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Das materielle Computerstrafrecht
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8 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ Kontexts gereiht und ausgewertet. Der Aufbau richtet sich in erster Li- nie nach den jeweiligen Rechtsgütern. Dabei wird mit den Individu- alrechtsgütern ( wie zB der Privatsphäre, dem Kommunikations- bzw Übertragungsgeheimnis und dem Vermögen ) der echten Computer- delikte begonnen und mit unechten Computerdelikten und deren In- dividualrechtsgüter- und Universalrechtsgüterschutz fortgesetzt. Mit einzelnen – eher schwach ausgeprägten – unechten Computerdelikten, endet der Kernbereich dieser Arbeit. Anzumerken ist, dass ausnahms- weise auch die einzige Strafbestimmung des Datenschutzgesetzes ( § 51 DSG 2000 ) ausführlich untersucht wird, obwohl es sich dabei um kein spezielles Computerdelikt handelt. Dies wird damit begründet, dass einerseits Verletzungen des Geheimhaltungsrechts personenbezoge- ner Daten insb durch die IKT begründet und realisiert werden ( was schon der Grundgedanke des Datenschutzgesetzes 1978 war 19 ) und an- dererseits, weil der Schnittstelle von materiellem Strafrecht und Da- tenschutzrecht in dieser Arbeit ebenfalls besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll. Der Umfang der Ausarbeitung der einzelnen echten und unechten Computerdelikte entspricht faktisch der Propor- tionalität ihrer IKT-Relevanz. Folglich wird – sachlich gerechtfertigt – den echten Computerdelikten mehr Platz eingeräumt, als den unech- ten, welche wenig IKT-Bezug aufweisen und daher auch am Ende des Hauptteils der vorliegenden Arbeit behandelt werden. Im Zuge dieser Ausarbeitungen werden die entsprechenden Rechts- güter untersucht, Tatbestände dargestellt und dogmatisch wie krimi- nalpolitisch analysiert. Da überschaubar wenige einschlägige Sachver- haltssubstrate von Gerichtsentscheidungen existieren, werden fiktive, aber durchaus realistische Lebenssachverhalte in dieser Arbeit verwen- det und in ausgewählten Fällen einer hypothetischen strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Darüber hinaus werden generell auch moderne Er- scheinungsformen der Computerkriminalität ( wie DoS, Phishing, Skim- ming, Cyber-Grooming und Cyber-Stalking, aber auch Malware, wie Computerwürmer, Computerviren und Trojanische Pferde usw ) tech- 19 Vgl AB 1024 BlgNR XIV. GP, 1 f: » Rechtspolitischer Grundgedanke der Beratun- gen war, die Persönlichkeitsphäre des Menschen auch in Anbetracht des Einsat- zes moderner Informationstechnologie zu wahren und ihm Rechtsschutz gegen ungerechtfertigte Verwendung seiner Daten zu ermöglichen. «; weiters ErlRV 72 BlgNR XIV. GP, 8: » Die Diskussion über das Problem des › Datenschutzes ‹ ent- stand mit dem vermehrten Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung für die Sammlung von Daten und Informationen «.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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