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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
die verfassungsrechtliche Grundlage zurückwirken, so spricht bereits
dies dafür, dass sie auch auf die Auslegung der – wortidenten – Begriffe
des § 1 Abs 1, der nicht unter Ausführungsvorbehalt steht 2025, heran-
gezogen werden können. « 2026 Andernfalls würde man – nach Ansicht
Jahnels – dem Verfassungsgesetzgeber unterstellen, dass dieser diesel-
ben Begriffe in verschiedenen Absätzen desselben Paragraphen nicht
im selben Sinn verstanden wissen wollte.2027 Als weiteres Indiz für die
Orientierung des Verfassungsgesetzgebers an den einfachgesetzlichen
Legaldefinitionen führt Jahnel schließlich an, dass der Gesetzgeber
beide Teile des DSG 2000, also sowohl die Verfassungsbestimmungen
als auch die einfachgesetzlichen Regelungen, gemeinsam beschlossen
habe.2028 In diesem Sinn sprechen sich bereits Rill 2029 und Kotschy 2030
für eine » gewisse Rückwirkung « der einfachgesetzlichen Bestimmun-
gen auf das Grundrecht aufgrund der Gesetzgeberidentität aus. Berka
hält fest, dass sich das Grundrecht auf Datenschutz und das einfach-
gesetzliche Datenschutzrecht wechselseitig bedingen und miteinander
verknüpft seien. Das Grundrecht beziehe sich mit seiner Begrifflichkeit
zum Teil auf das einfachgesetzliche Datenschutzrecht, sodass das ein-
fache Recht für die Auslegung des Grundrechts mit herangezogenen
werden müsse.2031
Gravierend erscheint hier jedenfalls, dass, würde man den Rück-
griff auf einfachgesetzliche Vorschriften zur Interpretation von Verfas-
sungsbestimmungen zulassen, dem ( einfachen ) Gesetzgeber im Wege
der in seiner Verantwortung stehenden einfachen Gesetzgebung die
Möglichkeit offen stünde, Grundrechte – die unter keinem Ausfüh-
rungsvorbehalt stehen – inhaltlich dadurch mittelbar beliebig einzu-
schränken. Die das Grundrecht auf Datenschutz konstituierenden ver-
2025 § 1 Abs 1 DSG 2000 wird daher unmittelbar durch die Verfassung gewährleistet.
2026 Im Folgenden Jahnel, Handbuch, Rz 1 / 57 ff.
2027 Siehe Jahnel, Handbuch, Rz 1 / 58; vgl auch Fercher, Manuelle Dateien im Daten-
schutzgesetz 2000 in Jahnel / Siegwart / Fercher ( Hrsg ), Aktuelle Fragen des Daten-
schutzrechts ( 2007 ) 33 ( 41 f ).
2028 Vgl Jahnel, Handbuch, Rz 1 / 58; vgl dazu auch Lienbacher, Datenschutzrecht und
Staatsorganisation, in Österreichischer Juristentag ( Hrsg ), Das Grundrecht auf
Datenschutz im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit. Referate und
Diskussionsbeiträge ( 2012 ) 17 ( 23 ) unter Verweis auf die ständige Rsp des VfGH.
2029 Siehe Rill, Das Grundrecht auf Datenschutz, in Duschanek ( Hrsg ), Datenschutz in
der Wirtschaft ( 1981 ) 15 ( 17 ).
2030 Siehe Kotschy in Matzka ( Hrsg ), Datenschutzrecht für die Praxis. Kommentar ( 3.
Lfg 1988 ) § 3 K 1.
2031 Vgl Berka, Datenschutz, 29.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik