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vom 17.03.2022, aktuelle Version,

Bundesgendarmerie

Osterreich  Bundesgendarmerie
Ehemaliger Wachkörper in Österreichp1
Staatliche Ebene Bund
Aufsicht Bundesministerium für Inneres
Gründung 8. Juni 1849 als k.k. Gendarmerie
Aufgelöst 1. Juli 2005 (Überführung in die Bundespolizei)
Hauptsitz Wien
Korpsabzeichen der Bundesgendarmerie
Leuchttafel an Gendarmerieposten

Die Bundesgendarmerie war ein ziviler, jedoch nach militärischem Muster organisierter Wachkörper auf Bundesebene in Österreich. Sie war polizeilich für rund zwei Drittel der Bevölkerung auf etwa 98 % des österreichischen Staatsgebietes zuständig. Mit der Zusammenlegung von Gendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps am 1. Juli 2005 wurde die Bundesgendarmerie in die Bundespolizei überführt.

Die Geschichte der österreichischen Gendarmerie

K.k. Gendarmerie bis 1918

Die Idee zur Gründung der Gendarmerie (von französisch gens d’armes – „Leute mit Waffen“) stammt aus der Zeit der Revolution von 1848. Am 8. Juni 1849 wurde sie als Bestandteil des k.k. Heeres formiert; Feldmarschalleutnant Johann Franz Kempen, Freiherr von Fichtenstamm war der erste „General-Gendarmerie-Inspector“. Konzipiert als militärisch organisierter Wachkörper zunächst für die gesamte Habsburgermonarchie, zog die k.k. Gendarmerie 1867 aus dem ungarischen Reichsteil (Transleithanien) ab, wo fortan ungarische Organe wie die 1881 gegründete k.u. Gendarmerie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung überwachten. Die österreichische Gendarmerie stand ab 1876 unter der Führung des k.k. Landwehrministeriums. Das k.u.k. Kriegsministerium war dann nur mehr für die gemeinsamen Streitkräfte beider Staaten der Realunion Österreich-Ungarn zuständig.

Direkter Vorläufer war das Gendarmerieregiment des lombardisch-venezianischen Königreichs, das nach dem Wiener Kongress 1815 an Österreich gefallen war. Bis dahin war in Österreich als militärisch organisiertes Wachkorps allein das 1776 aufgestellte „Militärische Polizei-Wach-Corps“ (seit 1840: „Militär-Polizei-Commanden“) in den größeren Städten (Wien, Lemberg, Krakau, Przemysl u. a.) bekannt gewesen.

Aufgabe der k.k. Gendarmerie war die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Neben der Verbrechensbekämpfung wurde die k.k. Gendarmerie später, in der Zeit des Neoabsolutismus, politisch instrumentalisiert, was ihr den Hass des Bürgertums einbrachte.

Schon vor dem Ersten Weltkrieg wurden bei der Gendarmerie Daktyloskopie und Polizeihunde eingeführt.

Während des Ersten Weltkriegs wurde die Gendarmerie im Hinterland, aber auch als Feldgendarmerie eingesetzt. Nach dem Krieg blieb sie weiterhin militärisch organisiert, wurde aber für zivile Aufgaben eingeteilt. Als Überbleibsel der militärischen Struktur wurden die Gendarmen den übrigen Staatsbeamten erst 1918 gleichgestellt und der Zivilgerichtsbarkeit unterstellt (zuvor waren Militärgerichte für die Gendarmen zuständig).

Die militärischen Ursprünge schlugen sich nach der Umwandlung in einen Zivilwachkörper 1918 in der Beibehaltung des alten Korpsabzeichens nieder, das eine stilisierte Granate darstellt. Auch die graue Uniformfarbe basierte auf der Adjustierung der historischen Landwehr. Die flammende Granate geht ursprünglich auf die Grenadiere zurück, die erstmals zu Anfang des 17. Jahrhunderts aufgestellt wurden und als Eliteeinheiten galten. Während der Napoleonischen Kriege wurden in den von den Franzosen besetzten Gebieten der Habsburgermonarchie in Italien lokale Gendarmerie (darunter die lombardische) aufgestellt die dieses Symbol auf ihren Uniformen trug. Nach Rückeroberung dieser Territorien wurden die lombardischen Gendarmen 1815 in die Österreichische Armee eingereiht, behielten jedoch ihre Adjustierung und Korpsabzeichen. Da die Gendarmen aus der Armee hervorgingen, wurde das Tragen des Granatensymbol beibehalten.[1]

