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GRUNDSATZPROGRAMM DER ÖVP#

Beschlossen am 30. ordentlichen Parteitag der Österreichischen Volkspartei am 22. April 1995 in Wien
© 1998 Die Österreichische Volkspartei

1. Wer wir sind #

1. Wir sind die christdemokratische Partei #

  • Wir begründen unsere gesellschaftspolitischen Grundsätze aus dem christlichen Bekenntnis zur Würde des Menschen. Unser politisches Handeln richtet sich am einzelnen und dessen Einbindung in die Gemeinschaft aus. Wir folgen dabei den Prinzipien der Nächstenliebe, der Gerechtigkeit, der Freiheit und der Toleranz. Wir arbeiten für den Frieden und die Erhaltung der Schöpfung. Wir sind offen für Christen und alle, die sich aus anderen Gründen zu diesen Werten bekennen. Wir binden uns an keine Konfession oder kirchliche Institution.
  • Wir schöpfen unseren sozialen Auftrag aus unserer Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit in einer Gesellschaft, die soziale Lasten und Risken gemeinsam trägt. Wir betonen die persönliche Verantwortung des einzelnen. Deshalb ist jede Hilfe zuerst Hilfe zur Selbsthilfe. Der Staat trägt bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Benachteiligung eine wichtige, aber nicht die alleinige Verantwortung. In diesem Sinn wollen wir soziale Netze durch Gemeinschaften knüpfen, die dem einzelnen die notwendige Sicherheit geben. Armut gerade in der Wohlstandsgesellschaft ist für uns eine besondere politische Herausforderung.
  • Die Unvollkommenheit des Menschen sowie die Begrenztheit seiner Planungs und Gestaltungsfähigkeit setzen auch der Politik Grenzen. Diese Einsicht bewahrt uns vor ideologischem Extremismus und einem totalitären Politikverständnis.

2. Wir sind die Partei des liberalen Rechtsstaats und der offenen Gesellschaft #

  • Wir treten für die Freiheit des einzelnen und für die Förderung und Anerkennung der persönlichen Leistung ein. Staatliche Macht und Verwaltung wollen wir auf das Notwendige beschränken. Der Schutz und die Verteidigung der persönlichen und politischen Grund und Freiheitsrechte sowie des privaten Eigentums haben für uns einen zentralen Stellenwert. Die Freiheit des Menschen ohne Verantwortung ist für die Zukunft nicht denkbar.
  • Wir bekennen uns zur parlamentarischen Demokratie. Diese ist getragen vom liberalen Rechtsstaat, vom Wirken politischer Parteien, von der beruflichen und sozialen Selbstverwaltung in den Kammern und Verbänden und von der direkten demokratischen Mitwirkung der Bürger bei wichtigen Fragen. Die innerparteiliche Demokratie und die aktive Mitwirkung unserer Mitglieder an der demokratischen Willensbildung sind uns Verpflichtung.
  • Wahlfreiheit in der Gestaltung der Lebensmöglichkeiten ist für uns die Voraussetzung einer offenen Gesellschaft. Sie ist Ausdruck der Vielfalt der Meinungen, der kulturellen Lebensäußerungen, der Bedürfnisse und Interessen der Bürger und damit Grundlage für Toleranz und Veränderung. Flexibilität in der Gestaltung der Lebensbedingungen ist wesentlich, um den Menschen ein glückliches Leben zu ermöglichen.

3. Wir sind die Partei der ökosozialen Marktwirtschaft #

  • Wir erachten es als unseren Auftrag, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schonen und zu bewahren. Wir wollen die Erde unseren Kindern bewohnbar und fruchtbar erhalten. Den nachkommenden Generationen muss es möglich sein, in einer menschenwürdigen, gesunden Umwelt ihren Lebensweg zu gehen.
  • Die Ökosoziale Marktwirtschaft ist daher das von uns entwickelte ökonomische Ordnungsmodell für die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen der Zukunft.
  • Privateigentum und Leistungswettbewerb sind die wichtigsten Ordnungsgrundsätze der Ökosozialen Marktwirtschaft. Die politische und wirtschaftliche Ordnung des Staates muss den Leistungswillen jedes einzelnen Menschen fördern. Gleichzeitig muss sie darauf bedacht sein, die vom Markt ausgeschlossenen Menschen nicht ins
wirtschaftliche Abseits zu drängen. Zu dieser sozialen Komponente tritt das ökologische Prinzip der Nachhaltigkeit, das besagt, dass wirtschaftliches Handeln die Zukunftschancen der nächsten Generationen und die Regenerationskraft der Natur nicht schmälern darf.

4. Wir sind die Österreichpartei in Europa #

  • Wir haben uns immer zu Österreich bekannt. Aus Liebe zu unserer Heimat haben wir jeder Art von Totalitarismus und Diktatur eine Absage erteilt und den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Wiederaufbau sowie die Wiedererlangung der vollen staatlichen Eigenständigkeit unserer Heimat erreicht.
  • Wir treten für die Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes unserer Heimat Österreich ein. Wir wollen durch Unternehmergeist, Mut zur Erneuerung und Förderung künstlerischer Kreativität unserem Land ein unverwechselbares Gepräge auch für künftige Generationen geben.
  • Unsere reiche und vielschichtige kulturelle Identität stellt einen wichtigen Beitrag für Europa dar. Die Stärke dieser europäischen Kultur liegt in der Offenheit für die Vielfalt der verschiedenen kulturellen Traditionen. Unser Bekenntnis zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa schließt das Bekenntnis zu den Volksgruppen in unserer Heimat und das Eintreten für Minderheiten auch in anderen Ländern ein.
  • Ein vereintes Europa ist die künftige Grundlage für Frieden und Sicherheit dieses Kontinents. Unser Ziel ist daher ein demokratisches Europa, in dem politische Verantwortung gemeinsam wahrgenommen wird. Wir treten für eine neue europäische Sicherheitsordnung ein, an der wir aktiv mitwirken wollen.
  • In Europa soll unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen den Institutionen der Europäischen Union, ihren Mitgliedsstaaten, den Ländern, Regionen und Gemeinden erreicht werden.

5. Wir sind die Volkspartei #

  • Wir sind eine Volkspartei, in der sich Frauen und Männer aus verschiedenen Landesteilen, Berufs und Altersgruppen zusammenfinden. Als soziale Integrationspartei bündeln wir die unterschiedlichen Interessen der Bürger und versuchen, sie zu einem gerechten Ausgleich im Geiste des Gemeinwohls zusammenzuführen.
  • Wir bekennen uns zu einer Politik, die sich nicht im Verfolgen von Einzelinteressen erschöpft, sondern umfassende Antworten auf die Problemstellungen in unserer Gesellschaft gibt.
  • Wir bekennen uns zu einer Politik der Bürgernähe in Gemeinden und Ländern, im Bund und in der Europäischen Union. Weil Politik für viele Menschen vor allem auf der Gemeindeebene am unmittelbarsten erlebbar wird, treten wir für eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein.
  • Als Volkspartei bekennen wir uns zu Positionen der politischen Mitte, zu einer wertorientierten Politik und zu einer politischen Praxis, die an die Lösung von Problemen mit Vernunft und Sachlichkeit herangeht. Deshalb wenden wir uns entschieden gegen extreme politische Randpositionen und lehnen Fundamentalismus, Intoleranz und Gewalt in jeder Form ab.
  • Aus der Verantwortung für Österreich bewerben wir uns mit unserem programmatischen Selbstverständnis um das Vertrauen unserer Mitbürger und streben die politische Führungsrolle in Österreich an.

2. Was wir wollen #

  • Wir wollen die persönliche Freiheit des einzelnen sichern und seinen Leistungswillen fördern.
  • Die freie Entfaltung der Persönlichkeit in einem selbstbestimmten Leben und der Schutz der persönlichen Freiheit sind für uns vorrangige Ziele. Der Leistungswille jedes Menschen muss nach Kräften gefördert und darf nicht durch Bürokratisierung und Überreglementierung behindert werden.

  • Wir wollen die Familie als Keimzelle der Gesellschaft besonders fördern.
  • Wer für eine Familie und für Kinder Verantwortung übernimmt, dient der gesamten Gesellschaft und verdient deren Unterstützung. Aus der Übernahme von Familienpflichten dürfen Frauen und Männern keine Nachteile erwachsen.
  • Wir wollen die Verantwortung für die Gemeinschaft stärken.
  • Gegen die Zeittendenzen eines übersteigerten Egoismus und zunehmender Entsolidarisierung rufen wir die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft als Voraussetzung für jede lebendige Weiterentwicklung der Demokratie und der Gesellschaft auf.
  • Wir wollen unsere Verantwortung gegenüber der Schöpfung und den kommenden Generationen wahrnehmen.
  • Eine nachhaltige, schonende Nutzung unserer Natur und Bodenschätze soll die Lebenschancen unserer Nachkommen sichern. Die konkrete Anwendung wissenschaftlicher und technischer Möglichkeiten muss in ethischer Verantwortung erfolgen.
  • Wir wollen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Österreichs erhalten und verbessern.
  • Eine gesunde Wirtschaft ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Wohlstand und Wohlbefinden im Land. Ohne Erhaltung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit mit einem ausgewogenen Nebeneinander von Klein, Mittel und Großbetrieben kann Österreich seinen Verpflichtungen zur sozialer Gerechtigkeit weder gegenüber dem eigenen Volk noch gegenüber der Völkerfamilie nachkommen.
  • Wir wollen eine Gesellschaft, die sich an dauerhaften Werten orientiert.
  • Tugenden wie Anständigkeit, Ehrlichkeit, Sparsamkeit, Mut, Fleiß, Verantwortungsbereitschaft und Verlässlichkeit sollen den Umgang miteinander prägen und müssen durch Vorbilder gestärkt werden. Wir verlangen die Beachtung dieser Grundsätze besonders von den Funktionsträgern in unserer Partei.
  • Wir wollen das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Einrichtungen festigen.
  • Demokratische Institutionen sind auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen und müssen dieses ständig neu erringen. Wir wollen dies durch Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der politischen Institutionen und der Glaubwürdigkeit der politischen Funktionsträger erreichen. Wir wollen die Menschen zur Mitarbeit und zur Mitwirkung immer wieder einladen.
  • Wir wollen mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sparsam umgehen.
  • Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf gewissenhafte und sorgfältig überlegte Verwendung ihrer Steuern und Abgaben. Spargesinnung, wie sie im privaten Leben selbstverständlich ist, muss auch den Umgang mit Geld in den öffentlichen Haushalten kennzeichnen.
  • Wir wollen mit unserer Politik den Menschen Sicherheit und Heimat geben.
  • Wir wollen erreichen, dass sich alle Menschen in unserem Land sicher und wohl fühlen können. Wir wollen Österreich als ein Zuhause bewahren und auch in Zukunft seine geistige, kulturelle und geschichtliche Identität bewahren und fördern.
  • Wir wollen mit einer weltoffenen Politik aktiv die künftigen Herausforderungen meistern.
  • Viele Probleme können nur noch international bewältigt werden. Unsere Mitwirkung in der Europäischen Union und in den internationalen Organisationen ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung und Weiterentwicklung unserer Heimat.

3. Unsere Grundsätze #

1. Unser Menschenbild #

  • Unsere Grundsätze beruhen auf dem christlich humanistischen Menschenbild. Nach diesem besitzt der Mensch von Natur aus ein unaufhebbares Recht auf Leben und freie Entfaltung. Die Achtung der Menschenwürde ist der Ausgangspunkt unseres politischen Handelns.
  • Der Mensch besitzt durch sein schöpferisches Denken, sein kritisches Bewusstsein und sein verantwortliches Handeln den unveräußerlichen Anspruch auf Freiheit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Mitsprache. Wir wollen den Menschenrechten zu weltweiter Gültigkeit verhelfen.
  • Die Persönlichkeit des Menschen kommt nur in der Gemeinschaft zur vollen Entfaltung. Der Mensch ist eingebunden in Gemeinschaften, denen gegenüber er persönliche Verantwortung trägt. Den unverletzlichen Rechten des einzelnen steht die Pflicht zur tatkräftigen Teilnahme am Aufbau des Gemeinwohles gegenüber. Die Verfolgung ausschließlich egoistischer Interessen zerstört die Grundlagen demokratischer Selbstbestimmung und gefährdet das Gemeinwohl.
  • Der Mensch ist als Teil der Schöpfung eingebunden in den Kreislauf der Natur. Alles Lebendige ist von anderem Lebendigen abhängig und ein Wert an sich. Daraus leiten wir die Verpflichtung des Menschen zu einem sorgsamen Umgang mit der Natur und seine Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung ab.
  • Wir anerkennen, dass der Sinn menschlichen Strebens über materielle Lebensziele hinausgeht. Wir bekennen uns daher zu einer ganzheitlichen Sicht der Welt und des Menschen: neben der sozialen, politischen und wirtschaftlichen besteht für uns eine kulturelle, ethische und religiöse Dimension des Menschen, die wir in unserer Politik berücksichtigen.

2. Freiheit #

  • Jeder Mensch hat das natürliche Recht als freies, verantwortliches Individuum anerkannt zu werden. Freiheit bedeutet für uns Selbstbestimmung, die sich auf das Gewissen und die Vernunft jedes einzelnen stützt. Aufgrund seiner Freiheit ist der Mensch für sein Handeln verantwortlich.
  • Die Menschen können ihre Lebensziele innerhalb der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung nur in Freiheit verwirklichen. Der demokratische Rechtsstaat setzt die Freiheit des einzelnen Menschen voraus. Es ist Aufgabe der Politik, allen Menschen den notwendigen Freiheitsraum zu sichern und zu schützen.
  • In der Gemeinschaft ist Freiheit nur in Verantwortung des einzelnen für andere erreichbar. Mit seinem Anspruch auf Freiheit muss der Mensch auch die Freiheit der anderen anerkennen. Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt.
  • Voraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein ist die größtmögliche Freiheit des einzelnen vor Eingriffen des Staates. Wir treten für eine Festigung und ständige Erneuerung der Grund und Freiheitsrechte ein. Gefahren für die Freiheit, die sich aus neuen technischen Entwicklungen ergeben, muss rechtzeitig vorgebeugt werden.
  • Wir treten gegen jede staatliche Bevormundung und unnötige Kontrolle auf.

3. Verantwortung #

  • Unserem Menschenbild entsprechend trägt jeder Mensch für sein Handeln persönliche Verantwortung. Er trägt aber auch Verantwortung für seine Mitmenschen und die staatliche Gemeinschaft.
  • In Zukunft werden die Probleme der modernen Gesellschaft dann lösbar sein, wenn jeder seine Verantwortung im privaten Bereich und im Beruf, aber auch als Bürger und Politiker im Staat wahrnimmt. Politik muss die Übernahme und Ausübung von Verantwortung fördern und jeder Tendenz zum Abschieben von Verantwortung auf anonyme Institutionen entgegenwirken.

4. Nachhaltigkeit #

  • Neben der Verantwortung für uns selbst und unsere Mitmenschen tragen wir auch Verantwortung für die Überlebensfähigkeit der gesamten Menschheit. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, unser eigenes politisches und wirtschaftliches Handeln auch an den Zukunftschancen für kommende Generationen auszurichten.
  • Als Maßstab dafür dient das Prinzip der Nachhaltigkeit: Das ist eine Handlungsweise, die die Bedürfnisse der Gegenwart so deckt, dass dadurch künftige Entwicklungschancen nicht geschmälert werden.
  • Aus dem Auftrag zur Weltgestaltung erwächst die ethische Pflicht zum Maßhalten, zu Selbstdisziplin und Selbstbeschränkung. Die Nutzung der Natur darf deren Kraft zur Selbsterneuerung nicht schwächen.

5. Gerechtigkeit #

  • In ihren Rechten und in ihrer Würde sind alle Menschen gleich. Ungleich sind sie in ihren Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Interessen. Gerechtigkeit bedeutet nicht ”jedem das Gleiche” sondern ”jedem das Seine”. Wir streben eine Chancengerechtigkeit an, die jedem Menschen die Möglichkeit bietet, sich gemäß seiner persönlichen Eigenart zu entfalten.
  • Zur Gerechtigkeit gehört, dass alle Menschen den gleichen Zugang zum Recht besitzen, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird.
  • Gerechtigkeit zielt auf möglichst gerecht verteilte Lebenschancen, auf einen offenen Zugang zu den Bildungseinrichtungen, Gütern, Leistungen und Eigentum, sowie auf Möglichkeiten zur Mitsprache und Mitverantwortung. Gerechtigkeit erfordert die Anerkennung persönlicher Leistung und sozialen Ausgleich für diejenigen, die sich am Leistungswettbewerb unverschuldet nicht beteiligen können.
  • Wir treten für eine gerechte, friedvolle und demokratische Weltordnung ein, die allen Bewohnern der Erde einen gerechten Anteil an ihren Gütern und ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen soll.

6. Leistung #

  • Die Leistung eines Menschen ist Teil seiner persönlichen Entfaltung. Sie ist Voraussetzung für die Bewältigung gemeinschaftlicher Aufgaben und Grundlage allen menschlichen Fortschritts.
  • Leistungswille und die Bereitschaft zu unternehmerischem Risiko müssen gefördert werden. Persönliche Leistung in Familie, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur soll Maßstab für Arbeitseinkommen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung sowie des beruflichen und gesellschaftlichen Aufstiegs sein.
  • Die Würde des Menschen bleibt von seiner Leistungsfähigkeit unberührt. Wer zur Leistung nicht oder nicht mehr befähigt ist, hat Anspruch auf Hilfe. Niemand darf zu Leistungen gezwungen werden, die seine Kräfte übersteigen. Schließlich entfaltet der Mensch auch in Lebensphasen der Erholung, des Kunstgenusses und der Lebensfreude sowie bei Sport und Spiel seine Persönlichkeit.

7. Sicherheit #

  • Leben in Freiheit kann sich nur in einer Rechtsordnung entfalten, auf die der einzelne vertrauen kann. Der Staat hat die Aufgabe, Konflikte einzudämmen und politische wie soziale Stabilität sicherzustellen.
  • Sicherheit erfordert Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Menschen ihre Zukunft planen können. Diese umfassen die innere und äußere Sicherheit des Staates, den Schutz von Leib, Leben, Freiheit und Eigentum, die Absicherung bei Alter, bei Krankheit und sozialer Bedürftigkeit, aber auch, dass elementare Bereiche des persönlichen und sozialen Lebens, wie Erziehung, Bildung, Kultur und Religion, eine ungestörte Entwicklung nehmen können.
  • Wir bekennen uns zum Ausbau der Rechtssicherheit und wehren uns dagegen, rechtliche Rahmenbedingungen ständig zu ändern.
  • Wir bekennen uns zu einer tragfähigen Sozialordnung, deren langfristige Finanzierbarkeit gesichert sein muss.
  • Die staatlichen Sicherheitsfunktionen müssen im Dienst von Freiheit und Gerechtigkeit stehen.

8. Partnerschaft #

  • Wir bekennen uns zu einer partnerschaftlichen Gesellschaft, in der auftretende Konflikte und Interessensgegensätze friedlich im Geist der gegenseitigen Achtung, der Bereitschaft zum Gespräch und der Anerkennung gemeinsamer Werte gelöst werden.
  • Die Gesellschaft ist durch eine Vielfalt an Auffassungen, Interessen und Gruppen gekennzeichnet. Diese Vielfalt führt zu Gegensätzen und Konflikten. Gesetzlich verankerte Kammern und Verbände leisten im Rahmen der Sozialpartnerschaft einen wesentlichen Beitrag zur partnerschaftlichen Konfliktlösung.
  • Wir treten für die Verwirklichung von Partnerschaft in allen Lebensbereichen, im zwischenmenschlichen Bereich, in Ehe und Familie, im Wirtschafts und Arbeitsleben, in Politik und Staat und in der Völkergemeinschaft ein. Eine zentrale Verwirklichung von Partnerschaft erfolgt in der Ehe und in den Familien zwischen Eltern und ihren Kindern.
  • Partnerschaft verlangt den Abbau unbegründeter Über und Unterordnung, nichtgerechtfertigter Vorherrschaftsansprüche sowie von Ungleichheiten im Zugang zu Beruf und Lebensmöglichkeiten.
  • Partnerschaft im persönlichen Bereich bedeutet, dass Frauen und Männer einander in ihrem Eigenwert anerkennen, füreinander verantwortlich sind und ihre Aufgaben innerhalb und außerhalb der Familie gleichberechtigt vereinbaren. Wir wollen Benachteiligungen der Frau in Familie, Arbeitswelt und Politik und in allen übrigen gesellschaftlichen Bereichen beseitigen. Die Gleichberechtigung von Frauen in der Politik wollen wir durch die Einführung einer Mindestquote von einem Drittel bei öffentlichen Mandaten vorantreiben.

9. Subsidiarität #

  • Wir bekennen uns zum Grundsatz der Aufgabenteilung in der partnerschaftlichen Gesellschaft. Diese löst ihre Probleme nicht allein durch den Staat, sondern durch eine Vielfalt von Einrichtungen.
  • Nur diese Vielfalt gewährleistet den Menschen ein Leben in Freiheit. Der einzelne und kleine Gemeinschaften sollen befähigt werden, ihre Aufgaben eigenverantwortlich und dadurch lebensnah zu lösen. Diese entlasten die übergeordneten Gemeinschaften und den Staat, die so ihre Kräfte für die Planung und Durchführung jener Aufgaben wirkungsvoller einsetzen können, die nur von ihnen zu bewältigen sind.
  • Es ist daher notwendig, die bestehende Aufgabenteilung auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen und den Staat von Aufgaben zu entlasten, die andere gesellschaftliche Einrichtungen ebenso gut oder besser durchführen können.
  • Wir vertreten den Standpunkt, dass der einzelne von der Gemeinschaft nur das fordern soll, was er aus eigener Kraft nicht leisten kann.
  • Die politischen Aufgabenstellungen verlangen eine klare Aufgabenteilung, die von der lokalen bis zur internationalen Ebene reicht. Der Grundsatz des Föderalismus und der Autonomie von Gemeinden, Ländern und Regionen erhält durch das Zusammenwachsen von Staaten und Völkern in der Europäischen Union eine vordringliche Bedeutung.

10. Mitwirkung #

  • Wir wollen, dass die Bürger an den politischen Vorgängen, die ihr Leben bestimmen, teilnehmen. Durch die Teilnahme möglichst vieler kann die Demokratie weiterentwickelt werden und auf Dauer Belastungen standhalten.
  • Wir bekennen uns zur repräsentativen Demokratie, also der Vertretung des Volkes durch frei gewählte Abgeordnete und demokratische Parteien in den Parlamenten auf den verschiedenen staatlichen Ebenen. Direktdemokratische Verfahren sollen dieses System ergänzen.
  • Lebendige Demokratie bedarf der Mitwirkung der Bürger an der öffentlichen Diskussion und an politischen Entscheidungen. Die Qualität der Demokratie mißt sich am Grad und an der Ausgestaltung der Mitwirkung an den Entscheidungen und an den Kontrollsystemen.
  • Verantwortungsbewusstsein, Toleranz und kritische Urteilsfähigkeit sind notwendige Voraussetzungen für die Mitwirkung. Die Beteiligung an der gesellschaftlichen Aufgabenbewältigung verlangt nach einem ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein für die Vernetzung des gesellschaftlichen und politischen Ganzen. Gegebenenfalls müssen eigene und lokale Interessen hinter die Sicherung des Gemeinwohls zurückstehen.
  • Wesentliche Voraussetzungen der Teilnahme am demokratischen Prozess sind die möglichst umfassende freie Information über gesellschaftliche Vorgänge sowie die Öffentlichkeit der Entscheidungen.

11. Toleranz #

  • Eine demokratische und pluralistische Gesellschaft ist auf einen Grundkonsens über gemeinsame Werte angewiesen. Wir bekennen uns zu einer differenzierten, vielfältigen und offenen Gesellschaft.
  • Toleranz ist in der modernen pluralistischen Gesellschaft eine täglich eingeforderte Haltung offener Mitmenschlichkeit. Toleranz bedeutet die Duldung abweichender Überzeugungen und den Respekt vor den Lebenszielen, Intentionen und dem Gewissen des anderen.
  • So wie der Ursprung der Toleranz in der Würde und Freiheit des Menschen liegt, ist sie auch durch die Sicherung der Würde und Freiheit des Menschen begrenzt. Der Maßstab der Toleranz sind somit die Menschenrechte. Das Ethos der Toleranz lässt Verstöße gegen Humanität und Menschenrechte nicht zu und unterscheidet sich dadurch grundlegend von moralischer Gleichgültigkeit ebenso wie von Unduldsamkeit.
  • Die Bewältigung der Vielfalt in einer modernen Gesellschaft verlangt von den Menschen eine starke kulturelle Identität. Voraussetzung der Toleranz ist nicht Selbstaufgabe, sondern die selbstsichere Behauptung der eigenen Identität, die zum Gelingen des friedlichen Miteinanders der Geschlechter, der verschiedenen kulturellen, religiösen, ethnischen und sozialen Lebensformen beiträgt. Toleranz bedeutet nicht, dass alle Positionen gleichwertig sind oder alle Lebensformen die gleiche rechtliche und staatliche Förderung erhalten sollen.

