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die nämliche Handlung dem Naturgesetze unterworfen annimmt. Daher ist es
eine unnachlässliche Aufgabe der spekulativen Philosophie: wenigstens zu
zeigen, dass ihre Täuschung wegen des Widerspruchs darin beruhe, dass wir
den Menschen in einem anderen Sinne und Verhältnisse denken, wenn wir ihn
frei nennen, als wenn wir ihn als Stück der Natur dieser ihren Gesetzen für
unterworfen halten, und dass beide nicht allein gar wohl beisammen stehen
können, sondern auch als notwendig vereinigt in demselben Subjekt gedacht
werden müssen, weil sonst nicht Grund angegeben werden könnte, warum wir
die Vernunft mit einer Idee belästigen sollten, die, ob sie sich gleich ohne
Widerspruch mit einer anderen, genugsam bewährten vereinigen lässt,
dennoch uns in ein Geschäfte verwickelt, wodurch die Vernunft in ihrem
theoretischen Gebrauche sehr in die Enge gebracht wird. Diese Pflicht liegt
aber bloß der spekulativen Philosophie ob, damit sie der praktischen freie
Bahn schaffe. Also ist es nicht in das Belieben des Philosophen gesetzt, ob er
den scheinbaren Widerstreit heben, oder ihn unangerührt lassen will; denn im
letzteren Falle ist die Theorie hierüber bonum vacans, in dessen Besitz sich
der Fatalist mit Grunde setzen und alle Moral aus ihrem ohne Titel besessenen
vermeinten Eigentum verjagen kann.
Doch kann man hier noch nicht sagen, dass die Grenze der praktischen
Philosophie anfange. Denn jene Beilegung der Streitigkeit gehört gar nicht ihr
zu, sondern sie fordert nur von der spekulativen Vernunft, dass diese die
Uneinigkeit, darin sie sich in theoretischen Fragen selbst verwickelt, zu Ende
bringe, damit praktische Vernunft Ruhe und Sicherheit für äußere Angriffe
habe, die ihr den Boden, worauf sie sich anhauen Will, streitig machen
könnten.
Der Rechtsanspruch aber selbst der gemeinen Menschenvernunft auf
Freiheit des Willens gründet sich auf das Bewusstsein und die zugestandene
Voraussetzung der Unabhängigkeit der Vernunft von bloß subjektiv
bestimmenden Ursachen, die insgesamt das ausmachen, was bloß zur
Empfindung, mithin unter die allgemeine Benennung der Sinnlichkeit gehört.
Der Mensch, der sich auf solche Weise als Intelligenz betrachtet, setzt sich
dadurch in eine andere Ordnung der Dinge und in ein Verhältnis zu
bestimmenden Gründen von ganz anderer Art, wenn er sich als Intelligenz mit
einem Willen, folglich mit Kausalität, begabt denkt, als wenn er sich wie ein
Phänomen in der Sinnenwelt (welches er wirklich auch ist) wahrnimmt und
seine Kausalität äußerer Bestimmung nach Naturgesetzen unterwirft. Nun
wird er bald inne, dass beides zugleich stattfinden könne, ja sogar müsse.
Denn dass ein Ding in der Erscheinung (das zur Sinnenwelt gehörig)
gewissen Gesetzen unterworfen ist, von welchen eben dasselbe als Ding oder
Wesen an sich selbst unabhängig ist, enthält nicht den mindesten
Widerspruch; dass er sich selbst aber auf diese zwiefache Art vorstellen und
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Buch Grundlegung zur Metaphysik der Sitten"
Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
- Titel
- Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
- Autor
- Immanuel Kant
- Datum
- 1785
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 21.0 x 29.7 cm
- Seiten
- 70
- Schlagwörter
- Philosophie, Vernunft, Aufklärung, Ethik, Kritik
- Kategorie
- Geisteswissenschaften
Inhaltsverzeichnis
- Vorrede 4
- Erster Abschnitt 9
- Zweiter Abschnitt 20
- Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten 20
- Die Autonomie des Willens als oberstes Prinzip der Sittlichkeit 48
- Die Heteronomie des Willens als der Quell aller unechten Prinzipien der Sittlichkeit 49
- Einteilung aller möglichen Prinzipien der Sittlichkeit aus dem angenommenen Grundbegriffe der Heteronomie 50
- Dritter Abschnitt 54
- Übergang von der Metaphysik der Sitten zur Kritik der reinen praktischen Vernunft. Der Begriff der Freiheit ist der Schlüssel zur Erklärung der Autonomie des Willens 54
- Freiheit muss als Eigenschaft des Willens aller vernünftigen Wesen vorausgesetzt werden 56
- Von dem Interesse, welches den Ideen der Sittlichkeit anhängt 57
- Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich? 61
- Von der äußersten Grenze aller praktischen Philosophie 63
- Schlussanmerkung 70