Seite - 217 - in Vertragsrecht in der Coronakrise
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Zusammenfassung
Die Ausführungen zur Haftung bei Überschreitung der Lieferfrist haben
gezeigt, dass sich eine pauschale Antwort auf die Frage der Frachtführer-
haftung bei durch die Corona-Krise verursachten Lieferverzögerungen ver-
bietet. Dabei kommt es nicht so sehr darauf an, ob deutsches Frachtrecht
oder die CMR anwendbar ist, denn das HGB und die CMR halten sehr
ähnliche Regelungen für die Haftung des Frachtführers bereit. Die zentrale
Frage wird vielmehr sein, ob sich der Frachtführer auf einen Haftungsaus-
schluss berufen kann, weil er die Lieferfristüberschreitung selbst bei An-
wendung äußerster Sorgfalt nicht hätte vermeiden können. Ob das der Fall
war, hängt von vielen unterschiedlichen Umständen ab und wird daher
nur im Einzelfall entschieden werden können. Schließlich wird auch ent-
scheidend sein, welche vertraglichen Vereinbarungen die Vertragsparteien
getroffen haben und ob sich daraus möglicherweise ein von den gesetzli-
chen Regeln abweichendes Ergebnis ableiten lässt.
Kündigungsmöglichkeit für Auftraggeber/Absender
Neben der Frage der Frachtführerhaftung hat sich für viele Absender und
Auftraggeber aus ihrer Perspektive das Problem eröffnet, dass bereits ge-
buchte Transportdienstleistungen wegen der Corona-Krise nicht mehr be-
nötigt werden.
Frachtrechtliche Regelung
Im deutschen Recht sieht §415 HGB ein jederzeitiges Kündigungsrecht
für den Absender vor. Kündigt der Absender nach dieser Vorschrift, sieht
§415 Abs.2 HGB für den Frachtführer zwei Rechtsbehelfe vor: Er kann
entweder die vereinbarte Fracht, etwaiges Standgeld und Aufwendungen
ersetzt verlangen, wobei er sich ersparte oder böswillig nicht ersparte Auf-
wendungen anrechnen lassen muss, oder er kann ein Drittel der vereinbar-
ten Fracht pauschal ohne konkreten Schadensnachweis als Kündigungsent-
schädigung verlangen.23 Die Rechtsbehelfe des Frachtführers stehen ihm
jedoch dann nicht zu, wenn die Kündigung des Absenders auf Gründen
4.
III.
1.
23 H. Merkt, in: A. Baumbach/K. Hopt/H. Merkt (Hrsg.), Handelsgesetzbuch, Mün-
chen 2020, §415 Rn.2. Transportrecht in der Corona-Krise
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
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- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
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