Page - 255 - in Vertragsrecht in der Coronakrise
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Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes dienten.
Hierbei dürfte es sich beispielsweise um Zahlungen an Gesellschafter han-
deln oder auch Zahlungen im Rahmen von Spekulationsgeschäften. So-
fern auch diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, kommt ggf. noch
eine Berufung darauf in Betracht, dass die Zahlungen nicht der Umset-
zung eines Sanierungskonzeptes dienten. Dafür liegt die Messlatte aller-
dings sehr hoch, da der Gesetzgeber keine besonderen Anforderungen an
dieses Sanierungskonzept gestellt hat.
Wechselwirkungen zum Insolvenzanfechtungsrecht
Letztlich sind auch noch Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Insbeson-
dere ist das Insolvenzanfechtungsrecht gem. §§129ff. InsO im Blick zu
halten. Nach §2 Abs.1 Nr.4 COVInsAG sind zwar sämtliche kongruenten
Deckungen nicht mehr anfechtbar sowie eine Reihe von inkongruenten
Deckungen. Dies gilt allerdings nicht, wenn dem anderen Teil bekannt
war, dass die Sanierungs- und Finanzierungsbemühungen des Schuldners
nicht zur Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit geeignet
waren. Darüber hinaus sind auch Anfechtungen von unentgeltlichen Leis-
tungen gem. §134 InsO sowie Anfechtungen gegenüber Gesellschaftern
gem. §135 InsO weiterhin anfechtbar, soweit nicht eine Anfechtung – ge-
genüber Gesellschaftern, gem. §2 Abs.1 Nr.2 COVInsAG – ausgeschlos-
sen ist.
In dem Umfang, in dem der Insolvenzverwalter Zahlungen angefochten
hat, die auch gegen die Massesicherungspflicht verstoßen haben, scheidet
ein Anspruch gegen den Geschäftsführer aus.
Wechselwirkungen zum Haftungs- und Deliktsrecht
Die Haftung gem. §43 GmbHG bleibt bestehen; gem. §43 Abs.2 GmbHG
haften Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesell-
schaft für den entstandenen Schaden. Dazu gehört es auch, Vertragsange-
bote sachgerecht zu kalkulieren16 oder, sofern sich aus Unterlagen eines
beauftragten Wirtschaftsprüfers bzw. Hinweisen des Betriebsrates ergibt,
III.
IV.
16 So BGH, Urteil vom 28. Oktober 1971 – II ZR 49/70, NJW 1972, 154f. = DB
1971, 2353f. Vertragsrecht in der Corona-Krise
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
- Title
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Author
- Daniel Effer-Uhe
- Editor
- Alica Mohnert
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 258
- Categories
- Coronavirus
- Recht und Politik
Table of contents
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
- Transportrecht in der Corona-Krise 205
- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245