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vid-19-Pandemie behandelt der Beitrag von Schmittmann4; dieser Beitrag
behandelt hingegen die Konsequenzen von Zahlungsschwierigkeiten im
Allgemeinen Leistungsstörungsrecht.
Ãœberblick
Betrachtet man die vertragsrechtlichen Konsequenzen der Covid-19-Pande-
mie aus der Makroperspektive, stellt man fest, dass diese sich als externe
Störung auf nahezu sämtliche Vertragsbeziehungen auswirkt. Die Kernfra-
ge, die sich dann – zunächst noch ungeachtet der Einzelvorschriften des
Zivilrechts – stellt, lautet: Wer muss dieses Risiko tragen, und wer darf es
auf seinen Vertragspartner abwälzen? Diese Fragen sind im Leistungsstö-
rungsrecht typischerweise geregelt. Dieses regelt gerade die Konsequenzen
von Schwierigkeiten, die die Leistung betreffen. Manche Risiken muss der
Schuldner selbst tragen: Er bekommt beispielsweise seine Gegenleistung
nicht, muss vielleicht sogar Schadensersatz dafür zahlen, dass er seine Ver-
tragspflicht nicht erfüllt. In anderen Fällen bleibt er sanktionslos und darf
das Risiko der Leistungsstörung auf die Gegenseite abwälzen, bekommt al-
so sogar seine Gegenleistung, obwohl er seine eigene Leistung nicht er-
bracht hat. Unter welchen Voraussetzungen welcher Fall eintritt, regelt das
Leistungsstörungsrecht.
Vertragliche Regelungen
Den Ausgangspunkt für die Problembewältigung bildet allerdings zu-
nächst die vertragliche Risikozuordnung. Manche Parteien haben in ihren
Verträgen Klauseln vorgesehen, die selbst das Pandemierisiko umfassen
und dessen Konsequenzen regeln. Solche Klauseln sind etwa Force Majeu-
re-Klauseln, die typischerweise so auszulegen sein werden, dass sie auch
das Pandemierisiko abdecken5 – jedenfalls, soweit dieses Risiko nicht be-
reits bei Vertragsschluss vorhersehbar war, was regelmäßig bei Vertrags-
B.
I.
4 S. J. Schmittmann, in diesem Band; ferner V. Römermann, Die Aussetzung der Insol-
venzantragspflicht im COVInsAG und ihre Folgen, NJW 2020, S.1108ff.
5 A. Dehio/B. Rinne/C. Schmitt, Rechtliche Auswirkungen von COVID-19 im Finanz-
sektor, WM 2020, S.819 (819f.); E. Wagner/R. A. Holtz/T. Dötsch, Auswirkungen
von COVID-19 auf Lieferverträge, BB 2020, S.845 (846).
Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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book Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Title
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Author
- Daniel Effer-Uhe
- Editor
- Alica Mohnert
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 258
- Categories
- Coronavirus
- Recht und Politik
Table of contents
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
- Transportrecht in der Corona-Krise 205
- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245