4. Starke Demokratie #

1. Die Aufgaben des Staates #

  • Wir bejahen und verteidigen unseren demokratischen Rechtsstaat. Er hat die Grundrechte zu sichern und die rechtlichen Voraussetzungen für eine freie und ungehinderte Entfaltung des einzelnen in einer offenen Gesellschaft zu schaffen. Er hat die Bürgerinnen und Bürger vor inneren und äußeren Gefahren zu bewahren, Schwache und Minderheiten zu schützen, die Vielfalt der gesellschaftlichen Kräfte zu wahren und die Erhaltung der Lebensgrundlagen zu sichern.
  • Grundsätze des Rechtsstaates sind Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Gerichte sowie Gesetzmäßigkeit von Verwaltung und Rechtsprechung.
  • Der demokratische Staat ist auf die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Diese müssen dazu in geeigneter Form immer wieder motiviert werden. Die Pflicht der Staatsbürger zum demokratischen Engagement und ihre Mitverantwortung für das Gemeinwohl kann ihnen nicht abgenommen werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein unverzichtbarer Beitrag zum Gemeinwohl und müssen gefördert werden.
  • Die Bürger haben nach unserem Verständnis neben Pflichten selbstverständlich auch Rechte gegenüber dem Staat. Dazu gehört das Recht auf Anhörung, Mitwirkung und rasche Entscheidung in allen sie betreffenden Angelegenheiten, das Recht auf Auskunft und auf Schutz ihrer persönlichen Daten. Die Staatsbürger müssen erwarten können, dass die staatlichen Einrichtungen kundenfreundlich arbeiten.
  • Der Staat muss seine Organisationsform ständig kritisch überprüfen, regelmäßig verbessern und modernisieren und seine Aufgaben laufend hinterfragen. Wo öffentliche Aufgaben durch Private und durch freie Dienstleistungsträger ebenso gut oder besser erfüllt werden können, sollen diese vom Staat abgetreten werden. Dies gilt im Besonderen für wirtschaftliche Tätigkeiten des Staates.
  • Der Staat darf seine Bürgerinnen und Bürger nicht entmündigen, sondern muss Rahmenbedingungen und Leistungsanreize schaffen, die ihre freie Entfaltung begünstigen.
  • Auch die öffentliche Verwaltung ist dem Leistungsprinzip verpflichtet und zu einem wirksamen, wirtschaftlichen, sparsamen Umgang mit Steuergeldern verhalten.
  • Ein bürgernaher Staat ist auf qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Der Status des unabhängigen Berufsbeamten ist bleibender Garant des Rechtsstaates und der politischen Stabilität.
  • Der Rechtsstaat ist durch schwer verständliche und unübersichtliche Gesetze gefährdet. Wir bemühen uns daher bei der Entwicklung der Rechtsordnung um klare und einfache Rechtsvorschriften. Die ständige Überprüfung der Sinnhaftigkeit von Rechtsvorschriften soll der drohenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche entgegenwirken.

2. Parlamentarische Demokratie #

  • Wir bekennen uns zur parlamentarischen Demokratie und zur Rechtfertigungspflicht der gewählten Mandatare gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern. Die repräsentative Demokratie ist durch Elemente direkter Demokratie sinnvoll zu ergänzen. Sie sollen auf staatlicher Ebene bei Grundsatzentscheidungen, auf regionaler Ebene bei Fragen der unmittelbaren Betroffenheit zum Einsatz kommen.
  • Politische Parteien sind unverzichtbare Elemente einer parlamentarischen Demokratie. Ihre Aufgabe ist es, politischen Wettbewerb zu schaffen, gesellschaftliche Problemstellungen aufzugreifen, zur politischen Willensbildung beizutragen, und politische Bildung und Nachwuchspflege zu fördern. Das rechtfertigt ihre angemessene Unterstützung aus öffentlichen Mitteln.
  • Österreichs demokratisches System wurde durch die Mitgliedschaft zur Europäischen Union um eine Ebene erweitert. Wir wollen die demokratische Entwicklung auch innerhalb der Europäischen Union vorantreiben.
  • Die Selbstverwaltung ist eine demokratische Einrichtung des Rechtsstaates, die sich ständig ihrer Legitimation versichern muss. Wir bekennen uns zur gesetzlich verankerten beruflichen Selbstverwaltung in den Kammern und Verbänden. Die Sozialpartnerschaft ist für uns ein wesentliches Element der partnerschaftlichen Konfliktaustragung in der Gesellschaft.

3. Föderalismus #

  • Der österreichische Staat ist über seine Länder zusammengewachsen. Die österreichische Identität beruht auf der Identifizierung der Bürger mit ihren Ländern.
  • Das bundesstaatliche (föderalistische) Prinzip ist durch die Integration Europas nicht überholt, sondern im Gegenteil zu einem Grunderfordernis staatlicher Organisation geworden. Der heutige Nationalstaat ist in gewisser Weise zu klein für die großen Probleme und zu groß für die kleinen Probleme. Deswegen geht Hand in Hand mit dem Zusammenschluss der Länder Europas zur Bewältigung gemeinsamer großer Probleme auch eine Dezentralisierung von Macht und Zuständigkeiten auf kleinere Einheiten, die für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben besser geeignet sind.
  • Föderalismus und Selbstverwaltung der Gemeinden müssen daher Gestaltungsprinzipien unseres Staates bleiben. Die Verteilung von Macht und Verantwortung auf verschiedene Ebenen sichert Freiheit und schafft mehr Möglichkeiten für demokratische Mitwirkung.
  • Der Föderalismus verlangt eine den heutigen Aufgaben und Möglichkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden entsprechende zeitgemäße und kostensparende Kompetenzverteilung, einen dem entsprechenden Finanzausgleich sowie eine entscheidende Mitwirkung der Länder an der Staatswillensbildung.
  • Mit dem Föderalismus ist nicht nur die Übernahme von Rechten, sondern auch die Übernahme von Pflichten, etwa hinsichtlich der Folgekosten von politischen Entscheidungen verbunden. Der Föderalismus darf nicht dazu mißbraucht werden, unangenehme politische oder finanzielle Lasten auf unzuständige Verantwortungsträger abzuschieben.

4. Medien #

  • Unabhängige Medien sind unverzichtbare Bestandteile der Kultur einer freien demokratischen Gesellschaft. Indem sie politische Themen zur Debatte stellen, kommentieren und kritisieren, sind sie selbst ein politischer Faktor. Als solcher müssen sie anerkennen, dass die Öffentlichkeit von ihren Mitarbeitern fachliche Qualifikation und Selbstkontrolle verlangt.
  • Qualität und Vielfalt sind Ziele einer verantwortungsbewussten Medienpolitik. Um eine vielgestaltige Medienlandschaft mit unabhängigen Medien zu sichern, ist eine ungezügelte Konzentration von Medien durch kartellrechtliche Maßnahmen zu verhindern.
  • Im Bereich von Radio und Fernsehen soll ein geordnetes Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Sendeanstalten ermöglicht werden. Die öffentlich-rechtliche Anstalt hat als elektronisches Schaufenster Österreichs einen qualitätsorientierten Auftrag in der Informations und Kulturvermittlung zu erfüllen. Sie trägt eine besondere Verantwortung für die Wahrung der regionalen kulturellen Identitäten.
  • Wir wollen die Privatsphäre jedes Menschen in jeder Art der medialen Berichterstattung schützen.

5. Staat und Kirchen #

  • In der Sehnsucht des Menschen nach transzendenter Begründung des Sinns von Leben, Schöpfung und Geschichte erblicken wir eine bleibende Rechtfertigung des Wirkens von Kirchen und Religionsgemeinschaften.
  • Ohne uns an eine bestimmte Konfession oder kirchliche Institution zu binden, anerkennen wir die Bedeutung von Kirchen und Religionsgemeinschaften, die durch ihre sinnstiftenden Lehren und ihr vielfältiges Wirken im Bildungsbereich sowie in sozialen und karitativen Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines Klimas der Mitmenschlichkeit und der Toleranz leisten sollen.
  • Wir treten für die freie Entfaltungsmöglichkeiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Rahmen von Verfassung, Gesetzen und Verträgen ein und sprechen uns für eine religiöse Bildung junger Menschen auch in der Schule aus.

6. Verbrechensbekämpfung und Sicherheit #

  • Wir arbeiten für eine Gesellschaft, in der sich alle frei bewegen und sicher fühlen können. Leib, Leben, Freiheit und Eigentum müssen als zentrale Rechtsgüter wirkungsvoll geschützt werden.
  • Der Staat hat die Pflicht, das Recht wirksam durchzusetzen. Die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols muss an Recht und Gesetz gebunden sein. Es bedeutet

nicht staatliche Allmacht, sondern maximale Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger.

  • Gewaltanwendung und Kriminalität sind mit allen Mitteln des Rechtsstaates konsequent und wirkungsvoll zu bekämpfen. Exekutive und Justiz müssen die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Instrumente zur Verfügung gestellt bekommen. Sie sind dabei auf die Unterstützung aller Bürger angewiesen. Durch das eigene Verhalten trägt jede Bürgerin und jeder Bürger Mitverantwortung für den inneren Frieden im Land.
  • Wir treten dafür ein, dass Rechtsbrüche rasch und konsequent geahndet werden. Jahrelange Justizverfahren untergraben das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat.
  • Rechtsverletzung und Strafe müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das Strafrecht muss bewährten Rechtstraditionen ebenso wie sich ändernden gesellschaftlichen Entwicklungen und Wertvorstellungen Rechnung tragen.
  • Der Kampf gegen den Drogenmissbrauch und die damit verbundene Kriminalität stellen eine besondere Herausforderung für unsere Sicherheitspolitik dar. Die Freigabe von weichen und harten Drogen lehnen wir ab, um die Hemmschwelle gerade bei Jugendlichen nicht herabzusetzen. Wir treten für eine vorbeugende und umfassende Drogenaufklärung an den Schulen und für den Ausbau der Betreuungseinrichtungen für unheilbare Drogenkranke ein.

5. Ökosoziale Marktwirtschaft #

1. Die Grundwerte der ökosozialen Marktwirtschaft #

  • Die Ökosoziale Marktwirtschaft beruht auf den Grundsätzen Freiheit, Leistung, Verantwortung und Solidarität. Sie verbindet den Leistungswillen des einzelnen mit dem sozialen Ausgleich in der Gesellschaft und einem schonenden Umgang mit der Umwelt.
  • Die Ökosoziale Marktwirtschaft wird bestimmt durch die freie Berufs und Arbeitsplatzwahl, freie Konsumwahl und freien Wettbewerb auf dem Markt, die freie Entscheidung der Unternehmer und Interessenverbände sowie durch soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit des Handelns.
  • Der Wettbewerb als grundlegendes Ordnungsprinzip der Ökosozialen Marktwirtschaft begrenzt wirtschaftliche Macht gegenüber Konsumenten und Konkurrenten und fördert Leistungs- und Erneuerungsbereitschaft. Eigeninitiative und Eigenverantwortung werden am besten durch marktwirtschaftliche Mechanismen und Anreize gefördert.
  • Der Staat selbst soll, von Ausnahmefällen abgesehen, nicht als Unternehmer auftreten und durch eine entsprechende Monopol und Kartellgesetzgebung sowie durch strukturfördernde Maßnahmen einen ausreichenden Wettbewerb dort sicherstellen, wo dieser gefährdet ist.
  • Das Eigentum an Produktionsmitteln ist Voraussetzung für unternehmerische Initiativen.
  • Eigentum garantiert persönliche Freiheit, schafft gleichzeitig aber auch Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft. Der Erwerb von Eigentum soll möglichst vielen Menschen ermöglicht werden. Ein wichtiges Element zur Breitenstreuung von Eigentum ist materielle Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen.
  • Die Ökosoziale Marktwirtschaft zielt auf soziale Gerechtigkeit, um den sozialen Frieden und wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Wir wollen Risken gemeinschaftlich absichern, die der einzelne Mensch nicht aus eigener Kraft tragen kann. Alle Maßnahmen sollen auf Stärkung der Eigenverantwortung sowie persönliche Hilfe und Solidarität abzielen.
  • Von besonderem Wert für den sozialen Frieden als Voraussetzung für gesamtwirtschaftliche Erfolge ist die Sozialpartnerschaft als Modell einer gewaltfreien Austragung von Interessengegensätzen. Selbstverwaltung, betriebliche Mitbestimmung und Tarifautonomie der Kammern sind Elemente dieser Sozialpartnerschaft.
  • Das Vorsorge und das Verursacherprinzip sollen die Umweltpolitik bestimmen. Notwendig für eine ökologisch verantwortbare Marktwirtschaft sind die Anerkennung der begrenzten Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energieträgern, eine klare Zuordnung von Umwelt und Folgekosten, eine Steuerpolitik, die nachhaltiges Wirtschaften belohnt und Energie und Rohstoffverbrauch belastet sowie im Bedarfsfall auch Verbote von gesundheits- und umweltschädlichen Produkten, wo die Instrumente des Marktes dafür nicht ausreichen. Ziel ist nicht eine Einschränkung, sondern eine Qualitätsverbesserung des Wirtschaftswachstums, einschließlich einer Neudefinition wichtiger Kennzahlen des Bruttosozialproduktes.
  • Wir treten für die Erarbeitung langfristiger nationaler und internationaler Aktionspläne zur Verbesserung der Umweltqualität ein. Der Zustand von Natur und Umwelt soll stärker in die volkswirtschaftliche Statistik Eingang finden.