Die Zeit bis zum Zweiten Weltkrieg

Nach dem verlorenen Weltkrieg wurde außerdem – in Anbetracht der geschrumpften Größe Österreichs – die Anzahl der Gendarmen deutlich reduziert. 1934 wurde die Gendarmerie erneut in innenpolitischen Kämpfe verstrickt und Nationalsozialisten begannen sie zu infiltrieren. Nach dem „Anschluss“ 1938 wurden viele ranghohe Gendarmen in Konzentrationslager interniert und zusätzlich eine große Zahl von Gendarmen entweder eingesperrt, entlassen, pensioniert oder strafversetzt. Der Rest wurde in die deutsche Ordnungspolizei eingegliedert.

Die unter der Monarchie geführten Rangbezeichnungen wurden 1919 (siehe hier) und nochmals 1920 mit Verfügung vom 17. Jänner wie folgt geändert: Beamte außerhalb des bestehenden Rangklassensystems waren

  • Provisorischer Gendarm,
  • Gendarm und
  • Gendarmerie-Patrouillenleiter.

Die in Rangklassen eingereihten Beamte waren aufsteigend unterteilt in die:

Zeitvorrückungsgruppe E

  • Gendarmerie-Rayonsinspektor,
  • Revierinspektor,
  • Bezirksinspektor

und

Zeitvorrückungsgruppe C

  • Gendarmerie-Abteilungsinspektor bzw. Gendarmerie-Wirtschaftskommissär,
  • Oberinspektor II. Klasse bzw. Wirtschaftsoberkommissär,
  • Oberinspektor I. Klasse bzw. Wirtschaftsrat,
  • Zentraldirektor sowie Landesdirektor bzw. Wirtschaftsinspektor.

Gradrosetten lösten die 1919 eingeführten Gradstreifen ab. Beamte außerhalb des Rangklassensystems legten silberne Rosetten an, goldene Rosetten alle übrigen bis einschließlich Gendarmerie-Abteilungsinspektor bzw. Gendarmerie-Wirtschaftskommissär. Ab der VIII. Rangklasse, also vom Dienstgrad Gendarmerie-Oberinspektor bzw. Gendarmerie-Wirtschaftsoberkommissär aufwärts, eine 4 cm breite goldene dessinierte Kragenborte und silberne Rosetten. Beamte außerhalb des Rangklassensystems trugen außerdem ein senkrechtes, 5 mm breites Silberbörtchen 8 cm vom Kragenende entfernt. Beamte der Zeitvorrückungsgruppe E trugen ein bis drei Goldbörtchen (7 cm lang, 5 mm breit) als Funktionsabzeichen am linken Ärmel; bei Beamten der IX. Rangklasse waren die Börtchen 2,2 cm breit.

Die Zeit ab 1945 bis zur Auflösung der Gendarmerie 2005

Ärmelabzeichen der Bundesgendarmerie
Motorrad der Gendarmerie (BMW R 80, Bj. 12/1993, im Einsatz bis 10/2006 mit dem Kennzeichen BG-2855), Museum St. Veit

Mit der Wiedererrichtung der Republik Österreich wurde 1945 ein Gendarmeriekommando eingerichtet. Zu Beginn war die Verfügungsgewalt über die Exekutive umstritten, weswegen die Gendarmerie anfänglich mit wenigen Beamten auskommen musste. Dieser Umstand besserte sich jedoch bald so weit, dass die Gendarmerie wieder in der Lage war, ein Mindestmaß an staatlicher Ordnung zu gewährleisten. Als die Kommunistische Partei Österreichs die Oktoberstreiks 1950 ausrief, war es unter anderem auf den behutsamen Einsatz der Sicherheitskräfte zurückzuführen, dass der Aufstand relativ unblutig beendet werden konnte.

