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Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern#

Gesetzliche Interessenvertretung aller freiberuflich tätigen, staatlich befugten und beeideten Architekten und Ingenieurkonsulenten (Ziviltechniker), 1913 als Standesvertretung der "behördlich autorisierten Privattechniker und Bergbauingenieure" gegründet. Heutige Rechtsgrundlage: Ziviltechnikerkammergesetz 1993. Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern sind (2000) rund 6000 Ziviltechniker (Architekten und Ingenieurkonsulenten aus mehr als 40 ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fachgebieten). Es bestehen 1 Bundeskammer mit Sitz in Wien und 4 Länderkammern: für Wien, Niederösterreich und Burgenland in Wien, für Oberösterreich und Salzburg in Linz, für Steiermark und Kärnten in Graz, für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck. Als Aufsichtsbehörde fungiert das Wirtschaftsministerium.

Weiterführendes#


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