Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Coronavirus
Vertragsrecht in der Coronakrise
Page - 105 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 105 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Image of the Page - 105 -

Image of the Page - 105 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Text of the Page - 105 -

barkeit, was ja immerhin vorstellbar ist,37 wäre es aus Sicht der Verbrau- cher vom Zufall abhängig, ob sie sich erfolgreich auf die Corona-Einrede berufen können oder nicht. Die Ausnahme dient wohl eher der Absiche- rung extremer, vom Gesetzgeber nicht konkret vorhergesehener Fälle. Rechtsfolge: Leistungsverweigerungsrecht bzw. ausnahmsweise Kündigungsrecht Als Rechtsfolge sieht Art.240 §1 Abs.1 EGBGB ein Leistungsverweige- rungsrecht ähnlich wie §275 Abs.2 oder 3 BGB vor. Der Schuldner muss die Corona-Einrede aktiv erheben. Entgegen dem Grundsatz, dass der Schuldner einer Geldleistung verschuldensunabhängig für seine Leistungs- fähigkeit einstehen muss, muss er weder – mangels Durchsetzbarkeit38 – die Primärleistung noch – mangels Pflichtverletzung – Sekundärleistungen (etwa aufgrund Verzuges) erbringen.39 Das ist auch das erklärte Ziel des Gesetzgebers. Die Zahlungspflichten des Verbrauchers sollen nicht immer weiter anwachsen.40 Das Leistungsverweigerungsrecht erfasst nach der Gesetzesbegründung auch solche Leistungen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes (also am 1.4.2020) schon fällig waren.41 Ein Verzug des Schuldners soll mit Aus- übung des Leistungsverweigerungsrechts enden.42 Das Leistungsverweigerungsrecht besteht maximal bis zum 30.6.2020, wenn die Regelung nicht verlängert wird. Danach werden alle bis dahin 4. 37 Nach Berg (Fn. 16), Art.240 §1 EGBGB Rn.41, soll ab Erreichen der Unzumut- barkeitsgrenze das Leistungsverweigerungsrecht ab diesem Zeitpunkt für alle Schuldner gleichermaßen ausgeschlossen sein. 38 Zur dogmatischen Einordnung ausf. Möllnitz/Schmidt-Kessel (Fn. 13), Art.240 §§1–4 EGBGB Rn.75f. 39 Scholl, Art.240 EGBGB (Fn. 18), S.767; Lorenz (Fn. 12), §1 Rn.45. Die Gesetzes- begründung (BT-Drucks. 19/18110, S.34) spricht neben Schadensersatzansprü- chen, die ausgeschlossen sein sollen, einen Rücktritt nach §323 BGB an. Dabei geht es aber um Dauerschuldverhältnisse, bei denen allenfalls eine Kündigung des Gläubigers nach §314 BGB möglich wäre. Siehe auch Rüfner, Corona-Morato- rium (Fn. 14), S.447. 40 BT-Drucks. 19/18110, S.34. 41 Ebenso Markworth/Bangen, Coronakrise (Fn. 16), S.361; für eine restriktive Ausle- gung (nicht für Leistungen, die schon fällig waren, bevor den Schuldner die Aus- wirkungen der Corona-Pandemie trafen) Scholl, Art.240 EGBGB (Fn. 18), S.767; Fröhling/Issmer, Gesetz (Fn. 29), S.676. 42 BT-Drucks. 19/18110, S.34. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art. 240 EGBGB 105 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
back to the  book Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
Title
Vertragsrecht in der Coronakrise
Author
Daniel Effer-Uhe
Editor
Alica Mohnert
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
258
Categories
Coronavirus
Recht und Politik

Table of contents

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Vertragsrecht in der Coronakrise