1952 wurde die B-Gendarmerie, eine mit schweren Waffen verstärkte Gendarmerieeinheit, aufgestellt, die nach dem Abschluss des Staatsvertrags den Grundstock des Bundesheers bildete. Es ist nicht sicher, ob das Kürzel „B“ für Bereitschafts- oder Besondere Gendarmerie stehen sollte. Diese paramilitärische Einheit hätte im Falle einer Invasion der sowjetischen Armee in den westlichen Besatzungszonen Österreichs eingesetzt werden sollen.

Streifenwagen der Gendarmerie

Die Bundesgendarmerie war bis 30. Juni 2005 neben Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps („Polizei“) ein – wenngleich militärisch organisierter – ziviler Wachkörper in Österreich. Die Gendarmerie war für alle Teile Österreichs örtlich zuständig. Ausgenommen davon waren die Bundeshauptstadt Wien und die Landeshauptstädte (außer Bregenz) sowie vereinzelt andere größeren Städte Österreichs (meist Statutarstädte). Insgesamt gab es also in den 15 größten Städten Österreichs (mit Ausnahme der Vorarlberger Städte Dornbirn, Feldkirch und Bregenz) Polizei, für den Rest war die Gendarmerie zuständig. Sie sorgte somit für die Sicherheit von rund zwei Drittel der Bevölkerung auf etwa 98 % des österreichischen Staatsgebietes.

Gendarmerieposten

Es gab neben den einzelnen Gendarmerieposten in den Gemeinden, die in letzter Zeit vermehrt zusammengelegt wurden, eine Verkehrsabteilung, eine Kriminalabteilung (und nicht wie in vielen TV-Serien die „Kripo“) und eine Grenzgendarmerie. Für spezielle Einsätze unterhielt die Gendarmerie-Sondereinheiten wie z. B. Hundeführer, Alpingendarmen, Flugretter und Strahlenspürer.

Die OPEC-Geiselnahme in Wien 1975 führte zur Gründung eines Gendarmerie-Sonderkommandos, des Gendarmerieeinsatzkommandos GEK „Cobra“ das mittlerweile den Namen Einsatzkommando Cobra (EKO Cobra) trägt. Diese Sondereinheit trainiert in der Nähe von Wiener Neustadt und wird vor allem bei Terrorakten und Kidnapping, aber auch bei anderen besonders gefährlichen Einsätzen alarmiert.

Ferner gibt es im Rahmen der Cobra seit 1981 sogenannte Sky-Marshals, die als zivile Begleiter bei gefährdeten Flügen österreichischer Fluggesellschaften mitfliegen.

Neben dem GEK Cobra als „der“ Eliteeinheit in Österreich verfügte jedes Landesgendarmeriekommando noch über „Sondereinsatzgruppen SEG“ für Einsätze mit mittlerer Gefährdungsstufe. Die SEG-Beamten waren ehemalige GEK-Männer die danach wieder an die jeweiligen Gendarmerieposten zurückkehrten und in einem Einsatzfall zusammengezogen wurden. SEG bildeten bei größeren Einsätzen auch die Speerspitze bis zum Eintreffen des GEK und waren z. B. für gefährliche Alarmfahndungen zur Unterstützung der regionalen Posten vorgesehen.

Für Großeinsätze wie Großveranstaltungen, Konzerte, Fußballspiele, Demonstrationen, … gab es außerdem in jedem Bundesland eine „Gendarmerie Einsatzeinheit EE“. Diese bestand aus speziell ausgebildeten Gendarmen die ebenfalls bei einem Einsatz aus den einzelnen Posten zusammengezogen wurden.

Im Rahmen der seit 2002 laufenden Reorganisation der österreichischen Wachkörper sollten Gendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps zusammengelegt werden. Am 9. Dezember 2004 war vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen worden, dass die Zusammenlegung am 1. Juli 2005 stattfindet und es dann nur mehr einen einheitlichen Wachkörper mit dem Namen Bundespolizei gibt.

Zum Zeitpunkt der Zusammenlegung von Gendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps zur Bundespolizei am 1. Juli 2005 umfasste Erstere ca. 15.000 Beamte.

Es wurde im Zuge der Reform und Zusammenlegung zur neuen Bundespolizei versucht, das „alte“ Gendarmeriesystem, welches insbesondere in Hinsicht auf die Dienstverrichtung in der Bundeshauptstadt Wien als ungeeignet erschien, auf die Zuständigkeitsbereiche der ehemaligen Bundessicherheitswache überzustülpen.

