Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
|
|||
---|---|---|---|
Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | nachgeordnete Behörde | ||
Aufsicht | Bundesministerium für Inneres | ||
Gründung | 1. Jänner 2014 | ||
Hauptsitz | Wien 3, Modecenterstraße 22 | ||
Behördenleitung | Gerhard Reischer | ||
Bedienstete | 1.284 (31. Dezember 2016)[1] | ||
Website | www.bfa.gv.at |
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine österreichische, dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnete Behörde, die seit 1. Jänner 2014 unter anderem in erster Instanz über Asylanträge entscheidet.
Aufgaben
Zu den wesentlichen Aufgaben des BFA gehören die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren – mit Ausnahme der Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten – sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Das BFA vollzieht das Asylgesetz (2005, AsylG), das 7. (Abschiebung und Duldung), 8. (Aufenthaltsbeendende Maßnahmen) und 11. (Österreichische Dokumente für Fremde) Hauptstück des Fremdenpolizeigesetzes (2005, FPG) sowie das Grundversorgungsgesetz Bund (GVG-B).
Nicht in die Kompetenz des BFA fallen die Belange der Integration, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, des Grenzkontrollwesens sowie über den Bereich der humanitären Aufenthaltstitel hinausgehende Kompetenzen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz im Bereich der legalen Migration. Ebenso wenig hat das BFA kriminal- und sicherheitspolizeiliche Kompetenzen sowie Kompetenzen im Bereich des Vollzugs in den Polizeianhaltezentren und den unmittelbaren Abschiebeprozess inne.
Bescheides des BFA können vor dem Bundesverwaltungsgericht (Österreich) angefochten werden.
Das BFA ist eine monokratische Behörde mit der Zentrale in Wien und einer Regionaldirektion in jedem Bundesland sowie einer einheitlichen Dienst- und Fachaufsicht. Zudem bestehen fünf Bundesbetreuungsstellen für Asylwerber, von denen zwei auch Erstaufnahmestellen (EAST) sind, die EAST Ost in Traiskirchen (NÖ) und die EAST West in St. Georgen im Attergau (OÖ). In Vordernberg in der Steiermark existiert außerdem ein Schubhaftzentrum.
Kritik
In den Jahren 2018 bis 2020 kritisierten Medienberichte die »absurd hohe Fehlerquote« des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Durchschnittlich etwa 40 bis 45 Prozent der negativen Bescheide des BFA werden jedes Jahr vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Bei den sogenannten »Aberkennungsverfahren unbescholtener Schutzberechtigter« (Asyl-Aberkennungsverfahren) werden sogar 79 Prozent der Bescheide aufgehoben. Dies belaste die Gerichte und koste den Steuerzahler eine Milliarde Euro pro Jahr – abgesehen von den Folgen für die von den Entscheiden betroffenen Menschen.[2] NGOs wie die Diakonie und das Hilfswerk bezeichneten die Zahl der Fehlentscheidungen im Oktober 2020 als »erschütternd« und als »dokumentierte Behördenwillkür«.[3]
Medienberichte und NGOs beschreiben das Vorgehen der Behörde zum Teil als »Hauptsache Abschiebung – egal, wohin«, als das Amt einen pakistanischen Staatsbürger ohne Verfahren und rechtskräftige Entscheidung nach Afghanistan abschieben lassen wollte. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl stellt nach Medienberichten auch Bescheide aus, die ihre Rechtsgrundlage nicht ausweisen.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ BFA: 30 Prozent mehr Außerlandesbringungen und Steigerung der Asylentscheidungen um 57 Prozent. In: bfa.gv.at. Bundesministerium für Inneres, 19. Januar 2017, abgerufen am 29. April 2019.
- ↑ Raffaela Lindorfer: Hohe Fehlerquote: Was läuft schief im Asylamt? Kurier, 11. April 2018; Raffaela Lindorfer: [Asyl: Mehr als jeder dritte Negativ-Bescheid war falsch] Kurier, 10. Juli 2019; Stefan Salomon: Einseitiges Vier-Augen-Prinzip bei Asylentscheidungen Die Presse, 26. August 2019; Laurin Lorenz: 45 Prozent der beanstandeten Asylentscheide hielten in zweiter Instanz nicht Der Standard, 26. März 2020; Asyl: Diakonie übt Kritik an Fehlerquote ORF, 22. Oktober 2020; Clemens Lahner: Die absurd hohe Fehlerquote des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl Der Standard, 10. Dezember 2020
- ↑ Asyl: Dokumentation einer Behörden-Willkür Allianz „Menschen.Würde.Österreich“, 21. Oktober 2020.
- ↑ Laurin Lorenz: Gericht stoppt Asylbehörde, die Pakistaner nach Afghanistan abschieben wollte Der Standard, 26. Dezember 2020.
License Information of Images on page#
Image Description | Credit | Artist | License Name | File |
---|---|---|---|---|
Logo des österr. Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl | https://www.bmi.gv.at/masterimages/logoslider/sb_bfa.jpg | Autor/-in unbekannt Unknown author | Datei:BFA Logo 2019.jpg | |
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). | Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . | Bundesministerium für Landesverteidigung | Datei:Flag of Austria.svg | |
Piktogramm zum Kennzeichnen von Informationen bei einer Wahl/Abstimmung. | Own illustration, 2007 | Arne Nordmann ( norro ) | Datei:Pictogram voting info.svg |