Bundesheer#
Nach dem Ende des Heerwesens der Monarchie bestand von November 1918 bis Ende 1919 als bewaffnete Macht der jungen Republik Deutsch-Österreich die Volkswehr, deren Formationen (1 Bataillon pro politischem Bezirk) neben Wach- und Sicherungsaufgaben auch Kampfeinsätze im Kärntner Abwehrkampf Kärnten und bei der Niederschlagung der zwei Wiener Kommunistenputsche von 1919 durchführten, womit sie Wien das Schicksal einer Räterepublik, wie sie sich in München München und Budapest Budapest etablierte, ersparten.
Im Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye
St. Germain en Laye
1919 wurde Österreich nur ein Berufsheer in der Stärke von 30.000 Mann mit eingeschränkter Bewaffnung erlaubt. Bis 1935 war das Bundesheer in 6 Infanteriebrigaden gegliedert.
1936 wurde mit stiller Duldung der Westmächte die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt und eine Neuorganisation beschlossen, die 1938 aus 7 Infanteriedivisionen, einer Schnellen Division, einer Brigade sowie schwachen Luftstreitkräften bestand.
Das Bundesheer war in der 1. Republik auch ein innenpolitisches Instrument und wurde von der Regierung in den bewaffneten Auseinandersetzungen des Jahres 1934 gegen die paramilitärischen Formationen von Sozialdemokraten und Nationalsozialisten eingesetzt (Februarkämpfe 1934, Juliputsch 1934).
Auf Befehl der Regierung leistete das Bundesheer beim Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Österreich im März 1938 keinen Widerstand (Anschluss). Bis Herbst 1938 wurde der Großteil der Offiziere und Soldaten in die deutsche Wehrmacht übernommen, 2 Wehrkreise (XVII, Wien, und XVIII, Salzburg) wurden auf ehemals österreichischem Gebiet gebildet.
Wenn auch einige Divisionen der deutschen Wehrmacht einen hohen Prozentsatz an Österreichern aufwiesen, so sollten nach Hitlers Willen keinesfalls rein "ostmärkische" Verbände gebildet werden. (Eine größere Zahl von ehemaligen Österreichern gab es naheliegenderweise in den Gebirgsjägerverbänden). Von den mehr als 1,25 Millionen Österreichern, die im Zweiten Weltkrieg in der deutschen Wehrmacht dienten, ist ein Fünftel (247.000 Soldaten) nicht aus dem Krieg zurückgekehrt.
Trotz einiger Planungen in der Provisorischen Regierung Renner gab es zwischen 1945 und 1955 kein Bundesheer; jedoch kann die Bundesgendarmerie ( nämlich die sogenannte "B-Gendarmerie" - ab August 1952 ein zusätzlich zur allgemeinen Gendarmerie bestehender Wachkörper in den Besatzungszonen der westlichen Alliierten) als personelle Keimzelle des späteren Bundesheers angesehen werden.
Wenige Wochen nach Abschluss des Staatsvertrags von Wien wurden im Juli 1955 die Gendarmerieschulen in den westlichen Besatzungszonen in Provisorische Grenzschutzabteilungen umbenannt. Sie unterstanden dem 1945 geschaffenen Amt für Landesverteidigung, einer Sektion des Bundeskanzleramts, bzw. seit 15. 7. 1956 dem Verteidigungsministerium. Das Wehrgesetz vom 7. 9. 1955 regelt den Oberbefehl und die Aufgaben des Bundesheers und legt die Ergänzung durch die allgemeine Wehrpflicht fest (ursprüngliche Dauer des Präsenzdienstes 9 Monate). Die erste Einberufung von Wehrpflichtigen erfolgte am 15. 10. 1956. Seit 1975 besteht die Möglichkeit zur alternativen Ableistung eines Zivildienstes (bis 1991 mit Gewissensprüfung). Die Kompetenzen dazu liegen beim Bundesministerium für Inneres.
