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vom 08.02.2025, aktuelle Version,

Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich zeigt eine Auswahl wichtiger in Österreich verankerter Verkehrszeichen. Sie sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Abschnitt „D. Straßenverkehrszeichen“ in den Paragrafen 48 bis 54 geregelt. Gültig ist die am 1. Jänner 1960 eingeführte StVO mit ihren zahlreichen Novellen.[1] Die allgemeine Beschaffenheit sowie Farben, Rückstrahlwirkung, Abmessung, Schrift etc. werden in der Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 (StVZVO 1998) vorgeschrieben.

Im Rechtsgebrauch findet fast ausschließlich die amtliche Bezeichnung nach StVO Verwendung, im Sprachgebrauch haben sich vereinzelt auch Verkürzungen oder verkürzend anders lautende Bezeichnungen eingebürgert (zum Beispiel „Nachrangtafel“ anstelle von amtlich „Vorrang geben“; „Stopptafel“ anstelle von „Halt“).

Hinweise
Überholen von mehrspurigen KFZ verboten
StVO 1960 Altes Verkehrszeichen
Zulässig (VwGH 2015) [2]NeuesVerkehrszeichen

In Österreich gibt es kein (amtliches) Nummernsystem der Verkehrszeichen.[3] Im Rechts- und Sprachgebrauch ist es daher nicht üblich, die Straßenverkehrszeichen über eine Zahl zu benennen, vielmehr werden die Zeichen bei ihrem Namen benannt.

Die jeweiligen Ziffern (als Rechtsbegriff) oder Ziffern-Buchstaben-Kombinationen entsprechen innerhalb eines Absatzes eines Paragrafen entweder einer eingefügten Ziffer (wie „6a.“) oder eine weitere Unterteilung der Ziffer in Buchstaben (wie lit. „a)“) innerhalb des Absatzes des Paragrafen. Nachstehende Ziffern-Buchstaben-Kombinationen unter den Abbildungen können daher eine der beiden Möglichkeiten darstellen. Die nachstehenden Bezeichnungen zu den Verkehrszeichen entsprechen ebenfalls nicht immer dem Wortlaut der StVO, im Zweifel ist daher diese zu beachten (siehe Weblinks).

2015 entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass die Beschilderungen nicht „genau den in der StVO 1960 gegebenen Tafeln entsprechen müssen“, entscheidend sei, dass „kein Zweifel“ bestehe, dass ein betreffendes Verkehrszeichen erkannt würde, um ordnungsgemäß kundgemacht worden zu sein.[2]

In Österreich wird die Schriftart Tern als Verkehrsschrift verwendet, welche die vorher verwendete Schriftart Austria ablöst. Seit 2019 werden neue Sinnbilder, welche zusammen mit Tern entworfen wurden, auf den Autobahnen Österreichs eingesetzt.[4] Seit 2020 gelten diese Sinnbilder auch auf den restlichen Straßen Österreichs.[5][6]

§ 50. Die Gefahrenzeichen

§ 52. Die Vorschriftszeichen

lit. a) Verbots- oder Beschränkungszeichen

lit. b) Gebotszeichen

lit. c) Vorrangzeichen

§ 53. Die Hinweiszeichen

§ 54. Zusatztafeln

Verkehrszeichen nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung

Folgendes Verkehrszeichen findet sich in der Eisenbahnkreuzungsverordnung[7], nicht jedoch in StVO und StVZVO.

Historische Zeichen

[8]

Commons: Verkehrszeichen in Österreich  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Fotos von Verkehrszeichen in Österreich  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960). In: Bundesgesetzblatt, 48, 1960, S. 1944 ff.
  2. 1 2 Erkenntnis Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Gfz. o 2015/02/0022 vom 20. November 2015 (online, ris.bka);
    Falsche Verkehrsschilder sind laut Höchstgericht gültig. In: Salzburger Nachrichten. 5. Januar 2016, Lokalteil Stadt und Land, S. 4 (Zitate ebenda).
    Abbildung zeigt ungefähres Erscheinungsbild der behandelten Tafel nach Artikel in Salzburger Nachrichten (hier gezeigt das entsprechende tschechische Zeichen).
  3. Und damit auch keinen „Verkehrszeichenkatalog“ wie in Deutschland.
  4. RVS 05.02.13 Beschilderung und Wegweisung auf Autobahnen. August 2019, abgerufen am 25. Februar 2023.
  5. RVS 05.02.12 Beschilderung und Wegweisung im untergeordneten Straßennetz. April 2020, abgerufen am 25. Februar 2023.
  6. Tern Symbols. Abgerufen am 25. Februar 2023.
  7. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen und das Verhalten bei der Annäherung an und beim Übersetzen von Eisenbahnkreuzungen (Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 – EisbKrV), BGBl. II Nr. 216/2012.
  8. RIS - Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 03.11.2023. Abgerufen am 3. November 2023.

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Republik Österreich, Bundesministerium für Finanzen, Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012, Zusatztafel „auf Pfeifsignal achten“ Eigenes Werk mittels: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/216/ANL3/NOR40140553 Republik Österreich
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Österreichisches Hinweiszeichen 17a - Ortstafel Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO) Rl91
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Österreichisches Gefahrenzeichen 1.svg - Querrinne/Aufwölbung Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO), BGBl. 1998 II 1205-1227, 1216. 3247
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Österreichisches Gefahrenzeichen 10.svg - Schleudergefahr Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO), BGBl. 1998 II 1205-1227, 1217. 3247
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Österreichisches Gefahrenzeichen 10c.svg - Flugbetrieb Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO), BGBl. 1998 II 1205-1227, 1217. 3247
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