Durch den traditionell größeren Einfluss der Gendarmerie im Bereich des Innenministeriums wird bemängelt, dass auch die Zusammenlegung unter der Federführung der ehemaligen Gendarmen vonstattenginge. Dies könne man auch daran erkennen, dass ein überwältigender Teil der Spitzenfunktionen innerhalb der neuen Bundespolizei von ehemaligen Gendarmen besetzt wurde. Unter dem Slogan „Polizei steht drauf, Gendarmerie ist drin“ wird diese Kritik zusammengefasst. Was dies für die Qualität der Arbeit, insbesondere im städtischen Bereich, bedeutete, zeigte auch die Einschätzung ehemaliger Spitzenbeamter, die zu ähnlichen Schlüssen kamen.[2]

Die Öffentlichkeit hat sich noch nicht vollständig an den neuen Namen gewöhnt. So liest man auch jetzt noch in den Medien oft von der Alpingendarmerie, in den Medien wird noch oft Polizeiposten (von Gendarmerieposten) statt Polizeiinspektion verwendet und der umgangssprachliche Begriff „Schandi“ (=Gendarm) findet nach wie vor Verwendung.

Nach der Auflösung wurde das Symbol der Gendarmerie, die flammende Granate, vom 2007 neu aufgestellten Kommando Militärstreife und Militärpolizei (Kdo MilStrf&MP), einem neuen Spezialverband des Österreichischen Bundesheeres, in leicht abgewandelter Form übernommen. Die Granate wurde gewählt da sie national und international (viele MP-Verbände führen sie in ihren Wappen) bekannt ist und von jeher auch ein Erkennungszeichen militärischer Eliteeinheiten ist.

Von 1945 bis 2005 kamen im Dienst 260 Gendarmeriebeamte ums Leben, davon 71 durch Gewaltverbrechen.

Ehemalige Organisationsstruktur

  • Bundesministerium für Inneres (BMI)
    • Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II des BMI)
      • 9 Sicherheitsdirektionen (SiD) in allen Bundesländern
        • 8 Landesgendarmeriekommanden (LGKdo) in allen Bundesländern außer Wien
          • Bezirksgendarmeriekommanden (BGK)
            • Gendarmerieposten (GP), Grenzüberwachungsposten (GÜP) und Grenzkontrollstellen (Greko)

Literatur

  • Friedrich Brettner: Die Gendarmerie in Österreich 1955–2005. Im Einsatz für die Sicherheit unserer Heimat. Kral, Berndorf 2015, ISBN 978-3-99024-347-3.
  • Fritz Hörmann, Gerald Heztera: Zwischen Gefahr und Berufung. Gendarmerie in Österreich. Museumsverein Werfen, Bundesministerium für Inneres, Gendarmeriezentralkommando Wien (Hrsgb.), Salzburg 1999. ISBN 3-933756-99-5

Einzelnachweise

  1. Fritz Hörmann, Gerald Heztera: Zwischen Gefahr und Berufung. Gendarmerie in Österreich. Museumsverein Werfen, Bundesministerium für Inneres, Gendarmeriezentralkommando Wien (Hrsgb.), Salzburg 1999. S. 27
  2. Der Standard: „Drei gegen die Macht der Minister“
Commons: Gendarmerie (Austria)  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Historischer Leuchthinweis eines Gendarmerie-Postens, Österreich, Dorfmuseum Mönchhof Eigenes Werk Anton-kurt
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Streifenwagen der Österreichischen Bundesgendarmerie. Originalversionen auf Anfrage erhältlich Eigenes Werk Friedrich.Kromberg at de.wikipedia
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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Kempenkreuz (1859), Gemeinde de:Wiener Neustadt /Grenze zu de:Schwarzau am Steinfeld , de:Niederösterreich Eigenes Werk Earnest B
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Bezirkspolizeikommando und Polizeiinspektion Bruck an der Leitha /NÖ Friedrich Kromberg Friedrich Kromberg Datei:CIMG5431 gend posten.jpg
Das Korpsabzeichen des ehemaligen österreichischen Wachkörpers Bundesgendarmerie Homepage http://members.inode.at/289988/ , mit ausdrücklicher Genehmigung des Betreibers unbekannt Datei:Korpsabzeichen Bundesgendarmerie.gif