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derjenigen Maxime, deren Allgemeinheit als Gesetzes du zugleich wollen
kannst; dieses ist die einzige Bedingung, unter der ein Wille niemals mit sich
selbst im Widerstreite sein kann, und ein solcher Imperativ ist kategorisch.
Weil die Gültigkeit des Willens als eines allgemeinen Gesetzes für mögliche
Handlungen mit der allgemeinen Verknüpfung des Daseins der Dinge nach
allgemeinen Gesetzen, die das Formale der Natur überhaupt ist, Analogie hat,
so kann der kategorische Imperativ auch so ausgedrückt werden: Handle nach
Maximen, die sich selbst zugleich als allgemeine Naturgesetze zum
Gegenstande haben können. So ist also die Formel eines schlechterdings
guten Willens beschaffen.
Die vernünftige Natur nimmt sich dadurch vor den übrigen aus, dass sie ihr
selbst einen Zweck setzt. Dieser würde die Materie eines jeden guten Willens
sein. Da aber in der Idee eines ohne einschränkende Bedingung (der
Erreichung dieses oder jenes Zwecks) schlechterdings guten Willens durchaus
von allem zu bewirkenden Zwecke abstrahiert werden muss (als der jeden
Willen nur relativ gut machen würde), so wird der Zweck hier nicht als ein zu
bewirkender, sondern selbständiger Zweck, mithin nur negativ gedacht
werden müssen, d. i. dem niemals zuwider gehandelt, der also niemals bloß
als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck in jedem Wollen geschätzt
werden muss. Dieser kann nun nichts anders als das Subjekt aller möglichen
Zwecke selbst sein, weil dieses zugleich das Subjekt eines möglichen
schlechterdings guten Willens ist; denn dieser kann ohne Widerspruch keinem
andern Gegenstande nachgesetzt werden. Das Prinzip: handle in Beziehung
auf ein jedes vernünftige Wesen (auf dich selbst und andere) so, dass es in
deiner Maxime zugleich als Zweck an sich selbst gelte, ist demnach mit dem
Grundsatze: handle nach einer Maxime, die ihre eigene allgemeine Gültigkeit
für jedes vernünftige Wesen zugleich in sich enthält, im Grunde einerlei.
Denn dass ich meine Maxime im Gebrauche der Mittel zu jedem Zwecke auf
die Bedingung ihre Allgemeingültigkeit als eines Gesetzes für jedes Subjekt
einschränken soll, sagt eben so viel, als: das Subjekt der Zwecke, d. i. das
vernünftige Wesen selbst, muss niemals bloß als Mittel, sondern als oberste
einschränkende Bedingung im Gebrauche aller Mittel, d. i. jederzeit zugleich
als Zweck, allen Maximen der Handlungen zum Grunde gelegt werden.
Nun folgt hieraus unstreitig: dass jedes vernünftige Wesen als Zweck an
sich selbst sich in Ansehung aller Gesetze, denen es nur immer unterworfen
sein mag, zugleich als allgemein gesetzgebend müsse ansehen können, weil
eben diese Schicklichkeit seiner Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung es
als Zweck an sich selbst auszeichnet, imgleichen dass dieses seine Würde
(Prärogativ) vor allen bloßen Naturwesen es mit sich bringe, seine Maximen
jederzeit aus dem Gesichtspunkte seiner selbst, zugleich aber auch jedes
andern vernünftigen als gesetzgebenden Wesens (die darum auch Personen
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Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
- Title
- Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
- Author
- Immanuel Kant
- Date
- 1785
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 21.0 x 29.7 cm
- Pages
- 70
- Keywords
- Philosophie, Vernunft, Aufklärung, Ethik, Kritik
- Category
- Geisteswissenschaften
Table of contents
- Vorrede 4
- Erster Abschnitt 9
- Zweiter Abschnitt 20
- Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten 20
- Die Autonomie des Willens als oberstes Prinzip der Sittlichkeit 48
- Die Heteronomie des Willens als der Quell aller unechten Prinzipien der Sittlichkeit 49
- Einteilung aller möglichen Prinzipien der Sittlichkeit aus dem angenommenen Grundbegriffe der Heteronomie 50
- Dritter Abschnitt 54
- Übergang von der Metaphysik der Sitten zur Kritik der reinen praktischen Vernunft. Der Begriff der Freiheit ist der Schlüssel zur Erklärung der Autonomie des Willens 54
- Freiheit muss als Eigenschaft des Willens aller vernünftigen Wesen vorausgesetzt werden 56
- Von dem Interesse, welches den Ideen der Sittlichkeit anhängt 57
- Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich? 61
- Von der äußersten Grenze aller praktischen Philosophie 63
- Schlussanmerkung 70