Page - 86 - in Vertragsrecht in der Coronakrise
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nach wie vor in der Lage, das bestellte Holz an B zu liefern; eine Leistungs-
störung im Verhältnis zwischen A und B liegt nicht vor. Ferner wird unter-
stellt, dass die Voraussetzungen fĂĽr einen RĂĽcktritt des B vom Vertrag mit
A nach §313 Abs.3 BGB nicht vorliegen. Kann B das Holz nicht weiterver-
arbeiten, entsteht kein Produkt, dass er an C1 und C2 weiter veräußern
könnte. Er wird von seiner Pflicht zur Leistung gegenüber C1 und C2
gem. §275 Abs.1 BGB frei und verliert gem. §326 Abs.1 BGB den An-
spruch auf die Gegenleistung. Erhalten C1 und C2 von B keine Ware, kön-
nen sie diese nicht an D1 bis D10 weiterveräußern; sie werden seinerseits
von ihrer Pflicht zur Leistung gegenüber D1 bis D10 gem. §275 Abs.1
BGB frei und verlieren den Anspruch auf die Gegenleistung. Erhalten die
Einzelhändler D1 bis D10 von C1 und C2 keine Ware, können sie schließ-
lich ihre bestehenden Verträge mit den Kunden E1 bis E1000 nicht erfül-
len (bzw. von vornherein keine Verträge mit Endkunden über den Kauf
von Kleinmöbeln schließen). Sie verzeichnen daher ebenfalls keinerlei Ein-
nahmen. Ferner soll – wiederum vereinfachend – unterstellt werden, dass
sich die Aufwendungen aller Unternehmen in der Handelskette, die von
ihrer Pflicht zur Leistung frei werden, halbieren.
Daraus ergibt sich das folgende Bild:
Einkaufspreis Eigene Aufwendun-
gen Veräußerungspreis Gewinn /
Verlust
A 0 WE 8.000 WE 10.000 WE +2.000 WE
B 10.000 WE 4.000 WE 0 WE -14.000
WE
C1 und
C2 0 WE 4.000 WE 0 WE -4.000 WE
D1 bis
D10 0 WE 4.000 WE 0 WE -4.000 WE
E1 bis
E1.000 0 WE 0 WE 0 WE 0 WE
Addiert man die Gewinne und Verluste der Unternehmen A, B, C1 und
C2 sowie D1 bis D10, ergibt sich in der Handelskette ein Gesamtverlust
von -20.000 WE.
Die Ursache der Leistungsstörungen – hier also auf allen Ebenen die
Auswirkungen der Corona-Pandemie – spielt dabei keine Rolle.
Caspar Behme
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
- Title
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Author
- Daniel Effer-Uhe
- Editor
- Alica Mohnert
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 258
- Categories
- Coronavirus
- Recht und Politik
Table of contents
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
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- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245