2. Wirtschaftsstandort Österreich #

  • Die Qualität des Wirtschafts- und Industriestandortes Österreich muss angesichts der zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung der Märkte stets neu begründet und gefestigt werden.
  • Deshalb muss vor allem in Ausbildung, Wissenschaft und Forschung investiert werden, müssen neue Technologien gefördert, die Infrastruktur verbessert und Bürokratien abgespeckt werden. Flexible Arbeitszeiten, eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, Sicherheit und sozialer Frieden sind weitere wichtige Standortbedingungen.
  • Angesichts der überwiegend klein und mittelbetrieblichen Struktur unserer Unternehmungen ist der gesellschaftliche Mittelstand die wichtigste Säule der österreichischen Wirtschaft. Um seine Existenz zu sichern und die Neugründung von Unternehmungen zu fördern, muss die Eigenkapitalbildung verbessert werden.

3. Arbeit schaffen #

  • Arbeit ist ein wesentliches Element der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentfaltung. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Arbeit für jeden als möglichst sinnvoll erfahren werden kann. Die Arbeit aller arbeitsfähigen Menschen schafft die Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und des Sozialstaates.
  • Deshalb streben wir mit allem Nachdruck Vollbeschäftigung an. Sie ist ein wirtschafts und gesellschaftspolitisches Ziel, um dessen Verwirklichung sich Staat und Tarifpartner in besonderer Verantwortung bemühen müssen.
  • Die mit Recht international geschätzte Qualität der in Österreich geleisteten Arbeit ist ein wichtiger Standortfaktor. Diese hohe Qualität muss auch durch die Erhaltung des bewährten Systems einer doppelten (dualen) Arbeitnehmerausbildung in Berufsschulen und Betrieben gesichert werden.
  • Wir streben flexible Arbeitszeitformen an, die den Arbeitsmarkt entlasten und die Arbeitslosigkeit verringern können. Ein verstärktes Angebot von qualifizierten Teilarbeitzeitplätzen sollte die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Wahrnehmung von Familienaufgaben erleichtern. Flexible Arbeitszeitformen, bei deren Festlegung die Arbeitnehmer nichts mitzureden haben, lehnen wir ab.
  • Wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsmarktes ist eine leistungsfähige Arbeitsvermittlung. Sie soll vom Staat bereitgestellt werden, aber nicht nur staatlichen Organisationen vorbehalten bleiben.
  • Für Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt trägt der Staat eine besondere Verantwortung.

4. Steuer, Budget und Währungspolitik #

  • Steuern und Abgaben müssen sich am Grundsatz der Steuergerechtigkeit orientieren. Eine leistungsgerechte Besteuerung darf die Privatinitiative und Leistungsfähigkeit der Bürger nicht lähmen. Wir treten dafür ein, das Steuerrecht auch in den Dienst

der Umwelterhaltung zu stellen. Arbeit soll dafür steuerlich entlastet werden. Dabei darf die Gesamtsteuerquote nicht ständig erhöht werden.

  • Staatsschulden schränken die Handlungsfähigkeit des Staates ein und belasten nachfolgende Generationen. Sparsamkeit bei den Ausgaben muss daher oberster Grundsatz einer verantwortungsbewussten und an Nachhaltigkeit orientierten Budgetpolitik sein. Einsparungen sollen grundsätzlich Vorrang vor der Erschließung neuer Einnahmen haben.
  • Die Stabilität des Geldwerts ist eine wesentliche Voraussetzung für den Wohlstand unseres Volkes und für den Ruf Österreichs als Wirtschaftsstandort. Inflationsbekämpfung, Budgetkonsolidierung, ständige Strukturverbesserungen und Kostenmäßigung müssen daher im Mittelpunkt unseres volkswirtschaftlichen Handelns stehen.
  • Im Europäischen Währungssystem wird diese Politik der Geldwertstabilisierung auf gesamteuropäischer Ebene zur Verpflichtung. Wir streben daher die Teilnahme Österreichs an der Europäischen Währungsunion zusammen mit allen jenen Ländern an, die die gleiche konsequente Währungspolitik betreiben.

5. Landwirtschaft #

  • Unser Ziel ist die Bewahrung der flächendeckenden bäuerlichen Land und Forstwirtschaft in Österreich. Dabei geht es uns um einen funktionsfähigen ländlichen Raum und die dauerhafte Sicherung der multifunktionalen Aufgaben der bäuerlichen Familienbetriebe. Unser Ziel ist die Produktion von qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln und Rohstoffen, die Sicherung der Lebensgrundlagen, die Erhaltung und Gestaltung der Kultur und Erholungslandschaft, der Schutz vor Naturgefahren, die Aufrechterhaltung der Besiedelung und die Sicherung von bäuerlichen und außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.
  • Wichtigste Grundlage für die Sicherung der bäuerlichen Einkommen muss weiterhin die landwirtschaftliche Produktion sein. Sie ist marktorientiert auszurichten und die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Land und Forstwirtschaft unter Bedachtnahme auf nachhaltige Umweltsicherung zu verbessern.
  • Die land und forstwirtschaftliche Produktion ist die Grundlage der übrigen Leistungen, die die Landwirtschaft im Interesse der Gesellschaft insbesondere im Bereich der Umwelterhaltung und der Bewahrung der Kulturlandschaften erbringt. Diese Dienstleistungen der Land und Forstwirtschaft müssen fair und leistungsgerecht entlohnt werden.
  • Auf der Grundlage einer nachhaltigen qualitäts- und wettbewerbsorientierten Produktion und der leistungsgerechten Entlohnung der sonstigen Dienstleistungen muss den in der Land und Forstwirtschaft Beschäftigten soziale Sicherheit und die Chance der Teilnahme an der allgemeinen Einkommens und Wohlstandsentwicklung gesichert werden.
  • Die Wettbewerbsfähigkeit des land und forstwirtschaftlichen Verarbeitungs- und Vermarktungssektors ist zur Sicherung von Arbeitsplätzen und der Wertschöpfung zu verbessern. Die Qualitätsorientierung von der Produktion über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung ist dabei vorrangig zu beachten. Der Förderungsauftrag des Genossenschaftswesens gewinnt sowohl im Verarbeitungs- als auch im Handelsbereich unter stark liberalisierten Wettbewerbsbedingungen für die Zukunft besonderes Gewicht. Die genossenschaftlichen Strukturen sind den neuen Herausforderungen am Markt zeitgemäß anzupassen.
  • Die vielfältigen Erwerbs und Beschäftigungskombinationen zwischen Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsbereichen sind auszubauen. Ein wesentliches Instrument dazu sind die neuen regional- und wirtschaftspolitischen Förderungsmöglichkeiten der Europäischen Union. Programme und Maßnahmen im Bereich Fremdenverkehr, Energie aus Biomasse, Verbesserung der Infrastruktur, Schaffung von Arbeitsplätzen im landwirtschaftlichen Verarbeitungssektor sind dabei besonders zu berücksichtigen. Die Möglichkeiten der neuen Kommunikationstechnologien zur Dezentralisierung der Arbeitswelt sind im Interesse ländlicher Regionen gezielt zu nutzen.

  • Zur Bewältigung des Strukturwandels in der Land und Forstwirtschaft, der Überproduktion und der Umweltprobleme haben wir das politische Leitbild der Ökosozialen Agrarpolitik entwickelt. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Produktion, Verarbeitung und Vermarktung, soziale Gerechtigkeit und ökologische Orientierung sind die Grundprinzipien dieser Agrarpolitik, die wir auch in der Europäischen Union vertreten werden.

6. Energiepolitik #

  • Wirtschaften ohne Energieeinsatz ist nicht möglich. Staat und Wirtschaft müssen gemeinsam bemüht sein, unsere Volkswirtschaft langfristig mit Energie und Rohstoffen zu versorgen.
  • Ökosoziale Energiepolitik muss den wirksamen Einsatz von Energie zum Ziel haben. Umweltschonenden und erneuerbaren Energieträgern, die möglichst wenig Auslandsabhängigkeit schaffen Wasser, Biomasse, Sonne, Wind kommt dabei besondere Bedeutung zu.
  • Erneuerbare Energie ist dann Wettbewerbsfähig, wenn für alle Energieträger Kostenwahrheit eingeführt wird. Dazu ist eine Besteuerung fossiler Energieträger notwendig.
  • Sparsamer Energieeinsatz durch jeden Bürger und jede Bürgerin erleichtert eine ökosoziale Energiepolitik.

7. Mobilität und Verkehr #

  • Leistungsfähige Verkehrswege bilden das unverzichtbare Kreislaufsystem der Wirtschaft. Der hohe Investitionsbedarf im Verkehrsbereich kann durch öffentliche Haushalte allein nicht mehr abgedeckt werden. Daher müssen auch Möglichkeiten der privaten Finanzierung genutzt werden.
  • Der marktwirtschaftliche Wettbewerb der Verkehrsträger muss von den volkswirtschaftlichen Kosten der Verkehrswege, aber auch den damit verbundenen Umweltbelastungen ausgehen. Unter diesen Voraussetzungen sind wir für eine freie Wahl des Verkehrsmittels.
  • Diese Kostenwahrheit soll auch international dazu beitragen, Produktionsmethoden mit langen Transportwegen einzudämmen. Stark benutzte Durchzugsrouten sollen in europäischer Zusammenarbeit durch umweltfreundliche Verkehrsmittel entlastet werden.
  • Wir treten für eine ständige Weiterentwicklung aller Verkehrsmittel in Richtung erhöhter Sicherheit, Energiesparen und Schadstoffverringerung ein.
  • Im Interesse der Vermeidung von nicht notwendigem Verkehr und des optimalen Einsatzes des öffentlichen Verkehrs soll vor allem durch raumordnerische Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass Arbeiten, Wohnen und Versorgung räumlich nicht zu weit voneinander entfernt stattfinden.

6. Neue Gesellschaftsverträge #

1. Grundsätzliches #

  • Wir gehen von einer Gesellschaftsordnung aus, die dem einzelnen die bestmögliche Entfaltung ermöglicht und in der die Mitglieder der Gemeinschaft im Sinne des Gemeinwohls die Verpflichtung übernehmen, soziale Aufgaben und Lasten gemeinsam zu tragen und gerecht aufzuteilen.
  • Die Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung, der Wandel in den Lebensbedingungen, das Nebeneinander alter und neuer Werte sowie veränderte Rahmenbedingungen in der Wirtschaft und im internationalen Umfeld erfordern einen neuen gesellschaftlichen Ausgleich.
  • Neue Gesellschaftsverträge sollen das solidarische Miteinander der Menschen beider Geschlechter, aller Alters und Berufsgruppen, aller sozialen Schichten sowie eigener und fremder Staatsangehörigkeit begründen. Wir gehen dabei von der freiwilligen Übereinstimmung zwischen gleichwertigen Partnern über ihre Rechte und Pflichten aus. Neue Gesellschaftsverträge müssen auch der langfristigen Verantwortung gegenüber kommenden Generationen Rechnung tragen.
  • Solidarität darf nicht als ausschließlich staatliche Aufgabe missverstanden werden. Das soziale Engagement aller Bürgerinnen und Bürger in kleinen Gruppen und privaten Einrichtungen sowie in den freiwilligen Gemeinschaften ist für das Gelingen des Gemeinwohls unverzichtbar. Zumutbare Eigenvorsorge muss daher das öffentliche Sozialsystem ergänzen.
  • Die Politik hat jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die unter Wahrung der persönlichen Freiheit und einer höchstmöglichen Selbständigkeit des einzelnen soziale Sicherheit und Gerechtigkeit sowie gesellschaftliche Integration gewährleisten.

