Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Coronavirus
Vertragsrecht in der Coronakrise
Seite - 255 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 255 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Bild der Seite - 255 -

Bild der Seite - 255 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Text der Seite - 255 -

Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes dienten. Hierbei dürfte es sich beispielsweise um Zahlungen an Gesellschafter han- deln oder auch Zahlungen im Rahmen von Spekulationsgeschäften. So- fern auch diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, kommt ggf. noch eine Berufung darauf in Betracht, dass die Zahlungen nicht der Umset- zung eines Sanierungskonzeptes dienten. Dafür liegt die Messlatte aller- dings sehr hoch, da der Gesetzgeber keine besonderen Anforderungen an dieses Sanierungskonzept gestellt hat. Wechselwirkungen zum Insolvenzanfechtungsrecht Letztlich sind auch noch Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Insbeson- dere ist das Insolvenzanfechtungsrecht gem. §§129ff. InsO im Blick zu halten. Nach §2 Abs.1 Nr.4 COVInsAG sind zwar sämtliche kongruenten Deckungen nicht mehr anfechtbar sowie eine Reihe von inkongruenten Deckungen. Dies gilt allerdings nicht, wenn dem anderen Teil bekannt war, dass die Sanierungs- und Finanzierungsbemühungen des Schuldners nicht zur Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit geeignet waren. Darüber hinaus sind auch Anfechtungen von unentgeltlichen Leis- tungen gem. §134 InsO sowie Anfechtungen gegenüber Gesellschaftern gem. §135 InsO weiterhin anfechtbar, soweit nicht eine Anfechtung – ge- genüber Gesellschaftern, gem. §2 Abs.1 Nr.2 COVInsAG – ausgeschlos- sen ist. In dem Umfang, in dem der Insolvenzverwalter Zahlungen angefochten hat, die auch gegen die Massesicherungspflicht verstoßen haben, scheidet ein Anspruch gegen den Geschäftsführer aus. Wechselwirkungen zum Haftungs- und Deliktsrecht Die Haftung gem. §43 GmbHG bleibt bestehen; gem. §43 Abs.2 GmbHG haften Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesell- schaft für den entstandenen Schaden. Dazu gehört es auch, Vertragsange- bote sachgerecht zu kalkulieren16 oder, sofern sich aus Unterlagen eines beauftragten Wirtschaftsprüfers bzw. Hinweisen des Betriebsrates ergibt, III. IV. 16 So BGH, Urteil vom 28. Oktober 1971 – II ZR 49/70, NJW 1972, 154f. = DB 1971, 2353f. Vertragsrecht in der Corona-Krise 255 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Vertragsrecht in der Coronakrise