Das Bundesheer hat, der Bundesverfassung und dem Wehrgesetz entsprechend, die Aufgabe der militärischen Landesverteidigung, daneben dient es dem Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Inneren und wird zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen herangezogen. Die militärischen Angelegenheiten in Gesetzgebung und Vollziehung sind Bundessache. Den Oberbefehl über das Bundesheer führt der Bundespräsident; das Verfügungsrecht und die Geschäfte der obersten Bundesverwaltung sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung und der Bundesregierung übertragen. Die Befehlsgewalt über die Kommanden, Truppen, Behörden, militärische Dienststellen und Heeresanstalten übt der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport durch die Kommandanten und Leiter aus. Der dem Bundeskanzleramt beigeordnete Landesverteidigungsrat besteht aus Mitgliedern der Bundesregierung, der militärischen Führung und aus Vertretern der politischen Parteien; er ist in Verteidigungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören und hat Besuchsrecht bei allen militärischen Einrichtungen. Der Generaltruppeninspektor war lange engster militärischer Berater des Ministers, wurde jedoch 2002 durch die Funktion eines Generalstabschefs (derzeit interimistisch besetzt) ersetzt.
Das Bundesgebiet war bis 1974 in 3 Gruppenbereiche (Wien, Graz, Salzburg) mit 7 Einsatzbrigaden (bis 1962: 9) eingeteilt (Kommanden in Eisenstadt, Krems, Hörsching, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Götzendorf). Gruppe I befehligte 3 Brigaden, Gruppe II und III je 2 Brigaden. Jede Gruppe verfügte außerdem über ein Ausbildungsregiment, ein Telegraphenbataillon, ein Panzer- und ein Pionierbataillon sowie ein Versorgungsregiment. Bei jeder Brigade bestand ein Ausbildungsbataillon. Innerhalb der 7 Brigaden waren Einsatz- und Ausbildungstruppen getrennt, so dass die Jungmänner zunächst in Ausbildungsbataillonen ihre dreimonatige Grundausbildung erhielten und anschließend in den Einsatzbataillonen der Verbandsausbildung unterzogen wurden. In jedem Bundesland wurden selbständige Militärkommanden für die territoriale Verteidigung einschließlich Grenzschutz eingerichtet. Die Luftstreitkräfte unterstanden einem eigenen Kommando.
Das Debakel des Grenzsicherungseinsatzes des Heeres im August 1968 - das Heer durfte nur dreißig Kilometer hinter der Grenze sichern, was großen Unmut der betroffenen Bevölkerung auslöste - und die auch daraus resultierenden innenpolitischen Veränderungen in Österreich ab 1970 - die Sozialdemokraten wurden stärkste Partei - erforderten eine weitere Reform des Bundesheers, die von Kanzler Bruno Kreisky initiiert wurde. Dabei wurde das Bundesheer nach den Vorschlägen der von ihm eingesetzten Bundesheer-Reformkommission ab Sommer 1971 völlig neu organisiert. Im Juli 1971 wurde die Dauer des Wehrdienstes auf 6 Monate und 60 Tage Truppenübungen verkürzt.
Die Änderung des Konzepts von der Grenzverteidigung zur Raumverteidigung bedingte eine völlige Neugliederung des Bundesheers: Die Bereitschaftstruppe (30 Bataillone) sollte schnell zur Verfügung stehen; die Milizstruktur des Bundesheers wurde ausgebaut (mobile Landwehr mit 8 Jägerbrigaden, raumgebundene Landwehr mit 30 Landwehrregimentern sowie zahlreiche Wach- und Sicherungskompanien).
1986 betrug der Mobilmachungsrahmen 186.000 Mann, Mitte der 90er Jahre 300.000 Mann. Am 1. 7. 1973 wurde das Armeekommando als eine dem Verteidigungsministerium nachgeordnete Führungsebene geschaffen (ab Juni 1978 als Sektion III der Zentralstelle eingegliedert; mit 1. 7. 1991 aufgelöst). Aus den bisherigen 3 Gruppenkommanden und dem Kommando der Luftstreitkräfte entstanden die Korpskommanden I und II (1. 1. 1974), die (1.) Panzergrenadier- und die Fliegerdivision.
