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vom 19.05.2022, aktuelle Version,

Liste der politischen Parteien in Österreich

Das Wesen der Verfassung der Republik Österreich bringt es mit sich, dass politische Parteien zwar im Bundes-Verfassungsgesetz erwähnt, dort aber nicht definiert werden. Dies geschieht im Parteiengesetz,[1] dessen §1 im Verfassungsrang steht:

(1) Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich.
(2) Eine politische Partei ist eine dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament, abzielt und deren Satzung beim Bundesministerium für Inneres hinterlegt ist.
(3) Die Gründung politischer Parteien ist frei, sofern bundesverfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihre Tätigkeit darf keiner Beschränkung durch besondere Rechtsvorschriften unterworfen werden.

Eine verfassungsrechtliche Beschränkung besteht freilich nach dem Verbotsgesetz.

Mit der Hinterlegung der Satzung beim Bundesministerium für Inneres erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit. Die Satzungen müssen dabei enthalten: Organe der Partei und deren Vertretungsbefugnis (es muss dabei mindestens eine Mitgliederversammlung, ein Leitungsorgan und ein Kontrollorgan definiert werden), Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Gliederung der Partei, Bestimmungen über die freiwillige Auflösung der Partei.[2]

In Parlamenten vertretene Parteien

Folgende Parteien sind im Nationalrat, im Europäischen Parlament oder in zumindest einem Landtag vertreten:

Logo Partei Kürzel Mitglieder (Stand: 2017)[3][4] Landes-
organ.
Nationalrats-
mandate
Europaparl.-
mandate
Landtags-
mandate
Gründungs-
jahr
Österreichische Volkspartei (auch Die Volkspartei (ÖVP)) ÖVP 600000 9 71 7 156 1945
Sozialdemokratische Partei Österreichs SPÖ 180000 9 40 5 137 1888
Freiheitliche Partei Österreichs FPÖ 60000 9 30 3 71 1955
Die Grünen – Die Grüne Alternative GRÜNE 7000 9 26 3 47 1986
MFG – Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte MFG 4000 5 - - 3 2021
NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum NEOS 2700 9 15 1 21 2012
Kommunistische Partei Österreichs KPÖ 2500 9 - - 2 1918
Liste Fritz Dinkhauser FRITZ ? 1 - - 2 2008
Team Kärnten TK ? 1 - - 3 2017

Weitere Parteien

Weitere Parteien in Parteienverzeichnis

Eine Partei muss zur Gründung ihre Satzung im Bundesministerium für Inneres hinterlegen. Da es nicht viele gesetzliche Auflagen gibt, sind beim BMI über 1200 Satzungen politischer Parteien hinterlegt (Stand 19. August 2021).[5]

Von diesen Parteien traten folgende Parteien zwischen 2015 und 2020 zu Landtags-, Nationalrats- oder Europawahlen an (in alphabetischer Reihenfolge):

Wahlbündnisse und Listen

Wahlparteien können auch unabhängig von politischen Parteien gebildet werden und zu Wahlen antreten:

Weitere Parteien

Folgende noch aktive Parteien traten früher zu Landtags-, Nationalrats- oder Europawahlen an:

Historisch

Historische Parteien

Historische Parteien, die in der Republik Österreich oder ihrem Vorgängerstaat Cisleithanien tätig waren:

Historische Wahlbündnisse

Literatur

Einzelnachweise

  1. Parteiengesetz 2012 - PartG, BGBl. I 2012/56, ersetzt ab 1. Juli 2013 das bis dahin gültige BGBl. Nr. 404/1975, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
  2. PartG 2012, §1 (4)
  3. Der Wert der zahlenden Basis. In: news.ORF.at. 17. Juli 2017 (orf.at [abgerufen am 9. August 2017]).
  4. Teilweise Eigenangaben.
  5. Parteienverzeichnis – Stand 19. August 2021 (PDF) auf der Website des Bundesministeriums für Inneres, August 2021 , abgerufen am 15. Oktober 2021.
  6. Fusion von NEOS und LIF bestätigt. 25. Januar 2014, abgerufen am 26. Oktober 2021.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Österreich , Wien , Parlamentsgebäude Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird angenommen, dass es sich um ein eigenes Werk handelt (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben). Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird Gryffindor als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben).
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