Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 08.11.2021, aktuelle Version,

Bundesbetreuungsstelle für Asylwerber

Die Bundesbetreuungsstellen für Asylwerber in Österreich dienen der Betreuung und Grundversorgung von Asylbewerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden.

Rechtlicher Rahmen

Rechtsgrundlagen sind

Entwicklung, Struktur und Betrieb

Die Betreuungsstellen des Bundes[1] werden seit 2003 unter Aufsicht des Innenministeriums von privaten Betreibern unterhalten, bis 2011 von European Homecare und seit 2012 von der Schweizer ORS Service.[2][3]

Das Lager Traiskirchen und das in Thalham (St. Georgen im Attergau) waren nebst ihrer Funktion als Bundesbetreuungsstelle bis 2015 auch Erstaufnahmestellen (EAST) für Asylwerber (EAST Ost und West).[4] Zudem gab es mit den Bundesbetreuungsstellen Nord in Bad Kreuzen, Süd in Reichenau an der Rax sowie Mitte in Wien drei weitere Einrichtungen.

Die Erstaufnahmestellen dienten während der Wartezeit der Durchführung des Zulassungsverfahrens zum Asylverfahren als Quartiere. Von dort wurden zum Verfahren zugelassene Asylwerber zur Grundversorgung in rund 700 verschiedenen Einrichtungen in den Bundesländern untergebracht,[5] die in Aufgabe der Länder (als Bund-Länder-Vereinbarung)[5] auch meist auf vertraglicher Basis mit NGOs geführt werden[1]. Seit der Flüchtlingskrise in Europa 2015 wurden Verteilerquartiere in den Bundesländern geschaffen, die die überfüllten Erstaufnahmezentren entlasten sollten.[6] Aufgrund des Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 (BGBl. I Nr. 70/2015)[7] müssen Asylantragsteller nicht mehr zwingend in die Erstaufnahmezentren gebracht werden, die Erstabklärung kann auch vor Ort in den einzelnen Bundesländern erfolgen.[8] Diese Verteilerquartiere werden ebenfalls von der ORS betreut.[9]

Mitte August 2015 erklärte das Bundesministerium des Innern, dass „bei der Suche nach Quartieren für Menschen auf der Flucht die Lösungskompetenz unseres Föderalstaates an seine Grenzen stößt“ und rief alle gesellschaftlichen Kräfte zur Hilfe bei der Suche nach Quartieren für die Flüchtlinge auf.[10]

Ausserdem gibt es noch eine Erstaufnahmestelle Flughafen am Flughafen Wien-Schwechat, diese wurde direkt vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, später durch die Caritas und seit Jänner 2017 wie inzwischen alle anderen Bundeseinrichtungen durch ORS betrieben.[11]

Aufgrund des strengen Winters wurde im Februar 2018 bis auf Widerruf auch obdachlosen Personen eine Unterbringung in den Betreuungsstellen ermöglicht, falls die üblichen Notschlafstellen belegt sein sollten.[12]

Bundesbetreuungsstellen

Es bestehen derzeit (Stand Februar 2018) 28 Bundesbetreuungsstellen:[13][14]

Sieben Verteilerquartiere:

  • Verteilerquartier Kärnten, Ossiach
  • Verteilerquartier Niederösterreich, Traiskirchen
  • Verteilerquartier Oberösterreich, Bad Kreuzen
  • Verteilerquartier Salzburg, Bergheim
  • Verteilerquartier Steiermark, Graz
  • Verteilerquartier Tirol/Vorarlberg, Innsbruck
  • Verteilerquartier Wien/Burgenland, Wien

Fünfzehn Betreuungsstellen:

Fünf Sonderbetreuungsstellen:

Sowie:

Zudem wird im Zuge eines Asylkooperationsabkommen zwischen Österreich und der Slowakei eine Betreuungsstelle in Gabčíkovo durch ORS betrieben, in der bis zu 500 für Asylwerber betreut werden können, bis die österreichischen Behörden die Asylverfahren abgeschlossen haben.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1 2 Asylwesen: Betreuung. BMI.gv.at (aktualisierte Inhalte, zukletzt abgerufen 23. Juni 2017).
  2. ORS Service GmbH (orsservice.at); ORS Service AG (ors.ch).
  3. Vergl. Sonderverträge mit der ORS Service-GmbH? Parlamentarische Anfrage 5273/J, XXV. GP, eingelangt 2. Juni 2015, in parlament.gv.at: Parlamentarische Materialien; Beantwortung Mikl-Leitner, 5106/AB, 31. Juli 2015 (pdf);
    insb. beigelegt offengelegt: Betreuungsvertrag Asylwerberbetreuung GZ. BMI-FW1600/0037-IV/5/2011 zwischen der Republik Österreich, vertreten durch die Bundesministerin für Inneres und ORS Service AG (PDF; 833 kB).
  4. BMI: Betreuung im Wandel der Zeit. In: Öffentliche Sicherheit 3–4, 2013, Abschnitt Bundesbetreuungsstellen, S. 42 (Artikel pdf, bmi.gv.at, dort S. 2).
  5. 1 2 Beispielsweise: Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde – Flüchtlingshilfe. noe.gv.at; Grundversorgung von Fremden (Asylwerber/innen). land-oberoesterreich.gv.at; Grundversorgung (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive). salzburg.gv.at; – in den anderen Ländern analog.
  6. Asyl: Noch immer fehlen drei Verteilerzentren. Asyl: Montag Start für sieben Verteilerzentren. ORF.at, 23. Juni respektive 17. Juli 2015.
  7. Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 (582 d.B.). Parlamentarische Materialien, Nationalrat – XXV. GPRegierungsvorlagen (Gesetze) 582 d.B., parlament.gv.at.
  8. Fremdenrechtspaket bringt etliche Neuerungen für Asylverfahren – Nationalrat ändert Regierungsentwurf noch in einigen Punkten ab. Parlamentskorrespondenz Nr. 538 vom 21. Mai 2015, parlament.gv.at.
  9. Beantwortung Anfrage 5273/J, Mikl-Leitner, 5106/AB, 31. Juli 2015, Zu Frage 25 bis 27, S. 5 (25: „Ist geplant, dass die ORS Service GmbH in weiteren Betreuungsstellen bzw. auch in den neu zu schaffenden ‚Verteilerzentren‘ die Betreuung übernehmen soll?“).
  10. Österreich: Regierung bittet Bevölkerung um Hilfe bei Flüchtlings-Aufnahme. Deutsche Wirtschaftsnachrichten, 18. August 2015, abgerufen am 22. September 2015.
  11. Asylwesen: Behörden, bmi.gv.at
  12. Kickl will Obdachlose in Asylquartieren unterbringen.
  13. Asylwesen: Behörden. BMI.gv.at (aktualisierte Inhalte, zuletzt abgerufen 5. Juli 2017).
  14. Eine Aufzählung findet sich auch in der Betreuungseinrichtungen-Betretungsverordnung 2005: Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der das unbefugte Betreten und der unbefugte Aufenthalt in den Betreuungseinrichtungen des Bundes verboten wird 2005 (BEBV 2005). StF: BGBl. II Nr. 2/2005 (i. d. F. BGBl. II Nr. 149/2016, online, ris.bka).