Page - 22 - in Vertragsrecht in der Coronakrise
Image of the Page - 22 -
Text of the Page - 22 -
schwerung nur vorübergehend auftritt – wovon bei der Covid-19-Pande-
mie auszugehen ist. Sie kann dann als dilatorische Einrede fĂĽr die Dauer
der Pandemie-bedingten Leistungserschwerungen erhoben werden.25 Al-
lerdings greift diese Grenze seltener, als auf den ersten Blick ersichtlich ist.
Insbesondere greift sie bei Preissteigerungen auf dem vorgelagerten Markt
nur selten. Der Vergleichsmaßstab für den Aufwand des Verkäufers als
Schuldner ist nämlich nicht etwa der Kaufpreis, sondern das Leistungsin-
teresse des Gläubigers; die Gegenleistung wird in §275 Abs.2 BGB nicht
erwähnt. Wenn nun Pandemie-bedingt bestimmte Güter am Markt teurer
werden, steigt zwar der Leistungsaufwand für den Verkäufer, der die Wa-
ren zu höheren Preisen von seinen Lieferanten einkaufen muss. Wenn
aber zugleich der Marktpreis auf der nächsten Handelsstufe steigt, erhöht
sich das Leistungsinteresse des Käufers typischerweise gleichermaßen.
Denn das Leistungsinteresse des Gläubigers entspricht in der Regel dem
Schadensersatz statt der Leistung, den der Käufer verlangen könnte,26 und
dieser wiederum umfasst mindestens die Kosten eines Deckungsgeschäfts,
d.h. des Kaufes der geschuldeten Ware bei einem anderen Anbieter. Damit
entspricht das Leistungsinteresse des Käufers (mindestens) dem gestiege-
nen Marktpreis auf der nächsten Handelsstufe. Solange Einkaufspreis des
Verkäufers und Marktpreis auf der nächsten Handelsstufe parallel steigen,
kann daraus also kein grobes Missverhältnis zwischen Leistungsaufwand
des Verkäufers und Leistungsinteresse des Käufers folgen – selbst wenn der
Leistungsaufwand auf ein Vielfaches des vereinbarten Kaufpreises steigen
sollte.27
Dies zeigt sich am konkreten Beispiel von Webcams, deren Preise wäh-
rend der Covid-19-Pandemie erheblich gestiegen sind: Ein Verkäufer hatte
eine Webcam für 100 € an einen Endkunden verkauft. Den Kaufpreis hatte
er auf der Grundlage eines Einkaufspreises von 80 € kalkuliert. Wegen der
stark gestiegenen Nachfrage erhöht sich sein Einkaufspreis nunmehr auf
160 €. Der Marktpreis für dieselbe Kamera auf dem Endkundenmarkt ist
inzwischen allerdings ebenfalls auf 200 € gestiegen. Da der Kunde die Ka-
mera im Falle einer Nichtleistung des Verkäufers nunmehr anderweitig
für 200 € kaufen müsste, beträgt sein Leistungsinteresse (mindestens)
200 €. Der Leistungsaufwand des Verkäufers von 160 € ist im Hinblick hier-
25 Riehm (Fn.20), §275 Rn.248f.
26 BGH NJW 2008, 3122 (jedenfalls fĂĽr zu vertretende Leistungshindernisse); Riehm
(Fn.20), §275 Rn.219; W. Ernst, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen
Gesetzbuch, 8.Aufl. 2019, §275 Rn.97.
27 Lorenz (Fn.12), §1 Rn.24; Riehm (Fn.20), §275 Rn.220; Ernst (Fn.26), §275
Rn.98.
Thomas Riehm
22
https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
back to the
book Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Title
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Author
- Daniel Effer-Uhe
- Editor
- Alica Mohnert
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 258
- Categories
- Coronavirus
- Recht und Politik
Table of contents
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
- Transportrecht in der Corona-Krise 205
- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245