Die Symbole Salzburgs#
Landeswappen und Landesfarben#
von Peter DiemLandes-Verfassungsgesetz 1999; Artikel 8
(2) Die Farben des Landes Salzburg sind rot-weiß.
(3) Das Landessiegel weist das Landeswappen mit der Umschrift „Land Salzburg" auf.Das Wappen des Landes Salzburg zeigt in einem von Gold und Rot gespaltenen Schild vorne einen aufgerichteten schwarzen, rotbezungten und -bewehrten Löwen, hinten einen silbernen Balken. Auf dem Schild ruht der Fürstenhut mit fünflappigem - die beiden äußeren nur je zur Hälfte - Hermelinstulp samt voller purpurner Haube, darauf sichtbar drei perlenbesetzte goldene Spangen, inmitten oben der goldene Reichsapfel.
Der Fürstenhut stellt den Bezug zum Kurfürsten Ferdinand von Toskana (1803-1805) bzw. zum Herzogtum Salzburg (1806-1808, 1850-1918) her. Außerdem führte auch schon der eine oder andere Erzbischof den Fürstenhut, so etwa Sigismund von Schrattenbach (1753-1771), dargestellt auf der Mariensäule am Domplatz.
Das Wappen ist auf einem Friesacher Pfennig des Erzbischofs Rudolf von Hohenegg(1284-1290) erstmals nachgewiesen, stand aber erst im 14. Jahrhundert in regelmäßigem Gebrauch. Entgegen einer seit fast hundert Jahren gängigen Hypothese, die das Salzburger Wappen vom persönlichen Siegel Herzog Philipps von Kärnten (1246-1256 Erzbischof von Salzburg) ableitet, geht die Direktorin des Salzburger Landesarchivs, Dr. Friederike Zaisberger, davon aus, dass der Ursprung des Landeswappens nicht in den drei Löwen der Kärntner Herzöge Ulrich und Philipp zu suchen ist, sondern im rotbewehrten schwarzen Löwen in Gold der Staufer. Dieser ist in umgekehrter Farbgebung ja auch der Urahne des bayerischen Wappenlöwen, da der staufisch-schwäbische Löwe 1228 über das Pfalzgrafenamt an die Wittelsbacher kam. Dabei ist von Bedeutung, dass die Staufer wahrscheinlich nicht aus der Schwäbischen Alb, sondern vielmehr aus dem Gebiet des heutigen Salzburg stammen. Aus einer Reihe von historischen und topographischen Zusammenhängen und Parallelen läßt sich nämlich erkennen, dass das Geschlecht der Sieghardinger im 9. Jahrhundert aus der Gegend am untersten Neckar zunächst in den Wiener Raum gelangt war, sich aber nach dem Ungarnsturm 906 in das Salzburger Becken zurückgezogen hatte. Auf zwei Sieghardinger Grafen, Sieghard und Friedrich, die 987 nach Schwaben heirateten, geht nach diesen Quellen das Geschlecht der Staufer zurück. In der Folge sollten zwischen Staufern und Babenbergern enge verwandtschaftliche Beziehungen entstehen: Wie wir wissen, war Agnes, die Gattin Leopolds III., des Heiligen, die Tochter Kaiser Heinrichs IV. Einer ihrer Söhne war Erzbischof Konrad von Salzburg (1164-1168). Der deutsche Staufer-Forscher Hansmartin Decker-Hauff vermutet, dass sich Staufer und Babenberger im 12. Jahrhundert „nahezu als Mitglieder eines Hauses betrachteten". Es liegt somit der Schluss nahe, dass aus dieser Gedankenwelt das Salzburger Wappen entstanden ist: die Kombination des schwarzen staufischen Löwen in Gold (als Erbe der Sieghardinger) mit dem rot-weiß-roten Bindenschild der Babenberger.
Eine vollständige Gewissheit über die Tingierung (Farbgebung) der frühesten Wappen wird es jedoch kaum je geben können, da bis zum Ende des 13. Jahrhunderts alle Wappendarstellungen nur durch einfarbige Siegel oder Münzen überliefert sind.
Friederike Zaisberger, Das Salzburger Landeswappen. Vom geistlichen Fürstentum zum österreichischen Bundesland. In: Bericht über den XVIII. Internationalen Kongreß für Genealogie und Heraldik, Innsbruck, 5.-9. September 1988, 511 ff.
Friederike Zaisberger/Nikolaus Pfeiffer, Salzburger Gemeindewappen. Salzburg 1985, 14
Anfänglich wurde das Wappen der Salzburger Erzbischöfe mit einer bischöflichen Mitra bekrönt. Unter dem in Salzburg bewusst gepflegten italienischen Einfluss trat zu Beginn der Neuzeit der Kardinalshut bzw. Legatenhut an die Stelle der Mitra. Darin drückt sich auch der Übergang vom religiös bestimmten Denken
des Mittelalters zu den stärker weltlich bestimmten Anschauungen der neuzeitlichen Kirchenfürsten Salzburgs aus. Um 1700 trat schließlich der bis heute übliche Fürstenhut als Schildbekrönung auf, nicht selten in Kombination mit dem Legatenhut neben Bischofsstab und Schwert, den Symbolen geistlicher und weltlicher Macht.
Die wechselnden Besitzverhältnisse und staatsrechtlichen Beziehungen Salzburgs zu Österreich und Bayern im Verlauf des 19. Jahrhunderts fanden natürlich auch ihren heraldischen Niederschlag, auf den hier im einzelnen nicht eingegangen werden soll.