Die Kader für die Führung der Reservetruppen wurden durch die Ausbildung von Einjährig-Freiwilligen Maturanten gewonnen, die oft Jahrzehnte als Reserve-Offiziere im Rahmen einer langen Wehrverpflichtung ("Mob-Beorderung") dienten.
Damit war dem neuen Armeekommandanten General Emil Spannocchi die Entwicklung und Umsetzung einer auch im Ausland viel beachteten, effizienten Defensivstrategie, der sogenannten "Spannocchi - Doktrin" gelungen: Im Aggressionsfall wäre es Österreich dadurch möglich gewesen, zumindest Teile seines Territoriums nachhaltig zu behaupten und somit im Gegensatz zu 1938 zumindest völkerrechtlich als Staat bestehen zu bleiben. Darin lag der besondere aussenpolitische Wert dieses Konzepts. Darüber hinaus hätte es auch das Eingreifen des Auslandes (Nato etc.) ermöglicht, weil durch den territorial gestaffelten Abwehrkampf die erforderliche Zeit dafür zur Verfügung gestanden wäre, was 1938 ebenfalls nicht der Fall war.
Die massiven politischen Veränderungen in Europa nach 1989 führten neben budgetären und personellen Überlegungen zu einer neuerlichen Heeresreform ab 1991 ("Heeresgliederung neu 1995"). Das Armeekommando wurde aufgelöst, dafür aus dem Kommando der 1. Panzergrenadierdivision ein III. Korps gebildet. Die neue Struktur des Heeres umfasste in der Friedensorganisation 3 Panzergrenadierbrigaden und 13 aus den 30 Landwehrstammregimentern gebildete Jägerregimenter. Die Einsatzorganisation sah damit 16 Brigaden mit einem Mobilmachungsstand von 150.000 Mann (einschließlich Reserven) vor. Damit verbunden war das Abgehen vom Konzept der Raumverteidigung und der Übergang zu einer grenznahen Einsatzdisposition.
1994 trat Österreich der sogenannten Nato-Partnerschaft für den Frieden bei, wobei die österreichische Neutralität aber die Einsatzmöglichkeiten des Heeres limitiert.
Für 1998-2000 wurde vom Ministerrat eine neue Heeresstruktur beschlossen: Das Korpskommando III wurde ersatzlos aufgelöst; das Bundesheer ist (ähnlich wie 1973-95) wieder in 2 Korps gegliedert: Dem I. Korps (Kommando in Graz für Steiermark, Niederösterreich, Burgenland und Kärnten) unterstehen die 1. und 7. Jägerbrigade (die 1. mit Pandur-Radpanzern, die 7. luftbeweglich) sowie die 3. Panzergrenadierbrigade, dem II. Korps (Kommando in Salzburg für Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) die 4. Panzergrenadierbrigade und die 6. Jägerbrigade (gebirgsbeweglich); dazu kommen jeweils Korpstruppen und andere. Dem Verteidigungsministerium unmittelbar nachgeordnet sind die Fliegerdivision, das Militärkommando Wien sowie Ämter, Akademien und Schulen. Der Mobilmachungsstand wurde auf 120.000 Mann reduziert.
Seit 1998 besteht die Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes für Frauen (Laufbahn als Berufsoffizier bzw. Berufsunteroffizier); im Rahmen von Auslandseinsätzen waren Frauen schon früher als Vertragsbedienstete eingesetzt.
2002 wurden das Verteidigungsministerium und die unmittelbar nachgeordneten Dienstellen neu gegliedert. Es wurde 3 Sektionen (Zentralsektion, Kontrollsektion, Generalstab) eingerichtet. Die Korpskommanden wurden aufgelöst, das Kommando Landstreitkräfte (Salzburg) wurde gegründet.Die Aufgaben der Luftstreitkräfte wurde im Kommando Luftstreitkräfte, die Auslandseinsätze im Kommando Internationale Einsätze (Graz) und die Spezialeinsätze im Kommando Spezialeinsatzkräfte (Wr. Neustadt) zusammengefasst.
Die Dauer des Präsenzdienstes wurde mit lediglich sechs Monaten festgesetzt und die Generalsdienstgrade dem Nato-System angepasst.
Seit 1960 haben sich fast 60.000 Angehörige des Bundesheers an sogenannten "friedenserhaltenden Operationen" der Vereinten Nationen beteiligt (UN-Einsätze). Aufgrund der erhöhten Beteiligung an internationalen Friedensoperationen und humanitären Einsätzen kommt dem Kaderpersonal größere Bedeutung zu, als dies im traditionellen Milizsystem der Fall war, obwohl gerade die Reservisten durch Einbringen ihrer zivilen Fähigkeiten (Medizinische Kenntnisse, Sprachen und vor allem auch technische Kenntnisse) maßgeblich zum Erfolg beigetragen haben.
Allerdings konnte die türkische Invasion in Zypern Zypern 1974, bei der das Bundesheer mit dem Oberleutnant der Reserve Mag. Iray und zwei weiterne Reservisten drei Tote zu beklagen hatte, durch die UN-Präsenz ebenso wenig verhindert werden, wie das "Massaker von Srebrenica" Srebrenica 1995.
Im Rahmen eines Assistenzeinsatzes überwacht das Bundesheer zur Unterstützung der Exekutive seit 1990 bis Ende 2011 die österreichische Grenze zu Ungarn. Ungarn
Eine überraschend für den 20. Jänner 2013 angesetzte Volksbefragung betreffend die Einführung eines Berufsheeres endete mit einem Votum für die Wehrpflicht.
Stand des Beitrags: 21. 1. 2013
Literatur#
- K. Glaubauf, Die Volkswehr 1918-20 und die Gründung der Republik, Wien 1993
- Ders., August 1968. Prager Frühling ohne Sommer. Der Grenzeinsatz des Bundesheeres und die Krise der österreichischen Landesverteidigung. Typoskript, Staatsarchiv.
- N. Schausberger, Der Griff nach Österreich. Der Anschluss. Wien 1978
- K. Tozzer et alii, August 1968. Österreich am Rande des Krieges. NÖ - Pressehaus, St. Pölten 1991. (Standardwerk !)
- E. Spannocchi und G. Brossolet, Verteidigung ohne Schlacht. 1979
- L. Jedlicka, Ein Heer im Schatten der Parteien, 1955
- W. Theuretsbacher und R. M. Urrisk, Ein Heer zwischen politischen und militärischen Blöcken, 2005
Redaktionelle Mitarbeit: Dr. Karl Anton Glaubauf
Weiterführendes#
- Flori, N.: Wehrpflicht prägte Nationalfeiertag (Essay)
- Historische Bilder zu Bundesheer (IMAGNO)
- Fakten und Argumente zur Wehrpflichtdiskussion (font-size:80%;)(Gesellschaft f. politisch-strateg. Studien, Mag. A. Plienegger, General i.R., 7.4.2011)
Videos zum Thema#
Wichtige Informationen zur Geschichte des Bundesheeres finden sich unter http://www.zapfenstreich.at/
-- Diem Peter, Samstag, 27. Juli 2013, 15:46
Ende des Golaneinsatzes: Die österreichische UNO Einsatzgruppe auf den Golanhöhen Quneitra, Syrien wurde im Sommer 2013 nach 39 Jahren beendet, weil die Regierung die Sicherheit der dort stationierten österreichischen Blauhelme nicht mehr als gegeben sah. Diese mit der UNO nicht abgesprochene Aktion führte auch wegen der beabsichtigten Schnelle des Abzugs zu einigen Verstimmungen.
-- Maurer Hermann, Montag, 29. Juli 2013, 14:11
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