Die Bedeutung des Determinismus-Indeterminismus-Streits für das Strafrecht. Über die Nichtbeachtung der Implikationen eines auf Willensfreiheit gegründeten Schuldstrafrechts (=Strafrecht in Forschung und Praxis, Bd. 38) (Hamburg 2004).
[26] Vgl. Bachhiesl, Zur Konstruktion der kriminellen Persönlichkeit, S. 172f.
[27] Zu Seeligs Spielart der Kriminalbiologie und ihrer Rolle als Instrument der NS-Rassen- und Gesellschaftspolitik vgl. Bachhiesl, Zur Konstruktion der kriminellen Persönlichkeit, S. 180-222.
[28] Vgl. Ernst Seelig, Karl Weindler, Die Typen der Kriminellen (Berlin, München 1949).
[29] Vgl. Ernst Seelig, Anleitung zur Durchführung des Identitätsnachweises durch vergleichende Handschriftenuntersuchung (Graz, Leipzig ²o.J.).
[30]Hanns Bellavić, Die sekundären Veränderungen bei Schriftverstellung (Habilitationsschrift, Graz 1948). Zu Bellavić’ kriminalwissenschaftlichen Forschungen vgl. Bachhiesl, Zur Konstruktion der kriminellen Persönlichkeit, S. 223-232.
[31] Hier muss endlich erwähnt werden, dass die am Kriminologischen Institut der Universität Graz durchgeführten Schriftuntersuchungen nicht die einzigen in Graz waren. So war etwa Franz Wechtitsch in Graz als Graphologe tätig. Seine Tochter, Frau Dr. Christa Höller, hat dem Verfasser dieser Zeilen etliche Bücher überlassen, die Franz Wechtitsch bei seiner Arbeit benutzt hatte, u.a.: Wilfried Daim, Handschrift und Existenz (Graz u.a. 1950); Elsbeth Ebertin, Auf Irrwegen der Liebe. Graphologische Betrachtungen (Berlin 1909); Fritz Kürbisch, Anton Plattner (Hrsg.), Geschriebenes Wort. Schriftportraits österreichischer Dichter der Gegenwart (Graz u.a. 1949); W. [Vorname nicht näher angegeben] Langenbruch, Praktische Menschenkenntnis auf Grund der Handschrift. Eine leicht faßliche Anleitung, die Menschen aus ihrer Handschrift zu erkennen. Zugleich ein Autographen-Album bedeutender und interessanter Persönlichkeiten (Berlin 1911); Laura Meyer, Lehrbuch der Graphologie (Stuttgart u.a. 51913); Herbert Peter, 100 Fragen um eine Kinderhandschrift. Die Graphologie im Dienste der Erziehungsberatung (München, Basel 1951); Hans Georg Schütz, Auf blauer Fährte. Aus der Werkstatt eines modernen Graphologen (Wien, Stuttgart 1949); Eric Singer, Graphologisches Quizbuch. 40 Aufgaben und ihre Lösungen (München 1955).
Als Franz Wechtitsch einmal aufgefordert wurde, einen angeblich von einem Geist in eine Tabatiere gravierten Schriftzug zu begutachten (es handelte sich da um die in Graz in den 1920er-Jahren Aufsehen erregende Geschichte von der „Seherin von Waltendorf“, Maria Silbert, und ihrem Hausgeist Nell), lehnte er den Auftrag mit der Begründung ab, er sei nur für Humangraphologie, nicht aber für Geister-Schriften zuständig. – Frau Dr. Christa Höller sei für die Mitteilung dieses Aperçus bedankt.