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Das materielle Computerstrafrecht
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619 Ausblick » StRÄG 2015 « Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ muss, das ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur ( § 74 Abs 1 Z 11 ) ist. Auch in diesem Fall kommt als Computersystem iSd § 74 Abs 1 Z 8 ein Computerprogramm ( zB Server- bzw Webdienst ) in Betracht, sofern dieses einen unentbehrlichen Bestandteil der kri- tischen Infrastruktur darstellt. Nach dieser Formulierung des Tatbe- stands muss allerdings das Zielsystem des Angriffs auch das System sein, das selbst einen wesentlichen Bestandteil der kritischen Infra- struktur bildet. Es reicht nicht aus, dass ein solches Computersystem lediglich durch einen Angriff auf ein anderes Computersystem ( mittel- bar ) » beeinträchtigt « wird, das keine solche Eigenschaft aufweist. F. Einführung eines neuen Straftatbestandes, die » Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems « ( § 107 c ) § 107 c 2758 ( 1 ) Wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Ver- wendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt 1. eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder 2. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbe- reiches einer Person ohne deren Zustimmung eine für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. ( 2 ) Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 1 verletzten Person zu Folge, so ist der Täter mit Frei- heitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Zu § 107 c wird in den GMat das Phänomen » Cybermobbing « angespro- chen, welches für die betroffenen Personen eine extreme Belastung be- deute und in schweren Fällen zur systematischen Zerstörung der Persön- 2758 RV 689 BlgNR XXV. GP.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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