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610 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
B. Schaffung von Qualifikationsbestimmungen betreffend
die Kritische Infrastruktur
In Umsetzung des Art 9 Abs 4 RL 2013 / 40 / EU werden Qualifikationsbe-
stimmungen bezüglich kritischer Infrastrukturen iSd neuen Definition
des § 74 Abs 1 Z 11 nicht nur für die Datenbeschädigung ( § 126 a ) und
die Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems ( § 126 b )
vorgesehen, sondern auch iZm dem Widerrechtlichen Zugriff auf ein
Computersystem ( § 118 a ), sofern die Tat in Bezug auf ein Computer-
system begangen wird, das einen wesentlichen Bestandteil der kriti-
schen Infrastruktur ( § 74 Abs 1 Z 11 ) darstellt.2732 In Anpassung an die
neu geschaffene Definition in § 74 Abs 1 Z 11 wird auch die qualifizierte
Sachbeschädigung in § 126 Abs 1 Z 5 nicht nur textlich auf » an einem
wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur ( § 74 Abs. 1 Z 11 ) «
abgeändert, sondern durch die umfassendere Legaldefinition bezüg-
lich des öffentlichen Abfallentsorgungs- und Kanalwesens wohl auch
inhaltlich ausgedehnt.
Die Adaptierung des § 126 Abs 1 Z 5 schlägt sich auch auf den neu
gestalteten § 274 2733 ( Schwere gemeinschaftliche Gewalt ) durch, der
nunmehr neben § 126 Abs 2 konkret auch auf § 126 Abs 1 Z 5 in seiner
neuen Fassung verweist. Dies bewirkt, dass in Hinkunft jede andere
qualifizierte Form der Sachbeschädigung 2734 nicht mehr zur Strafbar-
keit iSd § 274 führt.2735
Der Schwere Diebstahl ( § 128 ) wird aufgrund von Sachlichkeits-
überlegungen 2736 ebenfalls um einen entsprechenden Qualifikations-
tatbestand erweitert, indem der bisherige Wortlaut des § 128 Abs 1 Z 4
durch » an einem wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruk-
tur ( § 74 Abs. 1 Z 11 ), oder « ersetzt und die zuvor in Z 4 normierte erste
Wertqualifikation ( mit dem ebenfalls generell angehobenen Betrag
iHv € 5.000,– 2737 ) in eine neue Z 5 aufgenommen werden soll.
2732 Siehe zu den einzelnen Bestimmungen gleich im Anschluss.
2733 Bislang unter der Bezeichnung » Landfriedensbruch « bekannt.
2734 Ebenso wie eine leichte Körperverletzung.
2735 Siehe dazu ErlRV 689 BlgNR XXV. GP, 40.
2736 ErlRV 689 BlgNR XXV. GP, 23.
2737 Siehe dazu im Anschluss.
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Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik