Volkswehr, Deutschösterreichische#
Nach dem Ende der österreichisch-ungarischen Monarchie am 5. 11. 1918 von der Provisorischen Staatsregierung aufgestelltes, durch den sozialdemokratischen Staatssekretär für Heereswesen Dr. Julius Deutsch organisiertes Freiwilligenheer, bestehend vor allem aus Anhängern der Sozialdemokraten, die in den gewählten "Soldatenräten" Schlüsselpositionen besetzten.
Manche waren radikal eingestellt, besonders die kommunistisch orientierte "Roten Garde", die unter Führung von Egon Erwin Kisch am 12. November 1918 versuchten, in Wien eine Räte-Republik auszurufen. Die Masse der Bataillone war jedoch strikt republikanisch - demokratisch eingestellt, weshalb 1919 auch in Wien zwei Kommunistenputsche niedergeschlagen werden konnten, wodurch die demokratische Republik "Deutsch Österreich" weiterbestehen konnte.
Neu waren Offiziere aus dem Mannschaftsstand (107 Volkswehr-Leutnante, darunter der spätere Gauleiter von Niederösterreich, Josef Leopold), die in das Heer der 1. Republik übernommen wurden.
Ein provisorisches Wehrgesetz vom 6. 2. 1919 sah die Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger vom 19. bis zum 42. Lebensjahr bei Einberufung von höchstens 24.000 Mann vor; diese geplante Überleitung zu einem effizientem Milizsystem schlug wegen des Widerstands der Siegermächte, die ein Berufsheer oktroyierten, fehl.
Die Deutschösterreichische Volkswehr gliederte sich in Bataillone zu je 3 Kompanien, die in jedem politischen Bezirk gebildet wurden und Landesbefehlshabern unterstanden. In jedem Land wurde auch eine Artillerieabteilung aufgestellt, andere Einheiten, wie Kavallerie, Fliegertruppe und Technische Abteilung, blieben Fragmente. Manche Bezirke hatten nur eine Kompanie, andere wiesen - vor allem in Wien - durchaus Bataillonsstärke auf. Die Zahl der Angehörigen variierte (1. 12. 1918: 46.000 Mann, 1. 7. 1919: 27.600). Die Kärntner Volkswehr beteiligte sich vom 7. 11. 1918 bis 6. 6. 1920 unter ihrem Landesbefehlshaber Oberstleutnant Hülgerth führend am Kärntner Abwehrkampf. Ihr Ende fand die Deutschösterreichische Volkswehr im Vertrag von Saint-Germain-en-Laye, der Österreich vor allem wegen der Südtirolfrage nur ein schwaches Berufsheer von 30.000 Mann gestattete. Mit dem Wehrgesetz vom 18. 3. 1920 musste ihm entsprochen werden. Die Deutschösterreichische Volkswehr bezeichnet eine republikanisch-demokratische Übergangsphase vom Heer der Monarchie zum oktroyierten Bundesheer der Ersten Republik.
Weiterführendes#
Literatur#
- K. Glaubauf, Die Volkswehr von 1918 - 1920 und die Gründung der Republik, Wien 1993.
- L. Jedlicka, Ein Heer im Schatten der Parteien, 1955
- W. Etschmann, Theorie, Praxis und Probleme der Demobilisierung 1918-21, Dissertation, Wien 1979
- E. Weinzierl und K. Skalnik (Hg.), Österreich 1918-1938, Band 1, 1983
Die Volkswehr schlug am Gründonnerstag und am 15.Juli 1919 in Wien Kommunistenputsche nieder. Damit ersparte sie Wien das Schicksal einer "Räterepublik" wie in München oder Budapest. Die Wiener Volkswehr war die stärkste Teilorganisation, da damals die Bundesländer Wien und Niederösterreich noch nicht getrennt waren. Folgerichtig gab es daher die Befehlsbereiche "Wien-Stadt" und "Wien-Land", auch "Wien Provinz" genannt. Nicht die Soldatenräte verhinderten das Milizsytem, sondern die Siegermächte hätten ein derartiges niemals zugelassen. Ein Nachteil dieser Volkswehr war trotz ihrer Leistungen ihre krasse Disziplinlosigkeit, die Julius Deutsch allerdings durch ein Dienstreglement in den Griff bekam.
--Lix Obe, Dienstag, 15. Dezember 2009, 16:44
Die Kärntner Volkswehr griff schon im November 1918 und nicht erst 1919 in die Abwehrkämpfe ein.
--Aster Rix, Sonntag, 20. Dezember 2009, 19:35
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