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8 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
Kontexts gereiht und ausgewertet. Der Aufbau richtet sich in erster Li-
nie nach den jeweiligen Rechtsgütern. Dabei wird mit den Individu-
alrechtsgütern ( wie zB der Privatsphäre, dem Kommunikations- bzw
Übertragungsgeheimnis und dem Vermögen ) der echten Computer-
delikte begonnen und mit unechten Computerdelikten und deren In-
dividualrechtsgüter- und Universalrechtsgüterschutz fortgesetzt. Mit
einzelnen – eher schwach ausgeprägten – unechten Computerdelikten,
endet der Kernbereich dieser Arbeit. Anzumerken ist, dass ausnahms-
weise auch die einzige Strafbestimmung des Datenschutzgesetzes ( § 51
DSG 2000 ) ausführlich untersucht wird, obwohl es sich dabei um kein
spezielles Computerdelikt handelt. Dies wird damit begründet, dass
einerseits Verletzungen des Geheimhaltungsrechts personenbezoge-
ner Daten insb durch die IKT begründet und realisiert werden ( was
schon der Grundgedanke des Datenschutzgesetzes 1978 war 19 ) und an-
dererseits, weil der Schnittstelle von materiellem Strafrecht und Da-
tenschutzrecht in dieser Arbeit ebenfalls besondere Aufmerksamkeit
gewidmet werden soll. Der Umfang der Ausarbeitung der einzelnen
echten und unechten Computerdelikte entspricht faktisch der Propor-
tionalität ihrer IKT-Relevanz. Folglich wird – sachlich gerechtfertigt –
den echten Computerdelikten mehr Platz eingeräumt, als den unech-
ten, welche wenig IKT-Bezug aufweisen und daher auch am Ende des
Hauptteils der vorliegenden Arbeit behandelt werden.
Im Zuge dieser Ausarbeitungen werden die entsprechenden Rechts-
güter untersucht, Tatbestände dargestellt und dogmatisch wie krimi-
nalpolitisch analysiert. Da überschaubar wenige einschlägige Sachver-
haltssubstrate von Gerichtsentscheidungen existieren, werden fiktive,
aber durchaus realistische Lebenssachverhalte in dieser Arbeit verwen-
det und in ausgewählten Fällen einer hypothetischen strafrechtlichen
Prüfung unterzogen. Darüber hinaus werden generell auch moderne Er-
scheinungsformen der Computerkriminalität ( wie DoS, Phishing, Skim-
ming, Cyber-Grooming und Cyber-Stalking, aber auch Malware, wie
Computerwürmer, Computerviren und Trojanische Pferde usw ) tech-
19 Vgl AB 1024 BlgNR XIV. GP, 1 f: » Rechtspolitischer Grundgedanke der Beratun-
gen war, die Persönlichkeitsphäre des Menschen auch in Anbetracht des Einsat-
zes moderner Informationstechnologie zu wahren und ihm Rechtsschutz gegen
ungerechtfertigte Verwendung seiner Daten zu ermöglichen. «; weiters ErlRV 72
BlgNR XIV. GP, 8: » Die Diskussion über das Problem des › Datenschutzes ‹ ent-
stand mit dem vermehrten Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung für die
Sammlung von Daten und Informationen «.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik