Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Informatik
Das materielle Computerstrafrecht
Seite - 81 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 81 - in Das materielle Computerstrafrecht

Bild der Seite - 81 -

Bild der Seite - 81 - in Das materielle Computerstrafrecht

Text der Seite - 81 -

81 Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ platte als jeweils ein Computersystem ( iSd § 74 Abs 1 Z 8 ) beurteilt wer- den, sofern sie nicht zur Tatzeit mit dem Tatobjekt verbunden, dh am Ziel-PC angeschlossen waren. Andernfalls würden diese Geräte als Peri- pheriegeräte 392 über die unmittelbare Anbindung bzw mittelbare Kom- munikation mit dem Prozessor an den Datenverarbeitungsprozessen des » führenden Systems « teilnehmen und so zu dessen » Teil « werden. Dabei sind an sich bereits als selbstständige Computersysteme zu be- urteilende ( Mikrocontroller gesteuerte ) Speichermedien ebenfalls Teil des PCs, und als tatbildliches Computersystem anzusehen.393 Daher gilt, dass einzelne Teile eines Computersystems, die ihrerseits selbst- ständige Computersysteme darstellen würden 394, sinnvoller Weise aber nicht immer gesondert auch als eigenständige Computersysteme iSd § 74 Abs 1 Z 8 behandelt werden sollten. In bestimmten Fällen wäre es sachgerechter, sie weiterhin nur als Teil eines im Einzelfall festzustel- lenden ( geeigneteren ) Computersystems zu betrachten.395 Als Beispiel könnte ein Hackerangriff auf ein lokales Netzwerk genannt werden, bei dem der Täter Sicherheitsvorkehrungen der Netzwerkanmeldung umgeht, dann aber auf Daten eines mit diesem Netzwerk verbunde- nen ungesicherten PCs zugreift.396 In diesem Fall würden das Netzwerk als tatbildliches Computersystem und der konkrete Zielcomputer als bloßer Teil desselben beurteilt werden müssen. Daher kann es auch in diesem Beispielsfall für die Tatbestandsmäßigkeit der Handlung keine Rolle spielen, dass der Zielcomputer selbst nicht gesondert mit einer spezifischen Sicherheitsvorkehrung 397 ausgestattet ist. 392 Siehe dazu auch ER ( ETS 185 ) Pkt 23: » A computer system usually consists of diffe- rent devices, to be distinguished as the processor or central processing unit, and peripherals «. 393 Zu denken wäre an einen Hackerangriff, bei dem sich der Täter widerrechtlich Zu- griff auf einen PC verschafft und sich die auszuspionierenden Daten auf einer bei diesem angeschlossenen externen Festplatte befinden. 394 Beispielsweise können in einem konkreten Sachverhalt, in dem ein Netzwerk aus- spioniert wurde, diverse Netzwerkkomponenten, wie Switches oder Router, als Teile des Computersystems » lokales Netzwerk « betrachtet werden; ebenfalls ist eine mit einem PC dauerhaft verbundene Festplatte, ausgenommen in Fall eines externen und zum Zeitpunkt der Tathandlung nicht mit dem PC verbundenen Da- tenträgers, als Teil des Computersystems des » PC « zu beurteilen. 395 In diesem Sinne auch Reindl, E-Commerce, 149; vgl zudem Reindl-Krauskopf, Com- puterstrafrecht 2, 12. 396 Ähnlich doch lediglich auf unselbstständige Systeme bezogen Thiele in SbgK § 118 a Rz 29. 397 Zur spezifischen Sicherheitsvorkehrung siehe S 88 f.
zurück zum  Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das materielle Computerstrafrecht