Die Symbole Burgenlands #
Wappen und Farben des Burgenlands#
von Peter DiemGesetz vom 15. November 1990 über die burgenländischen Landessymbole (Landesgesetzblatt für das Burgenland 16/1991, ausgegeben und versendet am 4. März 1991)
Der Landtag hat beschlossen:
I. Abschnitt: Landessymbole
§ 1: Farben und Flagge des Burgenlandes
(1) Die Farben des Burgenlandes sind rot-gold.
(2) Die Flagge des Burgenlandes besteht aus zwei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der obere rot und der untere gold ist. Sie weist in ihrer Mitte das Landeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Flagge des Burgenlandes zu ihrer Länge ist zwei zu drei.
§ 2: Landeswappen des Burgenlandes
Das Landeswappen des Burgenlandes ist in goldenem Schild ein roter, golden gekrönter und bewehrter, rot bezungter, widersehender Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der auf einem schwarzen Felsen steht, in den Oberecken von zwei schwarzen, breitendigen Kreuzchen begleitet wird und dessen Brust mit einem dreimal von rot und kürsch gespaltenen und golden eingefassten Schildchen belegt ist. Es kann in Farbe oder in Schwarz-Weiß geführt werden.
§ 3: Landessiegel des Burgenlandes
Das Landessiegel des Burgenlandes ist rund und weist das Landeswappen mit der Umschrift „Land Burgenland“ auf.
§ 4: Landeshymne des Burgenlandes
Die Landeshymne des Burgenlandes ist das Lied „Mein Heimatvolk, mein Heimatland“.
Landeswappen und Landesfarben
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Die Landesfarben des Burgenlandes sind Rot und Gold. Sie könnten auf das von der Sage überlieferte Wappen der Vandalen zurückgehen: in Rot ein goldener Drache. (Der germanische Stamm der Vandalen war bis ins 4. Jahrhundert in Südwestungarn seßhaft.)
Da es international üblich ist, die Landesfarben im Wappen zu reproduzieren, beschloss die burgenländische Landesregierung am 17. 10. 1922, die oben genannten Hauptfarben des Adlerwappens zu modifizieren. So wurde aus dem schwarzen Adler ein roter, aus dem roten Felsen ein schwarzer und aus dem silbernen (nach heraldischen Gepflogenheiten auch weißen) Schildgrund ein goldener (gelber).
In einem Aufsatz aus dem Jahr 1947 stellt Wilhelm Gerlich eine interessante, wohl aber spekulative Theorie über die Verwandtschaft des burgenländischen Wappens mit der Symbolik des Templerordens auf.
Nach Gerlichs Theorie lässt sich die Gründung von Mattersburg-Forchtenstein auf den ungarischen König Emmerich (1196-1204) zurückführen, dessen Gemahlin die aragonische Prinzessin Konstanze, die Tochter Alfons' II., war (auf sie geht nach Ansicht mancher Heraldiker das altungarische Wappen zurück; vgl. den Beitag über die hl. Stephanskrone ). Durch Schenkung hätten Gefolgsleute der Prinzessin, nämlich die schöne Tota sowie die „Brüder" ( = Tempelritter) Simon und Bertrant, Grund und Boden im Raum Mattersburg erhalten. An einem Wegkreuz auf der Straße von Mattersburg nach März sowie im Verlies der Burg Forchtenstein gäbe es Hinweise darauf, dass das Mattersburger Wappen Ähnlichkeiten mit dem Wappen des Templerordens (ein Adler auf einem Felsen, darüber zwei Sterne und ein Jerusalemer Kreuz) aufweise. Dies gründe darauf, dass die Könige von Aragonien Protektoren des Templerordens waren. Das Templerwappen selbst stellte nach Gerlich die Kombination von „Ecclesia" (Felsen Petri und Kreuz) und „Imperium" (Adler) dar. Damit symbolisiere es das universalistische Ideal des Mittelalters.
Man wird nicht fehlgehen, wenn man diese Zusammenhänge als eine etwas weit hergeholte Hypothese bezeichnet, da es keinen historischen Anlass dafür gibt, die verheirateten „Stammväter" von Mattersburg und Forchtenstein, Simon und Bertrant, nicht als Brüder (im Sinn von „Verwandten") anzuerkennen und stattdessen in (zölibatäre) Tempelritter zu verwandeln.
Wilhelm Gerlich, Der Templerorden im Burgenland. In: Burgenländische Heimatblätter, 9. Jahrgang, Heft 3-4/1947, 131 ff.
Hofrat Dr. Gerald Schlag in einem Brief an den Autor, mitgeteilt durch das Büro des Landeshauptmanns am 2. 3. 1994.
Es wird deshalb hier noch die offizielle Geschichte des burgenländischen Wappens wiedergegeben:
Als das Burgenland 1921 gewissermaßen „erfunden“ wurde, sahen sich die zuständigen Stellen vor die Notwendigkeit gestellt, für das Land, das in früherer Zeit niemals eine verwaltungstechnische Einheit gebildet hatte, neue Landessymbole zu kreieren. Der in Wien beheimatete „Verein zur Erhaltung des Deutschtums in Ungarn“ hatte bereits im November 1919, als der tatsächliche Übertritt des Burgenlandes in die österreichische Staatshoheit noch nicht erfolgt war, drei Wappenentwürfe erstellt, die aber, weil heraldisch nicht einwandfrei und stark politisch gefärbt, keine weitere Verwendung fanden. Nach der Konstituierung des Burgenlandes wandte sich die burgenländische Landesregierung statt dessen im Frühjahr 1922 an das Institut für Genealogie, Familienrecht und Wappenkunde in Wien, das in der Zeit der Monarchie als wissenschaftliche Begutachtungsstelle für Nobilitierungen und Wappenverleihungen gedient hatte.
Der Leiter des Instituts, Alfred Anthony von Siegenfeld, erarbeitete daraufhin einen Wappenentwurf, den er der burgenländischen Landesregierung vorschlug. Das Wappen basiert auf den Familienwappen zweier mittelalterlicher Adelsgeschlechter, aus deren Geschichte man leicht eine Verbindung mit der österreichischen Landesgeschichte bzw. eine anti-ungarische Grundhaltung ableiten konnte.
Die „Grafen“ von Mattersdorf-Forchtenstein besaßen neben ihren ausgedehnten Besitzungen in Ungarn auch mehrere Herrschaften in Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten; mehrere Forchtensteiner waren, bedingt auch durch die benachbarte Lage, mit österreichischen Adeligen verheiratet. Der 1445 erbenlos verstorbene Wilhelm von Forchtenstein hatte seinen Stammsitz und mehrere andere westungarische Herrschaften vor seinem Tod um 150.000 Gulden an den späteren österreichischen Herzog Albrecht VI. verpfändet, was angesichts der sich damals abzeichnenden österreichisch-ungarischen Kriegsgefahr wohl lediglich als „Stillhalteabkommen“ verstanden werden darf. Als aber im selben Jahr tatsächlich der Krieg ausbrach, besetzte Albrecht nach dem Tod Wilhelms, sich auf die Verpfändung berufend, nach dem militärischen Gesetz der Stärke Forchtenstein und die anderen Burgen und begründete damit eine nahezu zweihundertjährige Phase der Unterstellung weiter „burgenländischer“ Gebiete unter österreichische Verwaltung und Steuerhoheit.
Die Güssinger wiederum hatten im 13. Jahrhundert durch systematischen Herrschaftserwerb und Ausnützung geistlicher Würden und Hofämter einen riesigen Machtkomplex im Westen Ungarns aufgebaut, der gleichermaßen zur Bedrohung für die ungarischen Könige wie für die steirischen bzw. österreichischen Herzoge wurde. Erst nach 1337 konnte König Karl I. Robert mehrere aufständische Adelsgeschlechter, darunter die Güssinger, niederringen und nach Innerungarn, wo sie und ihr Treiben leichter zu kontrollieren waren, umsiedeln. Aus den spärlichen mittelalterlichen Quellen erarbeitete Alfred Anthony von Siegenfeld folgende „Idealversionen“ der beiden Familienwappen: „In Silber auf einem wachsenden roten Felsen stehend ein golden gekrönter und ebenso gewaffneter auffliegender und widersehender schwarzer Adler, dessen Flügel von je einem breitendigen roten Kreuzchen überhöht sind“ (Mattersdorf-Forchtensteiner) bzw. „ein dreimal von Rot und Kürsch gespaltener Schild“ (Güssinger). Die beiden Wappen wurden aus ästhetischen Gründen so kombiniert, dass das Wappen der Güssinger als Herzschild auf der Brust des Forchtensteiner Adlers zu liegen kam.
Dieses Wappen wurde am 1. August 1922 vom burgenländischen Landtag als Landeswappen des Burgenlandes angenommen. Gleichzeitig beschloss der Landtag, die Farben Rot-Gold, die in den Jahren unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg als gemeinsames Zeichen der Betreiber des Anschlusses des Landes an Österreich, ähnlich dem bekannten „05“ der österreichischen Widerstandskämpfer gegen Nazideutschland etliche Jahre später, verwendet worden waren, zu den burgenländischen Landesfarben zu erklären.
Dies führte zu einer Beanstandung des Wappenzensors am Innenministerium in Wien, Sektionschef Heinrich Seydl. Dieser legte der burgenländischen Landesregierung in seinem Gutachten nahe, die Farben des Wappens den Landesfarben anzugleichen. Aus diesem Grund wurden die Tinkturen des burgenländischen Landeswappens von der burgenländischen Landesregierung am 17. Oktober 1922 folgendermaßen geändert: Adler rot statt schwarz, Felsen und Kreuzchen schwarz statt rot (um das Wappen nicht zu eintönig werden zu lassen), Wappenschild golden statt silbern, Herzschild von einer goldenen Randeinfassung umgeben, um ihn vom roten Adler abzuheben.
Dazu ein Literaturhinweis:
Leonhard Prickler, Die Entstehung des burgenländischen Landeswappens als Ausdruck des politisch-kulturellen Umfelds in den "Geburtsjahren" des Burgenlandes. In: Forscher - Gestalter - Vermittler. Festschrift für Gerald Schlag. Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland, Band 105. Eisenstadt 2001.
Quelle: Entstehung des burgenländischen Landeswappens
Mit dem Gesetz vom 15. November 1990 über die burgenländischen Landessymbole, LGB1. 36/1991, zu dessen Vorbereitung der Verfasser einen bescheidenen Beitrag leisten durfte, besitzt das Burgenland das zur Zeit modernste Symbolgesetz der Republik, das Farben, Flagge, Wappen, Siegel und Hymne nicht nur regelt und schützt, sondern auch dazu ermutigt, die Landesymbole in würdiger Form einzusetzen.
Zur genauen Darstellung der Symbole der Bundesländer vergleiche die Überblicksseite