Die Entwicklung zum selbständigen Kronland (und später Bundesland) wurde in heraldischer Hinsicht durch Artikel I § 4 der Landesverfassung von 1849/50 dokumentiert, wo es lakonisch heißt: Das Herzogthum Salzburg behält sein bisheriges Wappen und die Landesfarben.
Das Wappen Salzburgs als eines Bundeslandes der Republik Österreich wurde durch das Landesverfassungsgesetz vom 16.2. 1921, LGB1. Nr. 58/1921 dekretiert, seine Führung erstmals durch ein Gesetz vom 4. Dezember 1923 geregelt. Salzburg hat schon sehr früh neben der hoheitlichen „Führung" des Landeswappens die allgemeine „Verwendung" desselben in würdiger Form für Zwecke der Heimatkunde oder der Kennzeichnung von für Stadt und Land Salzburg typischen Waren gestattet.
Eine in heraldischer Hinsicht etwas kuriose Phase war die Zeit von 1943 bis 1945, in welcher Salzburg ein Gau „Großdeutschlands" war. Wie in den anderen damals als „Reichsgaue" bezeichneten Bundesländern bestand auch in Salzburg die Bestrebung, für die Gauselbstverwaltung das traditionelle Landeswappen - wenn auch ohne Bekrönung - weiterzuführen. Daneben gab es aber Tendenzen, dem Wappen entweder den auf die erstmals im 18. Jahrhundert auftretende Spottgeschichte vom „Salzburger Stierwaschen" zurückgehenden Stier oder den nationalsozialistischen Reichsadler oder auch ein von Lorbeer umgebenes Reichsschwert als Zier aufzusetzen. Wie schon öfters im österreichischen Wappenwesen (man denke an die Pläne Karl Renners, 1918 je zwei goldene Ähren und rote Hämmer über einem schwarzen Turm als Wappen Deutschösterreichs einzuführen) setzte sich die heraldische Tradition durch: Der „Reichsgau" Salzburg erhielt am 24. Juni 1942 ein Wappen, das sich nur in kleinen Details der von Rudolf Klement geschaffenen Darstellung des Löwen vom bis dahin verwendeten Landeswappen unterschied: das Löwenantlitz war „wehrhafter" gestaltet, mit deutlich sichtbaren Zähnen und einem angriffslustig blickenden Auge - kein Wunder, die Blüte der Jugend Salzburgs stand mitten im Zweiten Weltkrieg; im Februar war der deutsche Vormarsch in Nordafrika bei Tobruk ins Stocken gekommen, im Osten kündigte sich die Sommeroffensive gegen Stalingrad an.
Mit dem Landesverfassungsgesetz 1945, LGB1. 1947 Nr. 1, wurde das Landeswappen in der Form des Jahres 1921 wieder eingeführt. Dem entspricht die Blasonierung des Wappens in Artikel 10 der geltenden Salzburger Landesverfassung.
Obwohl der Schutz des Landeswappens durch eine eigene Rechtsvorschrift (Landeswappengesetz 1954, LGB1. 49) schon vor dem Staatsvertrag gewährleistet war, fehlte doch jahrzehntelang eine verbindliche Abbildung, insbesondere über das Aussehen des Fürstenhutes, da in der Verfassung ja nur von einem „gekrönten" Schild die Rede ist. Es war das Verdienst von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer, dass durch das Salzburger Landeswappengesetz vom 7. 7. 1989 (LGB1. 1989/89) nicht nur Führung und Verwendung, Verleihung und Schutz des Wappens genau geregelt wurden, sondern erstmals auch verbindliche bildliche Darstellungen geschaffen wurden. Die heraldisch perfekte schwarzweiße und farbige Abbildung im Landesgesetzblatt stützt sich auf die Arbeiten Friederike Zaisbergers und des Restaurators Nikolaus Pfeiffer, aus dessen Hand die farbige Wappenzeichnung stammt.
Das genannte Gesetz regelt die offizielle Praxis der Wappenführung, liberalisiert aber auch seine Verwendung zur Hebung des Landesbewusstseins weiter, zum Beispiel in Form von Abzeichen oder Erinnerungsgegenständen. Missbrauch wird unter Strafe gestellt. Neben den Dienststellen des Landes, verschiedenen Landeskammern und Landesverbänden wurden u. a. die Tourismus Ges. m. b.H, der Nationalpark Hohe Tauern und der Salzburger Landesfeuerwehrverband ermächtigt, das Landeswappen zu führen. Für „hervorragende, im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen" kann das Landeswappen physischenoder juristischen Personen als Auszeichnung verliehen werden. Offizielle Drucksorten, Stempel und Siegel waren bis zum 31. Dezember 1991 auf das neue Wappenbild umzustellen. Damit erhielt Salzburg spät aber doch ein sehr modernes Wappenrecht. Die Landespresse begrüßte dies; sie qualifizierte den Übergang von der vordem gebräuchlichen barockisierend-geschwungenen Schildausführung auf die einfache Wappenform als Ausdruck von „Geradlinigkeit", während ihr der Löwe nunmehr „sichtlich bissiger" vorkam.
Salzburger Nachrichten, 6. 10. 1989, 21
Die Farben des Landes Salzburg
Hingegen verweist Friederike Zaisberger auf eine Publikation aus dem Jahre 1935, in welcher die Landesflagge mit „rot-weiß, von schwarz-gelben Halbrauten eingesäumt" umschrieben wird. Die heutige Praxis weiß davon nichts, vielmehr verwenden die Salzburger Landesbehörden als Dienstflagge die Farben Rot-Weiß im Format 2:3, wobei das Landeswappen harmonisch im Mittelfeld angeordnet ist.
Zur genauen Darstellung der Symbole der Bundesländer vergleiche die Überblicksseite