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Vertragsrecht in der Coronakrise
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vid-19-Pandemie behandelt der Beitrag von Schmittmann4; dieser Beitrag behandelt hingegen die Konsequenzen von Zahlungsschwierigkeiten im Allgemeinen Leistungsstörungsrecht. Überblick Betrachtet man die vertragsrechtlichen Konsequenzen der Covid-19-Pande- mie aus der Makroperspektive, stellt man fest, dass diese sich als externe Störung auf nahezu sämtliche Vertragsbeziehungen auswirkt. Die Kernfra- ge, die sich dann – zunächst noch ungeachtet der Einzelvorschriften des Zivilrechts – stellt, lautet: Wer muss dieses Risiko tragen, und wer darf es auf seinen Vertragspartner abwälzen? Diese Fragen sind im Leistungsstö- rungsrecht typischerweise geregelt. Dieses regelt gerade die Konsequenzen von Schwierigkeiten, die die Leistung betreffen. Manche Risiken muss der Schuldner selbst tragen: Er bekommt beispielsweise seine Gegenleistung nicht, muss vielleicht sogar Schadensersatz dafür zahlen, dass er seine Ver- tragspflicht nicht erfüllt. In anderen Fällen bleibt er sanktionslos und darf das Risiko der Leistungsstörung auf die Gegenseite abwälzen, bekommt al- so sogar seine Gegenleistung, obwohl er seine eigene Leistung nicht er- bracht hat. Unter welchen Voraussetzungen welcher Fall eintritt, regelt das Leistungsstörungsrecht. Vertragliche Regelungen Den Ausgangspunkt für die Problembewältigung bildet allerdings zu- nächst die vertragliche Risikozuordnung. Manche Parteien haben in ihren Verträgen Klauseln vorgesehen, die selbst das Pandemierisiko umfassen und dessen Konsequenzen regeln. Solche Klauseln sind etwa Force Majeu- re-Klauseln, die typischerweise so auszulegen sein werden, dass sie auch das Pandemierisiko abdecken5 – jedenfalls, soweit dieses Risiko nicht be- reits bei Vertragsschluss vorhersehbar war, was regelmäßig bei Vertrags- B. I. 4 S. J. Schmittmann, in diesem Band; ferner V. Römermann, Die Aussetzung der Insol- venzantragspflicht im COVInsAG und ihre Folgen, NJW 2020, S.1108ff. 5 A. Dehio/B. Rinne/C. Schmitt, Rechtliche Auswirkungen von COVID-19 im Finanz- sektor, WM 2020, S.819 (819f.); E. Wagner/R. A. Holtz/T. Dötsch, Auswirkungen von COVID-19 auf Lieferverträge, BB 2020, S.845 (846). Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 13 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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