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Schlussbetrachtungen
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
Das Problem mit unsachlicher und mehrdeutiger Rechtstermino-
logie ist im hier interessierenden Themengebiet besonders stark aus-
geprägt und verbreitet. Dass sich Legisten mit der Ausformulierung
IKT-spezifischer Tatbestände schwer tun, liegt vermutlich ebenfalls
in der IKT und deren spezifischer Terminologie begründet. Dennoch
widerspricht die Verwendung unscharfer, mehrdeutiger oder bereits
in anderen Sachgesetzen anders verwendeter Begriffsbezeichnungen
den Prinzipien der Einheit der Rechtssprache und der Rechtssicher-
heit und sollte folglich bereinigt und in weiterer Folge vermieden wer-
den. Gerade im Strafrecht, das als ultima ratio-Instrument des Gesetz-
gebers die schärfsten staatlichen Eingriffe in die Freiheit der Bürger
ermöglicht, um einen effektiven Rechtsgüterschutz sicherzustellen,
sollte der Terminologie und Bestimmtheit der Tatbestände seitens des
Gesetzgebers besonderes Augenmerk gewidmet werden.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik