Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Informatik
Das materielle Computerstrafrecht
Seite - 214 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 214 - in Das materielle Computerstrafrecht

Bild der Seite - 214 -

Bild der Seite - 214 - in Das materielle Computerstrafrecht

Text der Seite - 214 -

214 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ liefern weder die CCC 1057 samt Erl 1058 noch die GMat 1059 Anhalts- punkte dafür, dass es sich iZm dem Auffangen von elektromagneti- scher Abstrahlung überhaupt um gerade am Transportweg befind- liche Daten handeln muss. Vielmehr könnte daher auf » in einem Computersystem verarbeitete « bzw – in Anlehnung an § 126 a Abs 1 – » von automationsunterstützt verarbeiteten, übermittelten oder überlassenen Daten « abgestellt werden. Beide Tatbestandsalternativen stellen schlichte Tätigkeitsdelikte dar, da in beiden Fällen kein tatbestandlicher Erfolg verlangt wird. In § 119 a Abs 1 Fall 1 liegt der Handlungsunwert im » Benützen einer Vorrichtung «, in § 119 a Abs 1 Fall 2 im » Auffangen elektromagnetischer Abstrahlung «. 6. Subjektive Tatseite In beiden Deliktsfällen des § 119 a Abs 1 ist als strafbarkeitseinschrän- kender Ausgleich für den weiten objektiven Tatbestand auf der sub- jektiven Seite neben dem Tatbildvorsatz – im Gegensatz zu § 119 – eine mehrfache kumulativ vorliegende Absicht gefordert, wie sie bereits bei § 118 a Abs 1 1060 formuliert wurde. Der Täter muss daher im Zeitpunkt der Handlungsvornahme ne- ben dem Tatbildvorsatz im Mindeststärkegrad eines dolus eventua- lis eine doppelte Absicht 1061 ( hier: Datenspionageabsicht und Gewinn- bzw Schädigungsabsicht ) iSd § 5 Abs 2 aufweisen, nämlich: 1057 Siehe etwa Art 3 CCC, indem zwar zum Ausdruck gebracht wird, dass die elek- tromagnetische Emission von nicht-öffentlichen Übertragungen von Compu- terdaten zu oder von einem Computersystem bzw innerhalb eines solchen als mitumfasst betrachtet wird, doch bezieht sich der diesbezügliche sprachliche Einschluss » including electromagnetic emissions from a computer system carry- ing such computer data «, generell auf Computerdaten und nicht nur auf solche, die gerade übermittelt werden. 1058 Siehe etwa ER ( ETS 185 ) Pkt 57. 1059 Siehe ErlRV 1166 BlgNR XXI. GP, 27. 1060 Siehe oben. 1061 Siehe zur entsprechenden Begründung der hier vertretenen » doppelten Absicht « S 107; weiters – allerdings unbegründet – für eine doppelte Absicht: Bertel / Schwaig- hofer, BT I 12 § 119 a Rz 3; Köck, Wirtschaftsstrafrecht 2, 114 f; wohl auch Schmölzer, ZStW 2011 / 123, 709 ( 729 ); Eder-Rieder, Wirtschaftsstrafrecht 3, 202; Bergauer in BMJ, 35. Ottensteiner Fortbildungsseminar, 27 ( 35 ); für eine dreifache Absicht ( iS einer Datenspionageabsicht, einer Datenverwendungsabsicht und einer Gewinn- bzw Schädigungsabsicht ): Thiele in SbgK § 119 a Rz 32 ff; Seling, Privatsphäre, 158 f; Reindl- Krauskopf, Computerstrafrecht 2, 32; Reindl-Krauskopf in WK 2 § 119 a Rz 8 f und 11.
zurück zum  Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das materielle Computerstrafrecht