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Das materielle Computerstrafrecht
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55 Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ neben kleineren dogmatischen Anpassungen 253 auch hins einer Tatbe- gehung durch Mitglieder einer kriminellen Vereinigung konkretisiert ( zB § 118 a Abs 3, § 126 a ) und dabei Strafdrohungen angehoben. 15. Zweites Gewaltschutzgesetz 2009 Durch das zweite Gewaltschutzgesetz 254 wurden ua eine Sexualstraftä- terdatei 255 eingeführt und ein neuer Abs 3 a in § 207 a geschaffen, der nunmehr auch denjenigen pönalisiert, der im Internet wissentlich auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger zugreift. 16. DSG-Novelle 2010 Durch die DSG-Novelle 2010 256 wurden neben weiteren Adaptierun- gen – insb der Berücksichtigung von speziellen Vorschriften über die Videoüberwachung und Anpassungen bzw Ergänzungen der Verwal- tungsstraftatbestände des § 52 DSG 2000 – auch eine etwas abgeän- derte Strafbestimmung des § 51 DSG 2000 kodifiziert, die nun durch Entfall des vorher existenten Abs 2 von einem Ermächtigungsdelikt zu einem reinen Offizialdelikt erhoben wurde, was deutlich auf eine ge- nerelle Aufwertung des Datenschutzes in der Gesetzgebungstendenz schließen lässt.257 17. Strafgesetznovelle 2011 Insbesondere in Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem 253 Wesentlich ist dabei die Änderung der Definition des Tatbestands des § 118 a Abs 1 dahingehend, dass anstelle des Erfordernisses der » Verletzung « einer spezifi- schen Sicherheitsvorkehrung, nun die » Überwindung « derselben schon als straf- barkeitsbegründend ausreichend ist. 254 2. GeSchG, BGBl I 40 / 2009. 255 Darunter wird die besondere Kennzeichnung einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung im Strafregister für Zwecke der ( neugeschaffenen ) Sonderauskunft zu Sexualstraftätern verstanden; siehe § 2 Abs 1 a und § 9 a Strafregistergesetz 1968, BGBl 1968 / 277 idF I 107 / 2014. 256 DSG-Novelle 2010, BGBl I 133 / 2009. 257 Zu den einzelnen Modifikationen des § 51 DSG 2000 durch die DSG-Nov 2010 siehe ausf Bergauer, Änderungen der strafrechtsrelevanten Bestimmungen des DSG 2000 durch die Novelle 2010, in Jahnel ( Hrsg ), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 ( 2010 ) 73 ( 73 ff ).
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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