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vom 17.01.2021, aktuelle Version,

Konventionstaler

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Konventionstaler Franz I. von Österreich 1822 und Friedrich August von Sachsen 1813

Der Konventionstaler, Conventionstaler, Schreibweise bis 1901 ...thaler, war die Talermünze vieler Münzstände des Heiligen Römischen Reiches nach dem 20-Gulden-Fuß der Münzkonvention von 1753. Er wurde zu 10 Stück aus der 833⅓1000 feinen Mark (= Kölner Mark zu ≈233 g Silber) ausgebracht. Aus diesem Grund steht auf vielen Konventionstalern die Formel der Art „X EINE FEINE MARK“. Sein Feingewicht beträgt somit 23,385 Gramm Silber nach dem Kölner Mark-Gewichtnormal. Er entsprach damit ursprünglich genau zwei Gulden, womit Konventionstaler und Doppelgulden ein und dieselbe Münze sein konnten. Folglich wurde der halbe Konventionstaler als Gulden bezeichnet. Diese Parität bestand allerdings nicht zum geringerwertigen süddeutschen Kleingeld, hier lag sie bei zwei Gulden und 12 Kreuzern. Der Guldenfuß wurde daher 1760 angepasst.

Der Konventionstaler wurde als Nachfolger des Reichstalers am 7. November 1750 in den österreichischen Ländern eingeführt. Durch den Konventionsfuß vom 20. September 1753 wurde er auch im bayerischen Reichskreis eingeführt. Nach und nach breitete er sich in Süddeutschland und Sachsen aus. Dort wurden 1838 auch die letzten deutschen Konventionstaler geprägt. In Österreich dauerte ihre Prägung noch bis 1856 an (Wiener Münzvertrag 1857).

Der Konventionstaler war 32 Groschen wert, im Gegensatz zum Reichstaler, der zu 24 Groschen gerechnet wurde. Er war somit ein 43-(Zähl-)Reichstaler.

Umgerechnet in den theoretischen (Zähl-)Reichstaler des alten deutschen Reiches, der 24 Groschen galt, entsprach der Konventionstaler einem 13⅓-Talerfuß in Bezug auf die kölnische Mark. Der preußische, real ab 1750 nach dem Graumannschen Münzfuß ausgeprägte „neue“ Reichstaler entsprach einem von Johann Philipp Graumann entwickelten 14-Talerfuß. Dieser war also leichter und somit weniger wert. Der neue Reichstaler verdrängte den Konventionstaler mit dem Dresdner Münzvertrag von 1838, dem zufolge in den Ländern des deutschen Zollvereins 2 Taler im 14-Talerfuß gleich 3½ Gulden im 24½-Guldenfuß galten.

Beispiel für die Unterteilung des Konventionstalers in Sachsen um 1770

  • 0043 Taler (Konventionstaler) 10 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 00 Taler (Konventionsgulden) 20 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 00 Taler (8 Groschen) 40 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 00 Taler (4 Groschen) 80 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 0112 Taler (2 Groschen) 160 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 0124 Taler (1 Groschen) 320 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 0148 Taler (6 Pfennig) Billon-Scheidemünze
  • 1240 Taler (1 Pfennig) Kupfer-Scheidemünze
  • 1480 Taler (1 Heller) Kupfer-Scheidemünze

Siehe auch: Der meißnische Gulden während der Geltungsdauer des Konventionsfußes

Commons: Konventionstaler  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien