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Das materielle Computerstrafrecht
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404 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ D. Vertiefte Untersuchung des Phänomens » Phishing « anhand § 108 StGB iVm dem Grundrecht auf Datenschutz Das Kunstwort » Phishing « steht mittlerweile als abstrakter Überbegriff für Handlungen, mit denen versucht wird durch Selbstschädigung der Opfer an Zugangs- oder Kontodaten der Betroffenen zu gelangen.1967 1. Exkurs: » Phishing « und » Pharming « Der Begriff » Phishing « setzt sich zusammen aus den Wörtern » Pass- word « und » Fishing «, da die Täter schlicht und einfach über listige Ak- tionen nach » Passwörtern « von Internetnutzern » angeln «.1968 Auch das sog » Pharming « ( » Password harvesting farming « bzw auch » Password harvesting fishing « ) ist inhaltlich eng an das Phishing angelehnt. Die Opfer werden dabei durch DNS 1969-Manipulation auf ge- fälschte Websites geleitet, die bspw dem Erscheinungsbild bekannter Bankinstitute entsprechen. Das Opfer wird in weiterer Folge dazu ver- leitet, seine Zugangs- und Kontodaten über ein Online-Formular be- kannt zu geben. So wie diese Kunstwörter aus dem Hacker-Jargon ( deren Etymo- logie weitgehend ungeklärt und zum Teil strittig ist ) 1970 selbst oft in Hacker-Kreisen mit unterschiedlichen Bedeutungen versehen werden, tauchen auch in der juristischen Fachliteratur differierende Bezeich- nungen und Definitionen der zu Grunde liegenden modi operandi auf. Im Folgenden sollen die wesentlichsten Methoden kurz unter einer aussagekräftigen Bezeichnung dargestellt werden, um eine abgeklärte Grundlage für die weitere Befassung zu bieten. 1967 Vgl dazu auch den Begriff » Computer Based Social Engineering «. 1968 Siehe etwa Schuh, Computerstrafrecht, 230 ff; weiters Malek / Popp, Strafsachen im Internet 2 ( 2014 ) 67; etwas differenzierter Gercke / Brunst, Internetstrafrecht, 117 mwN; siehe zur Begrifflichkeit auch Seifert, Guide, 265. 1969 » Domain Name System «; DNS ist zuständig für die Auflösung von Internet-Adres- sen bzw Domains zu IP-Adressen. Bekannte Methoden sind das DNS-Cache-Poiso- ning oder das Manipulieren der lokalen » hosts «-Datei durch Trojanische Pferde. 1970 Vgl etwa Gercke / Brunst, Internetstrafrecht, 117; Schuh, Computerstrafrecht, 230; Bergauer, RZ 2006, 82; Bergauer in Bergauer / Staudegger, Recht und IT, 109 ( 110 ).
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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