Ausstellung „Kunst und Strafrecht“#
In der Sala Terrena der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg ist bis 11.Dezember 2015 die frei zugängliche Ausstellung „Kunst und Strafrecht“ zu sehen. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mit der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder). Die großformatigen illustrierten Tafeln mit spektakulären Einzelfallbeispielen aus der jüngeren Vergangenheit wurden in Frankfurt konzipiert und sind nun in Salzburg installiert.
Kann sich ein nackter Stadionflitzer auf die Kunstfreiheit berufen? Ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt, wenn der Kopenhagener Meerjungfrau eine schwarze Burka angelegt wird? Darf das gängige Logo einer internationalen Musikband auch in Österreich verwendet werden, wenn darin „SS“ – ohne inhaltlichen Zusammenhang – in ähnlichen Runen wie die nationalsozialistische Vereinigung geschrieben wird? Die Ausstellung „Kunst und Strafrecht“ thematisiert rund ein Dutzend solcher Fragen, leicht lesbar und anschaulich illustriert, mit meist legendären Fallbeispielen.
Für viel Furore hat etwa die Geschichte von Harald Oskar Naegeli gesorgt, der Ende der 1970er Jahre als „Sprayer von Zürich“ weltbekannt wurde, mit Strichfiguren an Hausfassaden. Trotz umfassender Proteste von Willy Brandt bis zum Nobelpreisträger Heinrich Böll wurde Naegeli rechtskräftig wegen Sachbeschädigung verurteilt und musste seine Strafe antreten. Die in der Verfassung garantierte Kunstfreiheit gestatte es dem Künstler nicht, sich über die Eigentumsgrenzen hinwegzusetzen. Posthum, im Jahr 2004, rehabilitierte die Schweiz einen ihrer berühmtesten Künstler der Gegenwart. Vor kurzem war ihm eine eigene Ausstellung gewidmet.