2. Frauen und Männer #

  • Unser erklärtes Ziel ist die gleichberechtigte Partnerschaft von Frauen und Männern in Familie, Berufs und Arbeitswelt sowie in der Politik.
  • Kernpunkt eines neuen Gesellschaftsvertrags zwischen Frauen und Männern ist die Neubewertung der Erwerbsarbeit und die faire Neuverteilung unbezahlter Tätigkeiten in der Familie, im Haushalt, der Erziehung und Pflege.
  • Weil Erwerbsarbeit für die Frauen wie für die Männer ein Teil umfassender Lebensentfaltung ist, sollen politische Rahmenbedingungen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Geschlechter erleichtern.
  • Für Frauen sollen besondere Förder und Bildungsprogramme bessere Aufstiegs und Entlohnungschancen schaffen. Für uns ist es unannehmbar, wenn Frauen für gleichwertige Arbeit einen geringeren Lohn erhalten, Berufe mit hohem Frauenanteil an den Beschäftigten ein niedriges Lohnniveau aufweisen oder Frauen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
  • Die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in der Gesellschaft muss auch mit der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in der Politik einhergehen. Diese Gleichberechtigung ist durch eine Mindestquote von einem Drittel für öffentliche Mandate und eine frauenfreundliche politische Kultur voranzutreiben.

3. Familien #

  • Die Ehe und die Familie als die engsten persönlichen Lebensgemeinschaften sind jener Ort, an dem das Leben der Menschen in erster Linie verankert ist. Sie bilden die Grundlage einer freien Gesellschaft. Wir wollen sie schützen, stärken und fördern.
  • Die Familie erfüllt unersetzliche Aufgaben für den einzelnen und für den modernen demokratischen Staat. Die Familie ist erste Sozialisations- und Erziehungsinstanz, in der Individualität, Gemeinsinn und Werthaltungen vermittelt werden. Sie ist subjektiver und objektiver Bestandteil einer sozialen Ordnung und entspricht der Sehnsucht der Mehrheit der Menschen.
  • Die Familie mit zwei Elternteilen und Kindern ist unser Leitbild. Diese Form der Familie hat sich bisher bewährt und die Hauptverantwortung für das Aufwachsen der Kinder getragen.
  • Unsere Politik verschließt sich nicht der Tatsache, dass veränderte Lebensperspektiven und Anforderungen in der modernen Gesellschaft zu neuen und vielschichtigen Familiensituationen geführt haben, wie Alleinerziehende, Wiederverheiratete, Familien mit Kindern aus verschiedenen Ehen und Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Wir berücksichtigen in unserer Politik daher diese Lebensformen und wollen die notwendigen Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen setzen.
  • Es ist die Aufgabe der Familienpolitik, Bedingungen und Wahlmöglichkeiten zu schaffen, damit Frauen, Männer und Kinder ihre Sehnsucht nach Familie und Partnerschaft im Lebensalltag verwirklichen können. Dabei benötigen wir ein neues Verständnis von Familienkultur. Nur weitreichende Änderungen in der Organisation der Arbeitswelt werden das notwendige Gleichgewicht zwischen Familie und Beruf herstellen können.
  • Staatliche Familienleistungen sollen Lasten für jene ausgleichen, die Kinder erziehen bzw. alte Menschen pflegen. Unterstützungsleistungen des Staates sollen dabei grundsätzlich subsidiären Charakter haben.
  • Die Übernahme von familiären Aufgaben muss in den Instrumenten der staatlichen Risiko und Altersversorgung entsprechend berücksichtigt werden. Der Verzicht auf die Berufsausübung durch Frauen oder Männer zugunsten einer umfassenden Wahrnehmung der Aufgaben in der Familie soll eine entsprechende Anerkennung in der Gesellschaft finden.
  • Das Zusammenspiel von Familien und Arbeitswelt muss Müttern wie Vätern sowohl die Vereinbarkeit als den flexiblen Wechsel zwischen beiden Bereichen erleichtern. Hochwertige, auf die Bedürfnisse der Kinder und Eltern abgestellte Angebote der Kinderbetreuung durch eine Vielzahl verschiedener Trägerschaften, tragen dazu wesentlich bei. Entscheidend bleibt dabei jedoch, dass dadurch das intensive Beziehungsleben in der Familie nicht ersetzt, sondern nur ergänzt, bereichert und im Sinne der Sozialisation des Kindes genutzt wird.
  • Neben der Arbeitswelt entscheiden die Wohnungs, die Verkehrs und die Bildungspolitik über die Chancen der Familien. Die gute infrastrukturelle Erschließung von Siedlungen und Stadtteilen, ihre Anbindung an den öffentlichen Verkehr, familiengerechte Bau und Wohnungsformen gewährleisten in einem hohen Ausmaß das funktionierende und humane Zusammenleben von Generationen.

4. Kinder, Jugend und Alter #

  • Kinder bedeuten Lebendigkeit, Phantasie, Erneuerung. Ihr Wohl muss jeder Gesellschaft am Herzen liegen.
  • Kinder brauchen Schutz, Geborgenheit und Orientierung an Werten, die ihnen in erster Linie von den Müttern und Vätern vermittelt werden. Die Verwurzelung in der Familie bietet die besten Voraussetzungen für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes.
  • Auch Kinder haben Rechte, Menschenrechte. Ihre Wahrung setzt eine partnerschaftliche Beziehung zwischen Eltern und Kindern und eine gewaltfreie Erziehung voraus.
  • Kinder brauchen Förderung, aber keine Überforderung. Der Staat muss durch Bildungs-, Sozial-, Verwaltungs- und Freizeiteinrichtungen günstige Lebensbedingungen für Kinder schaffen.
  • Wir sehen in der Jugend unsere wichtigsten Partner für die Gestaltung der Gesellschaft von morgen. Wir wollen jungen Menschen eine Atmosphäre der Freiheit und des Anreizes zu eigenständiger Entwicklung bieten. Unsere Idealvorstellung ist der junge Mensch, der sowohl den bleibenden Werten als auch den notwendigen Veränderungen kritisch aufgeschlossen ist.
  • Junge Menschen sollen ihre Lebensbereiche eigenverantwortlich gestalten, Fähigkeiten zur Problem und Konfliktlösung entwickeln und an der Weiterentwicklung der Gesellschaft einfallsreich und tolerant mitwirken.
  • Wir bekennen uns zu einer Förderung der verbandlichen ebenso wie der freien Jugendarbeit, solange sie dem Ziel der Persönlichkeitsentfaltung durch Bildung, Sport und Spiel dient.
  • Die Politik von heute hat Auswirkungen auf das Leben von morgen. Auch aus diesem Grund hat die Jugend ein Vorrecht auf Mitgestaltung und Mitentscheidung.
  • Ein neues Leitbild für das Alter muss sich an einem wohlverdienten, vielfältig nutzbaren Lebensabend mit Freude über die freie Einteilung der Zeit, ungeschmälerte Möglichkeiten des Mitentscheidens und selbstgewählte Aktivitäten orientieren und nicht an Angst vor Krankheit und Vereinsamung.
  • Lebensqualität im reifen Alter schließt ein altengerechtes Wohnen, Essensversorgung, notwendige Dienstleistungen im Haushalt, Pflegebetreuung und fortdauernde Einbindung in das gesellschaftliche, geistige und kulturelle Leben ein. Weder der

Staat noch die Familie allein können dabei alles notwendige für pflegebedürftige alte Menschen leisten.

5. Behinderte #

  • Für uns ist die Würde des Menschen unabhängig von Leistung, Alter und Gesundheitszustand. Eine Gesellschaft, die Behinderung aus ihrem Bewusstsein verdrängt, verliert ihren humanen Charakter.
  • Behinderte Menschen sind ein Teil unserer Gesellschaft und sie haben daher das Recht, von ihr getragen zu werden. Sie dürfen nicht als Betreuungsobjekte betrachtet werden, sondern als gleichberechtigte Partner. Der soziale Rechtsstaat hat die selbstverständliche Aufgabe, die dafür notwendigen Maßnahmen zu fördern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen.
  • Die besondere Förderung und Unterstützung behinderter Menschen ist jedoch nicht alleine Aufgabe öffentlicher Einrichtungen, sondern Teil der Verantwortung jedes einzelnen und der Gemeinschaft. Partnerschaft, Mitmenschlichkeit und Solidarität sollen ein Anliegen aller Menschen werden.
  • Ziel unserer Politik muss es sein, behinderte Menschen so zu fördern, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Der Isolation behinderter Menschen kann nur durch ihre konsequente Integration in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam begegnet werden. Hierfür ist es erforderlich, dass der Staat in seinem Einflussbereich darauf bedacht nimmt, dass die Zugänglichkeit für Behinderte umfassend gewährleistet wird.

6. Ausländer #

  • Wir wollen mit unserer Politik das Recht der Österreicher auf Heimat, kulturelle Identität und Sicherheit gewährleisten. Gleichzeitig haben wir aber in unserer Gesellschaft das Verständnis, den Respekt und die Mitmenschlichkeit gegenüber den Fremden und Ausländern sicherzustellen. Freilich kann nicht jeder Ausländer ein Recht auf Aufenthalt in unserer Heimat erhalten. Jeder Ausländer hat aber als Mensch in Österreich einen Anspruch auf gerechte und menschenwürdige Behandlung.
  • Wir wollen, dass Österreich seiner Verpflichtung als Asylland weiterhin nachkommt.
  • Wir treten dafür ein, dass Österreich die internationalen und europäischen Rechtsnormen, die bestimmten Gruppen von Ausländern Aufenthalts, Niederlassungs und Mitbestimmungsrechte einräumen, nach Treu und Glauben erfüllt. Auch Österreich ist als Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft darauf angewiesen, dass seine Bürger im Ausland mit Respekt und Freundlichkeit behandelt werden und offene Türen finden.
  • Unbeschränkte Einwanderung zu Lasten der österreichischen Bevölkerung kann es nicht geben. Nicht jeder Ausländer, der dies anstrebt, kann die Berechtigung zum Aufenthalt in Österreich erhalten.
  • Unsere Politik soll sicherstellen, dass die Anzahl der Ausländer die Aufnahmefähigkeit des österreichischen Arbeitsmarktes, des Schulsystems und des regionalen Wohnungsmarktes nicht übersteigt. Die dafür notwendigen Verfahren sind unter Beachtung der Menschenrechte und in rechtsstaatlich einwandfreier Weise durchzuführen. Illegale Einwanderung ist mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen und zu unterbinden.
  • Bei der Beschäftigung von Ausländern ist den bereits legal in Österreich lebenden Personen der Vorzug gegenüber jenen zu geben, die erst nach Österreich kommen wollen.
  • Das friedliche Zusammenleben sowie die gegenseitige Achtung zwischen In und Ausländern ist die wesentliche Grundlage für das Funktionieren der modernen Gesellschaften in Europa. In diesem Sinne bekennen wir uns zur aktiven Integration von langfristig und legal in Österreich lebenden Ausländern in unsere Gesellschaft.

  • Das Recht auf Integration der in Österreich lebenden Ausländer setzt aber auch die Übernahme von Pflichten voraus. So ist das Beherrschen unserer Sprache ebenso Integrationsvoraussetzung wie die Beachtung der Verfassung und Gesetze sowie der gesellschaftlichen Sitten und Gebräuche.

