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Vertragsrecht in der Coronakrise
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Page - 217 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

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Zusammenfassung Die Ausführungen zur Haftung bei Überschreitung der Lieferfrist haben gezeigt, dass sich eine pauschale Antwort auf die Frage der Frachtführer- haftung bei durch die Corona-Krise verursachten Lieferverzögerungen ver- bietet. Dabei kommt es nicht so sehr darauf an, ob deutsches Frachtrecht oder die CMR anwendbar ist, denn das HGB und die CMR halten sehr ähnliche Regelungen für die Haftung des Frachtführers bereit. Die zentrale Frage wird vielmehr sein, ob sich der Frachtführer auf einen Haftungsaus- schluss berufen kann, weil er die Lieferfristüberschreitung selbst bei An- wendung äußerster Sorgfalt nicht hätte vermeiden können. Ob das der Fall war, hängt von vielen unterschiedlichen Umständen ab und wird daher nur im Einzelfall entschieden werden können. Schließlich wird auch ent- scheidend sein, welche vertraglichen Vereinbarungen die Vertragsparteien getroffen haben und ob sich daraus möglicherweise ein von den gesetzli- chen Regeln abweichendes Ergebnis ableiten lässt. Kündigungsmöglichkeit für Auftraggeber/Absender Neben der Frage der Frachtführerhaftung hat sich für viele Absender und Auftraggeber aus ihrer Perspektive das Problem eröffnet, dass bereits ge- buchte Transportdienstleistungen wegen der Corona-Krise nicht mehr be- nötigt werden. Frachtrechtliche Regelung Im deutschen Recht sieht §415 HGB ein jederzeitiges Kündigungsrecht für den Absender vor. Kündigt der Absender nach dieser Vorschrift, sieht §415 Abs.2 HGB für den Frachtführer zwei Rechtsbehelfe vor: Er kann entweder die vereinbarte Fracht, etwaiges Standgeld und Aufwendungen ersetzt verlangen, wobei er sich ersparte oder böswillig nicht ersparte Auf- wendungen anrechnen lassen muss, oder er kann ein Drittel der vereinbar- ten Fracht pauschal ohne konkreten Schadensnachweis als Kündigungsent- schädigung verlangen.23 Die Rechtsbehelfe des Frachtführers stehen ihm jedoch dann nicht zu, wenn die Kündigung des Absenders auf Gründen 4. III. 1. 23 H. Merkt, in: A. Baumbach/K. Hopt/H. Merkt (Hrsg.), Handelsgesetzbuch, Mün- chen 2020, §415 Rn.2. Transportrecht in der Corona-Krise 217 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Title
Vertragsrecht in der Coronakrise
Author
Daniel Effer-Uhe
Editor
Alica Mohnert
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
258
Categories
Coronavirus
Recht und Politik

Table of contents

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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