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vom 15.01.2020, aktuelle Version,

Energielenkungsbeirat

Der Energielenkungsbeirat ist ein Beratungsgremium des österreichischen Wirtschaftsministeriums. Es tritt zusammen, wenn besondere Ereignisse in der österreichischen Energieversorgung auftreten.

Geregelt ist der Energielenkungsbeirat im § 36 des Energielenkungsgesetzes 2012.

Als Vorsitzender des Beirates fungiert der Wirtschaftsminister. Weitere Mitglieder sind:

Dabei sind drei Mitglieder vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, die Fachmänner der Mineralölindustrie, des Energiehandels sowie der Gas- und Wärmeversorgung sind von der Wirtschaftskammer Österreich zu bestellen. Der Beirat ist einzuberufen, wenn Änderungen an Verordnungen, die die Versorgung Österreichs betreffen, beschlossen werden sollen.

Solche Lenkungsmaßnahmen sind in demselben Gesetzes geregelt. Sie können beispielsweise die Rationierung von Energielieferungen betreffen. In gravierenderen Fällen können Energieträger auch beschlagnahmt werden.

Die Verordnungen zu solchen Lenkungsmaßnahmen dürfen nur für eine Dauer von maximal sechs Monaten beschlossen und nur in Ausnahmefällen verlängert werden.

Zuletzt wurde der Energielenkungsbeirat aufgrund der Gaslieferengpässe im Zuge des russisch-ukrainischen Gasstreits zu Beginn des Jahres 2009 aktiv.