7. Soziale Gerechtigkeit #

  • Zum Wesen einer sozialen Gesellschaft gehört es, denjenigen zu helfen, die unzureichend oder gar nicht zur Selbsthilfe fähig sind. Moderne Sozialpolitik steht dabei im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Verantwortung, von Leistungsbereitschaft und Solidarität. Die Neuordnung der Aufgabenteilung zwischen staatlicher und privater Sozialverantwortung gehört zu den großen Herausforderungen einer Sozialpolitik, die vor der drohenden Unfinanzierbarkeit immer teurer werdender Leistungen steht. Nur das, was erarbeitet und erwirtschaftet wird, kann auch verteilt werden. Grundsätzlich muss Vorsorge Vorrang vor Fürsorge haben.
  • Wir befürworten ein leistungsfähiges und gerechtes Sozialsystem, das Benachteiligte und Bedürftige schützt und fördert. Grundsätzlich muss jeder Bürger und jede Bürgerin unseres Landes in Solidarsysteme eingebunden sein.
  • Der Missbrauch sozialer Einrichtungen und Leistungen ist sowohl unsozial als unsolidarisch und daher entsprechend zu verfolgen.
  • Sozialleistungen müssen nach klaren, nachvollziehbaren und als gerecht empfundenen Kriterien erbracht werden. Sie sollen finanziell durchschaubar sein, damit sich bei allen Menschen ein Kostenbewusstsein entwickeln kann. Wer Dienste von privaten Sozialeinrichtungen in Anspruch nimmt, soll dafür einen entsprechenden ”Sozialscheck” (oder ”Bürgergeld ”) vom Staat erhalten.
  • Soziale Institutionen müssen sich als Dienstleistungseinrichtungen verstehen und dürfen sich nicht Behördencharakter anmaßen.
  • Soziale Sicherheit schließt Fort und Weiterbildung sowie eine sozial ausgewogene Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche ein.
  • Eine solidarische Gesellschaft hat die Pflicht, jenen soziale Sicherheit zu bieten, die vom Erwerbsleben ausgeschlossen sind und daher nicht selber für ihre soziale Sicherheit sorgen können.
  • Der traditionelle Generationenvertrag, der unserem Pensionssystem zugrunde liegt, muss den vorhersehbaren Änderungen in der Bevölkerungsstruktur angepaßt werden. Die Wahlmöglichkeiten zwischen früherem Pensionsantritt bei geringerer Pensionsleistung und späterer Pensionierung zu höheren Bezügen müssen ausgebaut werden. Für den Pensionsantritt zu einem späteren Zeitpunkt müssen im Interesse der gesamten Solidargemeinschaft entsprechende Anreize geschaffen werden.
  • Neben dem sozialen Ausgleich in Österreich streben wir auch international eine gerechtere Arbeits- und Güterverteilung zwischen den einzelnen Volkswirtschaften an. Unsere Politik muss darauf gerichtet sein, den Entwicklungsländern einen besseren und offeneren Zugang zu den Märkten der Industriestaaten zu verschaffen und auf eine gerechtere Güterverteilung in diesen Ländern zu drängen. Eine Anhebung der Mindestlöhne und damit des gesamten Lebensstandards würde in den Entwicklungsländern für Millionen Menschen ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen und gleichzeitig die Produzenten in den Industriestaaten vor unlauterem Konkurrenzdruck durch Lohndumping bewahren.

7. Leben und Umwelt #

1. Schutz des Lebens #

  • Wir haben uneingeschränkte Achtung vor dem menschlichen Leben dem geborenen und dem ungeborenen.
  • Wir bejahen Familienplanung im Sinn verantworteter Elternschaft und fordern rechtzeitige und umfassende Erziehung dazu und Beratung darüber. Wir lehnen den Schwangerschaftsabbruch ab. Politik und Gesellschaft haben jene Bedingungen zu

schaffen, die Abtreibungen vorbeugen. Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen ist die Grundlage jeder glaubwürdigen Politik zum Schutze des ungeborenen Lebens. In der strafrechtlichen Verfolgung betroffener Frauen erblicken wir jedoch keine geeignete Lösung.

  • Unser Menschenbild gebietet trotz aller medizinischen Machbarkeit Respekt vor dem Tod. Die Menschen müssen ein Recht auf ein menschenwürdiges Sterben in unserem Land haben. Die Politik hat dafür Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein Patient und Angehörige haben ein Recht darauf, die Anwendung aussichtsloser medizintechnischer Methoden abzulehnen. Aktive Sterbehilfe lehnen wir ab.

2. Gesundheit #

  • Gesundheit ist ein elementares Grundbedürfnis jedes Menschen. Der Zugang zur Medizin und ihren Einrichtungen muss für jeden unabhängig von dessen finanzieller Situation, sozialem Status und Wohnort gesichert sein.
  • Für die Erhaltung der Gesundheit ist zunächst jeder Mensch selbst verantwortlich. Anreize im Versicherungssystem sollen persönliche Gesundheitsvorsorge fördern und zu gesundheitsbewusster Lebensführung ermuntern.
  • Wir setzen auf die Weiterentwicklung medizinischer Erkenntnisse und Verfahren zur Bekämpfung von derzeit unheilbaren Krankheiten und Leiden. Alternativmedizin, Naturheilverfahren und Naturheilmittel sollen die akademisch gelehrte Fachmedizin der Ärzte sinnvoll ergänzen.
  • Unser Gesundheitssystem soll die Verantwortung des einzelnen Bürgers für seine Gesundheit stärken, die Patientenrechte ausbauen, Kostenbewusstsein erzeugen und die Eigenverantwortung für vermeidbare, freiwillig eingegangene hohe Gesundheitsrisken stärken.
  • Auch das Gesundheitswesen ist nach dem Grundsatz der Aufgabenteilung (Subsidiarität) zu organisieren. Es soll Pflege und Behandlung im gewohnten Umfeld solange wie möglich sichern und der Entwicklung unübersichtlicher ”Gesundheitsfabriken” entgegenwirken.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung ist ebenso unverzichtbar, wie freie Arztwahl und freiberufliche Ausübung des ärztlichen Berufes. Auch Krankenkassen sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.
  • Die Gentechnik bringt wie jede technische Neuerung große Chancen, aber auch Gefahren, mit sich. Dem Eingriff in die menschliche Keimbahn müssen ethisch begründete enge Grenzen gesetzt werden. Die Zuweisung von Arbeitsplätzen von Genanalysen abhängig zu machen, lehnen wir ab.
  • Drogenmissbrauch muss energisch bekämpft werden. Wir treten für dessen gesellschaftliche Ächtung sowie für wirksame Entwöhnungsmaßnahmen ein. Kontrollierte Drogenersatzprogramme können zur Eindämmung von Begleitkriminalität beitragen. Den Opfern der Drogenverführung muss wie anderen Kranken geholfen werden. Harte Strafen fordern wir für Drogenhändler.
  • Nicht übersehen werden darf freilich, dass Drogenabhängigkeit die Folge einer Flucht in Scheinwelten ist, die nicht zum erhofften Lebensglück führen kann. Aufgabe einer verantwortungsbewussten Gesellschaft ist es, die Ursachen für solche Fluchtversuche zu beseitigen und günstige Voraussetzungen für eine befriedigende Lebensbewältigung zu schaffen.

3. Umwelt und Naturschutz #

  • Natur und Umwelt sind die Lebensgrundlage aller Menschen und aller Generationen. Nicht nur ihre Nutzung, sondern auch ihre Erhaltung muss Ziel unserer Politik sein. Jeder Mensch ist verpflichtet, dazu seinen Beitrag zu leisten.
  • Wir wollen dieser Verpflichtung durch eine nachhaltige Wirtschaftsweise in allen Bereichen nachkommen. Durch den Einsatz energiesparender und abfallarmer Technologien sollen möglichst geschlossene Wirtschaftskreise entwickelt werden.

  • Eine nachhaltige, auf kommende Generationen Bedacht nehmende Wirtschaftsweise erfordern ein neues Denken und neues Handeln in Systemzusammenhängen. Umweltschutz muss in allen Entscheidungen eine Rolle spielen.
  • Österreichs Landschaften und Naturräume sind die Grundlage von Arbeit und Einkommen. Sie bieten den Menschen aber auch eine Heimat, in der sich diese wohl fühlen und auf deren Schönheit sie stolz sein können. Diese Landschaften zu erhalten, ist eine Verpflichtung für alle Österreicher und Österreicherinnen.
  • Die Sicherung der Lebensgrundlagen für künftige Generationen ist eine Aufgabe auf nationaler ebenso wie auf europäischer und internationaler Ebene. Wir lehnen Ökodumping im internationalen Handel ab.
  • Die Achtung der Schöpfung durch die Menschen schließt die Achtung auch der anderen Lebewesen ein. Deshalb ist mit der Freiheit zur Nutzung von Tieren für menschliche Bedürfnisse auch eine Verpflichtung zu artgerechter Tierhaltung und Tierbehandlung verbunden. Sinnvoller Artenschutz bei Tieren und Pflanzen soll die notwendige Vielfalt an Lebewesen sichern helfen.
  • Das Vorsorgeprinzip verpflichtet uns, uns keinen Techniken zu verschreiben, die wir noch nicht ohne Risiko langfristiger Schäden für Natur und Umwelt beherrschen. Deshalb lehnen wir die Nutzung von Atomkraft für die Energiegewinnung ab.

4. Wohnen #

  • Eine menschenwürdige Wohnung für jeden Bürger und jede Bürgerin müssen Ziel einer verantwortungsbewussten Wohnungspolitik sein. Bei der Gestaltung von Wohnbauförderungsgesetzen müssen ein wirksamer Einsatz von Förderungsmitteln, soziale Treffsicherheit und eine die individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse der Förderungsnehmer berücksichtigende Regelung der Rückzahlungsverpflichtungen die Kriterien sein.
  • Für die unerlässliche Stärkung der Eigenvorsorge wichtig sind steuerliche und kapitalbildende Instrumente, wie Bausparförderung oder steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen und Kapitaltilgungen von Wohnbaukrediten.
  • Wir treten für (einen allgemeinen Rechtsanspruch auf) die Übertragung von Mietwohnungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmungen und Gemeinden in das Eigentum der bisherigen Mieter ein. Das dadurch aufgebrachte Kapital ist wieder dem Wohnungsbau zuzuführen.
  • Das Mietrecht hat eine soziale Schutzfunktion. Eine grundsätzliche Neukonzeption ist allerdings erforderlich, weil diese Rechtsmaterie sehr unübersichtlich geworden ist und zu einer Versteinerung von Strukturen und Privilegien geführt hat.
  • In bestehende Mietverträge soll nicht eingegriffen werden, aber bei Neueintritten in einen Vertrag sollen notwendige Anpassungen erfolgen. So könnten Wohnungssubstanz zerstörende Niedrigstzinse, die teilweise aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg herrühren, im überschaubaren Zeitraum einer Generation modernen Erfordernissen angepasst werden.

5. Freizeit und Sport #

  • Freie Zeitnutzung ist Ausdruck von Freiheit. Freizeit gehört zu den elementaren Lebensbedürfnissen der Menschen. Freiwillige Weiterbildung, Erholung und Unterhaltung, Sport und Spiel, Gewinn an Lebenseinsicht und Lebensfreude durch Kunst und Kultur, Hobbypflege und Reisen bereichern den Menschen und tragen zur Entfaltung seiner Persönlichkeit bei.
  • Um eine Steigerung von Lebensqualität in allen diesen Bereichen zu fördern, müssen durch die Politik entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Einrichtungen für Erwachsenenbildung, Kunst, Sport und Kommunikation aller Art, großzügige Freiflächen und Erholungsgebiete sollen private Eigeninitiativen ermöglichen und unterstützen.
  • Österreich als bedeutendes Tourismusland muss auf die Forderung eines phantasievollen, auf viele Einzelinteressen Bedacht nehmendes, natur und umweltschonen

des Fremdenverkehrsangebot bedacht sein. Qualität soll Vorrang vor Quantität haben.

  • Wir bekennen uns zur Förderung von Spitzenleistungen in Kunst und Sport, weil die damit verbundene Vorbildwirkung das allgemeine Leistungsdenken fördert. Die Auswirkungen müssen aber auch der Volkskultur und dem Breitensport zugutekommen, ohne die ein Volk zu einer Zuschauernation erzogen würde.
  • All jenen, die sich um Angebote im Freizeit und Sportbereich in uneigennütziger Weise kümmern, gebührt öffentliche Anerkennung. Ein verstärktes Angebot für die Gewinnung und Ausbildung von Mitarbeitern in Vereinen, die sich diesen Aufgaben widmen, soll gefördert werden.
  • Der Sport ist ein wichtiger Faktor im Rahmen einer aktiven Gesundheitspolitik. Deshalb sind die Investitionen für den Sport, insbesondere für den Schulsport, als gute Investitionen im Gesundheitsbereich anzusehen.

