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574 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
weisen fokussieren 2723 ( » echte Computerdelikte « ) und solche, deren
Tatbestände technikneutral sind, aber zumindest auch explizit Bege-
hungsweisen enthalten, die wiederum IKT-bezogen sind ( » unechte
Computerdelikte « ).
Für ( echte ) Computerdelikte wäre einerseits aufgrund ihrer IKT-
spezifischen Besonderheiten und andererseits wegen der Tatsache,
dass viele von ihnen durch ihre Strafdrohung in die sachliche Zustän-
digkeit des Bezirksgerichts fallen, wo ein Bezirksanwalt die Ankla-
geseite vertritt, eine Sonderzuständigkeit beim Einzelrichter des Lan-
desgerichts wünschenswert.
3. Zum Datenbegriff des Strafrechts
Der Legalbegriff » Daten « des Kernstrafrechts erweist sich als proble-
matisch und sollte überarbeitet werden. Dazu wird folgender Formu-
lierungsvorschlag unterbreitet: » Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
Daten a ) personenbezogene und nicht personenbezogene Informatio-
nen sowie b ) deren computertechnische Darstellung ( Computerdaten )
einschließlich unmittelbar ausführbarer Computerprogramme. «
B. Thesen des Hauptteils
1. Zum Widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem
( § 118 a )
§ 118 a Abs 1 sollte in Anbetracht der zunehmenden Virtualisierungs-
konzepte – wie Cloud Computing, Online-Speicher usw – allein auf die
Verfügungsberechtigung über die Daten abstellen und nicht auch be-
züglich des Computersystems, oder eines Teils davon.
Ein Computersystem iSd § 74 Abs 1 Z 8 kann über Eigentums- und
Zuständigkeitsbereiche hinweg bestehen, was eine Abgrenzung und
Feststellung in der Strafrechtspraxis erschwert. Das Tatobjekt Compu-
tersystem und seine Teilkomponenten müssen daher in einem kon-
2723 Als Beispiel dafür sei der Tatbestand des § 126 a genannt, der etwa durch seine
Handlungsalternative der Datenunterdrückung nicht ausschließlich auf eine IKT-
Begehung abstellt. Man denke an die schlichte Wegnahme eines fremden Daten-
trägers, was auch die Unterdrückung seines Datenbestands impliziert.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik