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muss, allenfalls bis zu Ideen geht, wo selbst die Beispiele uns verlassen)
durch die natürlichen Stufen fortzuschreiten, müssen wir das praktische
Vernunftvermögen von seinen allgemeinen Bestimmungsregeln an bis dahin,
wo aus ihm der Begriff der Pflicht entspringt, verfolgen und deutlich
darstellen.
Ein jedes Ding der Natur wirkt nach Gesetzen. Nur ein vernünftiges Wesen
hat das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Prinzipien, zu
handeln, oder einen Willen. Da zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen
Vernunft erfordert wird, so ist der Wille nichts anders als praktische Vernunft.
Wenn die Vernunft den Willen unausbleiblich bestimmt, so sind die
Handlungen eines solchen Wesens, die als Objektiv notwendig erkannt
werden, auch subjektiv notwendig, d. i. der Wille ist ein Vermögen, nur
dasjenige zu wählen, was die Vernunft unabhängig von der Neigung als
praktisch notwendig, d. i. als gut, erkennt. Bestimmt aber die Vernunft für
sich allein den Willen nicht hinlänglich, ist dieser noch subjektiven
Bedingungen (gewissen Triebfedern) unterworfen, die nicht immer mit den
Objektiven übereinstimmen; mit einem Worte, ist der Wille nicht an sich
völlig der Vernunft gemäß (wie es bei Menschen wirklich ist): so sind die
Handlungen, die Objektiv als notwendig erkannt werden, subjektiv zufällig,
und die Bestimmung eines solchen Willens Objektiven Gesetzen gemäß ist
Nötigung; d. i. das Verhältnis der Objektiven Gesetze zu einem nicht durchaus
guten Willen wird vorgestellt als die Bestimmung des Willens eines
vernünftigen Wesens zwar durch Gründe der Vernunft, denen aber dieser
Wille seiner Natur nach nicht notwendig folgsam ist.
Die Vorstellung eines Objektiven Prinzips, sofern es für einen Willen
nötigend ist, heißt ein Gebot (der Vernunft), und die Formel des Gebots heißt
Imperativ.
Alle Imperativen werden durch ein Sollen ausgedrückt und zeigen dadurch
das Verhältnis eines Objektiven Gesetzes der Vernunft zu einem Willen an,
der seiner subjektiven Beschaffenheit nach dadurch nicht notwendig bestimmt
wird (eine Nötigung). Sie sagen, dass etwas zu tun oder zu unterlassen gut
sein würde, allein sie sagen es einem Willen, der nicht immer darum etwas
tut, weil ihm vorgestellt wird, dass es zu tun gut sei. Praktisch gut ist aber,
was vermittelst der Vorstellungen der Vernunft, mithin nicht aus subjektiven
Ursachen, sondern Objektiv, d. i. aus Gründen, die für jedes vernünftige
Wesen als ein solches gültig sind, den Willen bestimmt. Es wird vom
Angenehmen unterschieden als demjenigen, was nur vermittelst der
Empfindung aus bloß subjektiven Ursachen, die nur für dieses oder jenes
seinen Sinn gelten, und nicht als Prinzip der Vernunft, das für jedermann gilt,
auf den Willen Einfluss hat.
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Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
- Title
- Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
- Author
- Immanuel Kant
- Date
- 1785
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 21.0 x 29.7 cm
- Pages
- 70
- Keywords
- Philosophie, Vernunft, Aufklärung, Ethik, Kritik
- Category
- Geisteswissenschaften
Table of contents
- Vorrede 4
- Erster Abschnitt 9
- Zweiter Abschnitt 20
- Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten 20
- Die Autonomie des Willens als oberstes Prinzip der Sittlichkeit 48
- Die Heteronomie des Willens als der Quell aller unechten Prinzipien der Sittlichkeit 49
- Einteilung aller möglichen Prinzipien der Sittlichkeit aus dem angenommenen Grundbegriffe der Heteronomie 50
- Dritter Abschnitt 54
- Übergang von der Metaphysik der Sitten zur Kritik der reinen praktischen Vernunft. Der Begriff der Freiheit ist der Schlüssel zur Erklärung der Autonomie des Willens 54
- Freiheit muss als Eigenschaft des Willens aller vernünftigen Wesen vorausgesetzt werden 56
- Von dem Interesse, welches den Ideen der Sittlichkeit anhängt 57
- Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich? 61
- Von der äußersten Grenze aller praktischen Philosophie 63
- Schlussanmerkung 70