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214 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
liefern weder die CCC 1057 samt Erl 1058 noch die GMat 1059 Anhalts-
punkte dafür, dass es sich iZm dem Auffangen von elektromagneti-
scher Abstrahlung überhaupt um gerade am Transportweg befind-
liche Daten handeln muss. Vielmehr könnte daher auf » in einem
Computersystem verarbeitete « bzw – in Anlehnung an § 126 a Abs 1 –
» von automationsunterstützt verarbeiteten, übermittelten oder
überlassenen Daten « abgestellt werden.
Beide Tatbestandsalternativen stellen schlichte Tätigkeitsdelikte dar,
da in beiden Fällen kein tatbestandlicher Erfolg verlangt wird. In § 119 a
Abs 1 Fall 1 liegt der Handlungsunwert im » Benützen einer Vorrichtung «,
in § 119 a Abs 1 Fall 2 im » Auffangen elektromagnetischer Abstrahlung «.
6. Subjektive Tatseite
In beiden Deliktsfällen des § 119 a Abs 1 ist als strafbarkeitseinschrän-
kender Ausgleich für den weiten objektiven Tatbestand auf der sub-
jektiven Seite neben dem Tatbildvorsatz – im Gegensatz zu § 119 – eine
mehrfache kumulativ vorliegende Absicht gefordert, wie sie bereits bei
§ 118 a Abs 1 1060 formuliert wurde.
Der Täter muss daher im Zeitpunkt der Handlungsvornahme ne-
ben dem Tatbildvorsatz im Mindeststärkegrad eines dolus eventua-
lis eine doppelte Absicht 1061 ( hier: Datenspionageabsicht und Gewinn-
bzw Schädigungsabsicht ) iSd § 5 Abs 2 aufweisen, nämlich:
1057 Siehe etwa Art 3 CCC, indem zwar zum Ausdruck gebracht wird, dass die elek-
tromagnetische Emission von nicht-öffentlichen Übertragungen von Compu-
terdaten zu oder von einem Computersystem bzw innerhalb eines solchen als
mitumfasst betrachtet wird, doch bezieht sich der diesbezügliche sprachliche
Einschluss » including electromagnetic emissions from a computer system carry-
ing such computer data «, generell auf Computerdaten und nicht nur auf solche,
die gerade übermittelt werden.
1058 Siehe etwa ER ( ETS 185 ) Pkt 57.
1059 Siehe ErlRV 1166 BlgNR XXI. GP, 27.
1060 Siehe oben.
1061 Siehe zur entsprechenden Begründung der hier vertretenen » doppelten Absicht «
S 107; weiters – allerdings unbegründet – für eine doppelte Absicht: Bertel / Schwaig-
hofer, BT I 12 § 119 a Rz 3; Köck, Wirtschaftsstrafrecht 2, 114 f; wohl auch Schmölzer,
ZStW 2011 / 123, 709 ( 729 ); Eder-Rieder, Wirtschaftsstrafrecht 3, 202; Bergauer in BMJ,
35. Ottensteiner Fortbildungsseminar, 27 ( 35 ); für eine dreifache Absicht ( iS einer
Datenspionageabsicht, einer Datenverwendungsabsicht und einer Gewinn- bzw
Schädigungsabsicht ): Thiele in SbgK § 119 a Rz 32 ff; Seling, Privatsphäre, 158 f; Reindl-
Krauskopf, Computerstrafrecht 2, 32; Reindl-Krauskopf in WK 2 § 119 a Rz 8 f und 11.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik