Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Informatik
Das materielle Computerstrafrecht
Seite - 22 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 22 - in Das materielle Computerstrafrecht

Bild der Seite - 22 -

Bild der Seite - 22 - in Das materielle Computerstrafrecht

Text der Seite - 22 -

22 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ rechtliche Geldbehebung mit einer entfremdeten Bankomatkarte an einem Bankomaten oder durch Fälschung elektronischer Dokumente wie E-Mails oder anderer digitalisierter und ausstellerspezifischer Schriftsätze. Freilich könnte man anhand solcherart ausgewählter Per- sönlichkeitsmerkmale der Täter bzw Tätergruppen an eine Differenzie- rung zwischen » schlichter Computerkriminalität « und » qualifizierter Computerkriminalität « denken. Eine gewisse Graduierung nach Sozi- alschädlichkeit, krimineller Energie oder der Verwendung von Spezial- technik, würde mE die Computerkriminalität zu sehr als reines Krimi- nalitätsbild für IKT-Spezialisten unbillig einschränken. Die IKT stellt eine massentaugliche informationstechnische Infrastruktur dar, deren Besonderheit gerade auch darin liegt, dass grundsätzlich jeder Nutzer Opfer wie Täter sein kann. Ein diesbezügliches » Profiling « iS einer tä- terorientierten Betrachtung nach speziellen Persönlichkeitsmerkma- len des Täters, sollte daher für eine weiterführende Phänomenunter- gliederung vermieden werden. Ganz idS soll der Begriff der Computerkriminalität daher insge- samt weit ausgelegt werden, um auch die stetigen technischen Wei- terentwicklungen, die bis dato weitgehend nicht abzuschätzen sind, noch erfassen zu können. Bereits die jüngste Vergangenheit bzw Ge- genwart zeigt, wie schnell neue Erscheinungsformen der Computer- kriminalität zu Tage treten, aber auch wieder außer Mode geraten kön- nen. Es lässt sich daran denken, dass vermutlich nichts so schnelllebig ist wie Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologie. Waren es bis vor Kurzem noch – neben den » Klassikern « wie » Hacking « und » Malware « ( vgl zB Viren, Würmer, Trojanische Pferde ) – Phänomene wie zB » Phishing «, » Pharming «, » Skimming « oder » Denial-of-Service- Angriffe «, so sind es heute bereits auch Erscheinungsformen wie » Cy- ber-Mobbing bzw -Stalking «, » Cyber-Grooming «, » Rache-Pornos «, » Sex- ting «, » Flaming «, » Cyberlocker «, » Happy Slapping «, » Internet-Trolle « oder » Scamming « und » Scareware « im Bereich des sog » Social Engi- neering «, Identitätsmissbräuche und der sog » Hacktivismus «, die hoch im Kurs stehen.83 83 Siehe dazu auch Bergauer / Schmölzer, Strafrecht, in Jahnel / Mader / Staudegger ( Hrsg ), IT-Recht 3 ( 2012 ) 635 ( 644 f ); zur Phänomenologie ausf Schmölzer, ZStW 2011 / 123, 709 ff.
zurück zum  Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das materielle Computerstrafrecht