8. Bildung und Kultur #

1. Bildungsperspektiven #

  • ”Bildung” steht auf jedem Wegweiser in die Zukunft. Das uneingeschränkte Bürgerrecht auf Bildung sichert die umfassende persönliche Entwicklung in der Familie sowie in den staatlichen und privaten Bildungsinstitutionen.
  • Bildung vermittelt dem Menschen ein begründetes Weltbild und Wertesystem, die ihn zu kritischer Weltbetrachtung und zu verantwortlicher Entscheidung sowie zur Ausgewogenheit von persönlichem Lebensglück und Gemeinwohl befähigen.
  • Der Staat hat für wertebezogene Bildungsziele, für die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Bildungseinrichtungen, für die finanziellen Mittel und für professionell ausgebildete Lehrer zu sorgen.
  • Die Verschiedenheit der Menschen, die sich in unterschiedlicher Begabung, Leistungsfähigkeit und Muttersprache ausdrückt, erfordert die Anpassung des Bildungsangebotes an diese Verschiedenheit.
  • Auch für den Bildungsprozess gilt das Leistungsprinzip – allerdings in individueller und sozialer Hinsicht. Es muss jedoch in allen Bildungseinrichtungen mit einer partnerschaftlichen Beziehungsstruktur verknüpft werden.
  • Altersgemäß müssen die Bildungseinrichtungen Allgemeinbildung und Berufsqualifikation zeitgemäß so miteinander verbinden, dass berufliche Tüchtigkeit und Weiterbildungsbereitschaft entstehen, damit Lernen zur lebensbegleitenden Aufgabe wird.
  • Die zunehmende Komplexität aller gesellschaftlichen Bereiche, die notwendige Spezialisierung und Arbeitsteilung im Beruf und der ständige Wissenszuwachs verlangen die besondere Förderung dynamischer Fähigkeiten und sozialer Einstellung in lebensbegeitendem Lernen.
  • Bildung kann als öffentliche Aufgabe durch staatliche und private Einrichtungen erfüllt werden. Der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Bildungsträgern bedarf eines Systems von verbindlichen und kontrollierbaren Qualitätsstandards. Neue Finanzierungsverfahren (z.B. Bildungsgutschein) sollten erprobt werden.
  • Das staatliche Bildungswesen muss nach den Prinzipien von Subsidiarität, Autonomie und Effizienz aufgebaut werden. Im Mittelpunkt steht die einzelne Bildungseinrichtung, die sich selbstverantwortlich die wissenschaftlichen, pädagogischen, personellen und finanziellen Ressourcen organisiert.
  • Zentrale und regionale staatliche Einrichtungen stellen durch Vorgabe von wissenschaftlichen und pädagogischen Standards sowie durch transparente und gerechte personelle und finanzielle Normzuteilungen ein bildungspolitisch hochwertiges und wirksames Angebot zur Verfügung.
  • Größtmögliche Chancengerechtigkeit wird durch leistungsbezogenen offenen Zugang zu den Bildungseinrichtungen gewährleistet. Bildungschancen werden durch den Einsatz der Telekommunikation erhöht werden können.

2. Schule #

  • In der Familie, dem ersten Ort von Beheimatung und Gemeinschaft, muss die Bildungsverantwortung der Eltern gestärkt werden.
  • Kindergärten und andere vorschulische Einrichtungen sollen die Erziehung in der Familie vor dem verpflichtenden Schuleintritt bedarfsbezogen unterstützten, ergänzen und entlasten.
  • Die Schule erfüllt durch professionelle Bildung in der Gemeinschaft eine eigenständige Aufgabe, die von den Eltern partnerschaftlich mitgetragen werden muss.
  • Die international verbrieften Eltern und Kinderrechte erfordern eine möglichst freie Schulwahl für alle Kinder.
  • Dynamische Fähigkeiten und Schlüsselfertigkeiten müssen durch Erfahrungslernen in offenem fächerübergreifenden Unterricht gefördert werden, der Sinn stiftet und die Zukunft zum Gegenstand werden lässt.
  • Lehrpläne können daher in Zukunft schlanker gestaltet werden, Kern und Erweiterungsziele erhalten sowie Orientierungsstandards für die Qualität der Abschlüsse und damit der Zugangsberechtigungen. Dadurch wird an der Einzelschule autonome Schulzeitgestaltung eingeräumt.
  • Das Miteinander der lernenden und Lehrenden wird im Sinn der Schulautonomie nach den Kriterien für gute Schule und guten Unterricht zu gestalten sein. Dazu werden hohes Lehrerethos, Zielklarheit und hohe Leistungserwartung, Methodenanpassung und Lernkontrolle, Zusammenhalt und Zusammenarbeit, Führung und Delegierung, pädagogisches Profil und reiches Schulleben sowie Innovation und Lehrerfortbildung gezählt.
  • Das Berufsbild für Lehrer und Leitungsfunktionen muss im Sinn klarer Aufgabenstellung und zeitgemäßer Professionalität neu entwickelt werden, damit Aus und Fortbildung den schulischen Anforderungen entsprechen und Leitungs- und Funktionspositionen qualitätsorientiert vergeben werden.
  • Standortbezogene Schulentwicklung soll die autonome Verantwortung der Schulpartner für die Organisation des pädagogisch wünschbaren mit dem finanziell Möglichen stärken und für die Bildung besonderer Schulprofile sorgen. Um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse der einzelnen autonomen Schulen zu gewährleisten, müssen allgemeine Qualitätsstandards vorgegeben und ihre Erhaltung sichergestellt werden.
  • Damit Schule Lernort für die Zukunft bleibt, braucht sie nicht nur Bibliotheken und Infotheken, sondern muss sie den Bildungsprozess mit den neuen Kommunikationsmedien gestalten und zugleich auf ihre Bewältigung vorbereiten.
  • Schularchitektur wird als ”gebaute Pädagogik” gestaltet, die ästhetische und funktionale Qualität so miteinander verknüpft, dass ergonomischarbeitshygienische Arbeitsplätze und Erholungsräume für Schüler und Lehrer entstehen.
  • Die Weiterentwicklung der Schulorganisation wird durch die Erfahrungen aus standortbezogener Schulentwicklung Schule als lernende Organisation und durch Versuchsschulen mit unabhängiger Evaluation vorbereitet.

3. Universitäten und Fachhochschulen #

  • Die Fachhochschule soll das Angebot der qualifizierten beruflichen Bildung erweitern. Praktisches Lernen und wissenschaftliches Grundwissen sollen wirtschaftsnah vermittelt werden. Nach subsidiären Prinzipien organisiert ist die Fachhochschule für einen möglichst breiten Kreis von jungen Leuten offen.
  • Die Universitäten haben den Studenten die Möglichkeit zu geben, in selbständiger Arbeit eine qualifizierte wissenschaftliche oder künstlerische Ausbildung zu erwerben.
  • Die Universitäten sind für uns der Ort, wo in Unabhängigkeit und Freiheit des Forschens und Lehrens die gesamte Lebenswelt der Erkenntnis und der Sprache eröffnet wird. Die besten Bedingungen dafür werden geschaffen, indem die Universitäten ihre Aufgabe im Verhältnis zur Gesellschaft in Autonomie und im Inneren Entscheidungsablauf in demokratischer Legitimation wahrnehmen.
  • Im europäischen Kontext nimmt der interuniversitäre Wettbewerb zu. Das verlangt den Universitäten und Hochschulen nicht nur eine aktive internationale Rolle ab, sondern auch die Herausbildung von Profilen, um in diesem Wettbewerb zu bestehen. Österreich muss als Wissenschaftsstandort attraktiv werden.
  • Dazu ist es notwendig, dass die Universitäten und Hochschulen neue Fähigkeiten entwickeln. Die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen: die Verantwortung nach innen für die Wissenschaftsentwicklung und die junge Generation durch Forschung und Lehre. Zum anderen die Verantwortung nach außen, sich als Teil der Gesellschaft zu begreifen und einen Dialog zu eröffnen. Und die Fähigkeit, Antworten auf die Probleme der Menschen zu geben und damit Entwicklungen zu beeinflussen.

4. Weiterbildung #

  • Die dauernden und tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt verursachen stets neue Qualifikationsanforderungen. Weder eine praktische noch eine akademische Erstausbildung garantieren eine erfolgreiche Berufsausübung oder einen dementsprechenden Arbeitsplatz. Daher gewinnt die berufsbezogene Weiterbildung an Bedeutung. Arbeitsmarkt und Bildungssystem müssen stark miteinander verbunden sein. Das soll auch die Rückkehr der Eltern ins Berufsleben nach der Familienphase erleichtern.

5. Wissenschaft und Technologie #

  • Wir sind der Überzeugung, dass zu den Existenzbedingungen moderner Gesellschaften immer stärker die Inanspruchnahme der Wissenschaften gehört. Sie sind unverzichtbar für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen, für die Aus und Weiterbildung des qualifizierten Nachwuchses und für die Bewältigung der Probleme unserer Zeit.
  • Für ein kleines Land wie Österreich spielen gut ausgebildete Frauen und Männer, modernste technologische Möglichkeiten und eine Forschung, die sich auf internationalem Standard bewegt, eine strategische Rolle für seine Volkswirtschaft innerhalb der Industriestaaten.
  • Die beste Investition, die ein Staat in den Wohlstand und in die Lebensqualität der Gesellschaft tätigen kann, ist die Förderung seines Bildungs- und Forschungssystems.
  • Wegen der verfügbaren materiellen und geistigen Ressourcen kann sich der wissenschaftliche und technologische Fortschritt nur im internationalen Rahmen weiterentwickeln. Internationale Vernetzung der Universitäten, der Aufbau von Forschungsnetzwerken und die Beteiligung an europäischen Forschungs- und Industrieprogrammen sind Voraussetzungen für innovative Leistungen, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sichern.
  • Wir bejahen den Fortschritt in Technik und Wissenschaft für die qualitative Weiterentwicklung der Gesellschaft. Fortschritt darf aber die nachhaltige Entwicklung der Natur und die Lebenschancen der nächsten Generationen nicht gefährden und die Würde des Menschen nicht verletzen.

6. Neue Medien und Telekommunikation #

  • Mit der zunehmenden Technologie und Dienstleistungsorientierung unserer Wirtschaft wird der Transport von Nachrichten immer wichtiger. Die weltweite ökonomische Entwicklung zeigt, dass Wissen und Information als Produktionsfaktor und damit zusammenhängend die Telekommunikation als Vermittlungsinstrument an Bedeutung gewinnen werden.
  • Wir treten dafür ein, dass Österreich den Anschluß an die europäische Entwicklung der Telekommunikation hinsichtlich Qualität und Quantität wahrnimmt.

  • Die weltweite Vernetzung von Informations und Wissenströmen und deren nahezu unbeschränkte Verfügbarkeit schaffen einen breiten Zugang zu einem Bildungs- und Kulturangebot und damit zu verbesserten Lebenschancen für weite Kreise der Bevölkerung. Darüber hinaus bietet sich für die Staaten dieser Erde die Chance, ihre kulturellen und geistigen Leistungen anderen Menschen zugänglich zu machen und damit einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten.
  • Politische Rahmenbedingungen sollen einen breiten Zugang zu diesen Informationskanälen gewährleisten, um die Ausbildung einer neuen ZweiKlassenGesellschaft zu verhindern.
  • Die Vernetzung von Datenbanken aus verschiedenen Lebensbereichen birgt Gefahren für die Freiheit des einzelnen. Wir wollen die Privatsphäre des einzelnen schützen und den ”gläsernen Menschen” verhindern. Wir sehen daher einen Auftrag der Politik, mit rechtlichen Mitteln dort einzugreifen, wo die Eigenverantwortung zum Schutz des einzelnen nicht ausreicht.

7. Kunst und Kultur #

  • Kunst und Kultur sollten ein integraler Bestandteil der Bildung sein, der die Horizonte unserer Kinder erweitert und unser kulturelles Erbe weiterentwickelt. Wenn Österreich seine Stellung als bedeutende Kulturnation sichern will, muss es seine wertvollen Ressourcen und Talente fördern und fordern.
  • Durch die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur wird das Engagement der Menschen, sich mit sich selbst, mit ihrer Umgebung und mit ihrer Herkunft zu beschäftigen, angespornt. Dies ist nicht nur diskursfördernd und emanzipativ, sondern trägt zur Gestaltung der eigenen heimatlichen Welt bei.
  • In diesem Sinne bekennen wir uns dazu, dass Kulturpolitik eine freie kulturelle Entwicklung garantieren soll. Kulturpolitik soll den bestehenden kulturellen Pluralismus wie auch die Momente des Widerstandes und Eigensinns im künstlerischen Schaffen und das Aufgreifen gesellschaftlicher Konflikte akzeptieren und unterstützen.
  • Der Künstler wirkt für die Gesellschaft, die Gesellschaft braucht das Wirken des Künstlers. In gegenseitiger Verantwortung lebt eine lebendige Kultur von der wertbezogenen Auseinandersetzung und Kritik. Kulturausgaben sind sinnvolle Investitionen in die Kreativität und die Innovationsfähigkeit der Gesellschaft.
  • Unsere Kultur prägt die Identität unseres Landes und seiner Menschen. Kultur ist sowohl historisch überlieferte Tradition als auch Lebensäußerung von Menschen der Gegenwart. Sie entfaltet sich in den verschiedensten Formen und Institutionen und bestimmt die Art und Weise unseres Zusammenlebens mit.
  • Das Zusammenleben in einem größeren Europa und in einer enger verflochtenen Welt zwingt uns zu neuen kulturellen Reflexionen. Wichtiges inhaltliches Ziel der österreichischen Kulturpolitik muss die Verdeutlichung von Österreichs Identität in Europa sein, die Sichtbarmachung der geistigen Kräfte unseres Landes.
  • Die Internationalisierung, das wachsende Freizeitangebot und die Mediatisierung der Gesellschaft führen zur Gefahr der Standardisierung und der Reduktion der kulturellen Sensibilität auf den Erlebniswert. In diesem Zusammenhang ist daher den massenwirksamen identitätsstiftenden kulturellen Ausdrucksformen in Film, Fernsehen und Architektur verstärkte Pflege und Aufmerksamkeit zu widmen.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass Kunst nicht als Luxus für sich immer wieder neu formierende ”Kultureliten” isoliert wird, sondern dass allen die aktive und passive Kunstausübung ermöglicht und die Teilhabe an unseren Kulturgütern zugänglich gemacht wird. Die öffentliche Kulturförderung muss dies berücksichtigen, indem sie individuelle Spitzenbegabungen fördert und gleichzeitig durch eine qualifizierte Breitenförderung möglichst vielen die Gelegenheit eröffnet, sich künstlerisch zu engagieren.
  • Staatliche Kulturförderung darf nicht zu Abhängigkeiten der Kulturschaffenden führen. Kulturförderung ist nicht allein staatliche Aufgabe. Wir wollen private Sponsoren

unterstützen und durch steuerliche Erleichterungen ermutigen. Private Künstlerinitiativen sind für die Lebendigkeit und Vielfalt des Kulturbereiches unentbehrlich.

9. Heimat in Europa und der Welt #

1. Österreich in Europa #

  • Wir bekennen uns zu einem Europa, dessen Einheit auf gemeinsamen Werten, gemeinsamen geschichtlichen Erfahrungen und gemeinsamen wertbezogenen Zielen, aber auch auf der reichen Vielfalt seiner verschiedenen nationalen und regionalen Traditionen seiner Völker und Volksgruppen gründet.
  • Wie die christdemokratischen Schöpfer und Betreiber des europäischen Einigungswerkes sind auch wir davon überzeugt, dass der Europäische Integrationsprozess die verlässlichste Gewähr dafür bietet, Europa von der Geißel eines aggressiven, kriegerischen Nationalismus und Chauvinismus zu befreien.
  • Europa ist uns Erbe und Auftrag zugleich. Angesichts vieler gemeinsamer Bindungen zwischen den Völkern und Nationen des Kontinents, aber auch angesichts zweier Weltkriege und systematischer Massenvernichtung von Menschen, die von Europa ihren Ausgang genommen haben, sehen wir in einer europäischen Völkerfamilie eine wesentliche Garantie für den Frieden in Europa und darüber hinaus.
  • Wir bekennen uns zu einer Fortführung des bisher vor allem wirtschaftlich ausgerichteten Integrationsprozesses in Richtung einer politischen Union, die auf den Grundwerten von Frieden, Demokratie, Menschenrechten, Rechtsstaat und Ökosozialer Marktwirtschaft beruht. Eine solche Union wollen wir im Geist eines christlichen Humanismus mitgestalten in Österreich, in der Europäischen Volkspartei und in der Europäischen Demokratischen Union.
  • Den institutionellen Rahmen für das europäische Einigungswerk bildet die Europäische Union. Sie ist auch der natürliche Kristallisationspunkt der Zukunftshoffnungen der Länder Mittel und Osteuropas. Die Europäische Union kann und soll den Kern einer umfassenden Europäischen Friedensordnung bilden.
  • Wir wollen, dass die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion verwirklicht wird. Wir wollen, dass sich die großeuropäische Union zu einer echten politischen Gemeinschaft, zu einer europäischen Sicherheitsgemeinschaft und auch zu einer Umwelt und Sozialgemeinschaft weiterentwickelt und vertieft.
  • Ebenso wie für diese Vertiefung der Europäischen Union treten wir für deren schrittweise Erweiterung um alle jene europäischen Staaten ein, die sich zu den grundlegenden Zielen dieses Einigungswerkes bekennen und zugleich willens und fähig sind, die Rechte und Pflichten eines Mitglieds der EU zu übernehmen.
  • Wir sind der Auffassung, dass Österreich hinsichtlich der Nachbarländer in Mittel und Osteuropa eine besondere Verantwortung zukommt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Staaten schon vor ihrem EU-Beitritt soweit wie möglich in die EU-Strukturen einbezogen werden. Alle Menschen, die in Europa leben, sollen die Chance erhalten, gleichberechtigt die Zukunft unseres Kontinents mitzugestalten.
  • Als überzeugte Anhänger des bundesstaatlichen Ordnungsgedankens bekennen wir uns zu einer Europäischen Union, die nach den Baugesetzen des Föderalismus und der Aufgabenteilung (Subsidiarität) gestaltet ist und auch Regionen und Gemeinden stärker in diesen Integrationsprozess einbezieht.
  • Wir wollen eine Europäische Union, in der die Menschen in ihren lokalen Gemeinschaften Heimat, Geborgenheit, geistige Orientierung und moralische Bindung begründen können. Die Menschen, die in dieser Union leben, sollen sich als Bürger ihrer Heimatregion, ihres Vaterlandes und als Europäer verstehen.
  • Das Europäische Einigungswerk wird nur dann auf Dauer erfolgreich sein, wenn es vom Vertrauen einer klaren Mehrheit seiner Bürgerinnen und Bürger begleitet ist. Um dieses Vertrauen müssen sich die Politiker und Institutionen der Europäischen Union stets neu bewerben. Ein Ausbau der demokratischen Einrichtungen der EU sowie der Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten, Regionen und Gemeinden sind Voraussetzung für die Mehrung dieses Vertrauens.
  • Österreich bringt in die Europäische Union ein reichhaltiges geschichtliches Erbe, aber auch jahrzehntelange Erfahrung als dritter Standort der Vereinten Nationen ein. Das überwiegende Ja der Österreicherinnen und Österreicher zu Europa, wie es im Ergebnis der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 zum Ausdruck kam, verstehen wir als Auftrag, ein starkes Österreich zu einem selbstbewussten Partner in einem gemeinsamen Europa des Friedens, der Sicherheit, der Gerechtigkeit und des Wohlstands zu machen.

2. Internationale Sicherheit #

  • Vorrangige Aufgabe unserer Sicherheitspolitik ist die Bewahrung der Selbständigkeit Österreichs, der Unversehrtheit seines Staatsgebietes und des Friedens in Freiheit für alle Österreicherinnen und Österreicher. In einem gemeinsamen Europa ist Österreichs Sicherheit in die umfassende Sicherheit Europas eingebettet. Die Sicherheit Europas ist auch unsere Sicherheit. Zur Sicherheit Europas muss auch Österreich einen angemessenen Beitrag leisten.
  • Österreichs Sicherheit hängt von der Qualität unserer eigenen Bemühungen und davon ab, wie weit es gelingt, die Stabilitätswirkung europäischer Sicherheitssysteme auch für Österreich nutzbar zu machen. Österreich kann nicht davon ausgehen, dass es im Ernstfall von Mitgliedern einer europäischen Sicherheitsgemeinschaft verteidigt wird, selbst aber nichts oder wenig zur gemeinsamen Sicherheit beiträgt. Noch kostspieliger käme es, sich unter Verzicht auf Bündnissicherheit gegen jeden möglichen militärischen Angriff aus eigener Kraft zu verteidigen.
  • Unsere europäische Sicherheitsstrategie muss sich an aktuellen Herausforderungen, Bedrohungen und Möglichkeiten orientieren. Wir treten für eine Beteiligung Österreichs am Ausbau eines gesamteuropäischen Sicherheits- und Verteidigungssystems ein und wollen, dass Österreich die Entscheidungen darüber möglichst stark beeinflussen kann.
  • Österreichs Sicherheit muss freilich auch in Zukunft im internationalen Zusammenhang definiert werden. Wir bekennen uns daher zu den Verpflichtungen und zur Solidarität mit der gesamten Völkergemeinschaft und ihren Sicherheitseinrichtungen. Wir sprechen uns für die Teilnahme Österreichs an humanitären, friedenserhaltenden, friedensstiftenden und wirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen solcher Verpflichtungen aus.
  • Die personelle und materielle Ausstattung des Bundesheeres muss die Erfüllung der sicherheitspolitischen Aufgaben ermöglichen. Das Wehrsystem ist für uns kein politisches Dogma oder ideologisches Prinzip. Ausschlaggebend muss die militärische Wirksamkeit sein. Eine Änderung des Wehrsystems in Richtung Berufsheer hängt von der Entwicklung unseres geopolitischen Umfelds, der Funktionsfähigkeit eines europäischen Sicherheitssystems und dem Grad der Eingliederung Österreichs in ein solches ab. Es setzt in jedem Fall die Ergänzung durch Miliz voraus. Die allgemeine Wehrpflicht ist jedenfalls solange beizubehalten, als es die Sicherheit Österreichs erfordert.
  • Im Rahmen der umfassenden Landesverteidigung kommen auch dem Zivildienst wichtige Aufgaben zu: Er muss aber ein Wehrersatzdienst bleiben. Wir sind dafür, dass auch weibliche Staatsbürger auf freiwilliger Basis die Möglichkeit eines Zugangs zum Wehr und Zivildienst erhalten.

3. Österreich in der Welt #

  • Im Vergleich zur überwiegenden Mehrheit der Staaten der Welt ist Österreich eines der reichen Länder. Das bürdet eine globale Mitverantwortung auf. Wir wollen als Mitglied der Europäischen Union diese Verantwortung wahrnehmen und an der Lösung globaler Probleme mitarbeiten.

  • Dazu gehört nicht nur unser Beitrag zur Friedenssicherung, sondern auch der Kampf gegen weltweiten Hunger, gegen Krankheiten und Epidemien und gegen die Vorenthaltung von Bildung. Auch der internationale Umweltschutz ist eine der globalen Verpflichtungen, die kein Staat im Alleingang lösen kann.
  • Als Mitgliedsland der EU wollen wir darauf hinwirken, dass Europa in seinen Beziehungen zu den Staaten der übrigen Welt verstärkt auf die Einhaltung der Menschenrechte drängt und seine Verantwortung gegenüber den ärmeren Ländern der Erde wahrnimmt.
  • Österreich soll den aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgten Menschen auch in Zukunft Schutz und Hilfe gewähren. Gleichzeitig muss aber dafür vorgesorgt werden, dass die explosionsartig wachsende Wanderbewegung in der Welt, die durch wirtschaftliche Mißstände in den Ursprungsländern ausgelöst wird, nicht zu unlösbaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konflikten in den europäischen Ländern führt. Der Vollzug unvermeidlicher Ordnungsmaßnahmen muss auf der Grundlage von Menschenwürde und der Menschenrechte erfolgen.
  • Wir anerkennen die Bedeutung einer konstruktiven Politik der Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern der Dritten Welt. Sie ist eine der Voraussetzungen für die Sicherung des Weltfriedens und einer umweltverträglichen nachhaltigen Entwicklung aller Volkswirtschaften. Österreich muss seinen entwicklungspolitischen Verpflichtungen und Absichtserklärungen nachkommen und im ständigen Dialog mit dem Partnern unserer Entwicklungspolitik um eine Verbesserung ihrer Wirksamkeit bemüht sein.
  • Wir sind fest davon überzeugt, dass Österreich als Mitglied der Europäischen Union ebenso wie als Mitglied der Vereinten Nationen und ihrer Spezialorganisationen eine Vielfalt großer Aufgaben vor sich hat, zu deren Wahrnehmung wir bestens befähigt sind und deren Erfüllung auch unser eigenes Land bereichern und befruchten wird.