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vom 16.12.2019, aktuelle Version,

Max Friedrich

Max Hermann Friedrich (* 26. April 1945 in Klosterneuburg, Niederösterreich) ist ein österreichischer Kinder- und Jugendpsychiater. Von 1995 bis 2013 war er Vorstand der Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters am AKH Wien.

Leben

Max Friedrich legte 1964 in Gänserndorf die Matura ab, im Jahr 1971 schloss er sein Medizinstudium ab. Seit 1977 ist er Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, seit 1980 auch für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie. 1983 wurde er ordentlicher Professor an der Universität Wien. Im Jahr 1984 wurde Max Friedrich zum ständigen gerichtlich beeideten Sachverständigen für Psychiatrie sowie Kinder- und Neuropsychiatrie bestellt.[1] Er war Berater verschiedener Bundesministerien in Sekten-, Familien- und Missbrauchsfragen und Mitglied nationaler und internationaler Gremien.

Neben zahllosen Fachpublikationen veröffentlichte Friedrich Bücher wie Tatort Kinderseele, Kinder ins Leben begleiten und Die Opfer der Rosenkriege. Er setzt sich unter anderem mit Themen wie Gewalt an der Schule, Rolle der Peer Groups bei Jugendlichen und Homosexualität im Jugendalter auseinander.

Am 10. November 1994 gründete er mit Giora Seeliger in Österreich Rote Nasen Clowndoctors, den Verein zur Förderung der Lebensfreude von kranken oder leidenden Kindern.[2] Er ist Gründer und Leiter des Ambulatoriums Die Boje für Jugendliche, die seelische Probleme haben. Er gehörte dem psychosozialen Team an, das die 1998 entführte und 2006 freigekommene Österreicherin Natascha Kampusch seit ihrer Flucht intensiv betreute.

23 Jahre lang war er Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am AKH Wien. Seit Oktober 2013 ist er in Pension[3], ordiniert aber weiterhin in einer eigenen Praxis.[4][5]

Er ist mit der Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich-Schöler verheiratet und hat vier Kinder.[6] Er lebt in Wien und hat einen Zweitwohnsitz in Bad Fischau-Brunn.[7]

Kritik

Seit 2008 wird der häufig als Gerichtsgutachter tätige Friedrich wegen angeblich unzureichender oder falscher Gutachten kritisiert: Aufgrund eines Gutachtens Friedrichs wurde ein Kärntner Vater und der Stiefgroßvater wegen sexuellen Missbrauchs seiner (Enkel)Tochter gerichtlich verurteilt und befanden sich 22 Monate bzw. ein Jahr in Haft, bevor sie in einer Verfahrens-Wiederaufnahme freigesprochen wurden.[8][9] Der damalige Justizsprecher der FPÖ, Peter Fichtenbauer, forderte auf einer Pressekonferenz Friedrichs Streichung von der Sachverständigenliste und unterstellte ihm, „massenhaft Falschgutachten“ erstellt zu haben.[10] Friedrich wies diese Anschuldigungen entschieden zurück.[11]

In einem anderen Fall sexuellen Missbrauchs an einer Minderjährigen schloss sich ein Gericht Friedrichs Aussage an, „Der Gutachtensansatz der Sachverständigen Dr. R. stehe somit mit der österreichischen forensischen Tradition nicht in Einklang [...]“, verwarf das Glaubwürdigkeitsgutachten der Sachverständigen und wies einen Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten zurück. Das OLG Linz hob den Beschluss auf: „Entgegen der vom Erstgericht beschriebenen ‚österreichischen forensischen Tradition‘ kann wohl nicht der geringste Zweifel daran bestehen, dass der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auch in Österreich zu gelten hat. Betreffend die Methodik und den Inhalt der Glaubhaftigkeitsbeurteilung, insbesondere die Begutachtung von Kindern nach sexueller Misshandlung, haben daher die in der Bundesrepublik Deutschland anlässlich der ‚Wormser Prozesse‘ entwickelten wissenschaftlichen Grundprinzipien auch für den österreichischen Strafprozess Gültigkeit.“[12] Der Verurteilte wurde nach sieben Jahren und acht Monaten nachträglich freigesprochen.[13][14]

Auszeichnungen

  • 2006 Professor-Dr.-Julius-Tandler-Medaille der Stadt Wien in Silber

Einzelnachweise

  1. Gerichtssachverständigenliste, Univ.Prof. Dr. Max H. Friedrich. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 23. Dezember 2015: „Sachliche Beschränkung Nicht für: Glaubwürdigkeitsgutachten“
  2. Zentrales Vereinsregister. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für Inneres, archiviert vom Original am 20. Dezember 2015; abgerufen am 23. Dezember 2015 (ZVR-Zahl 599371232).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/zvr.bmi.gv.at
  3. Medical University of Vienna - Annual Report 2013 (PDF, 2,2MB, Seite 82). (PDF) Abgerufen am 18. Februar 2017 (englisch).
  4. www.docfinder.at: Univ.Prof. Dr. Max Hermann Friedrich. Abgerufen am 25. September 2017.
  5. Medical University of Vienna - Annual Report 2013 (PDF, 2,2MB, Seite 82). (PDF) Abgerufen am 18. Februar 2017 (englisch).
  6. Ein Leben für die Kinder. In: Kriminalpolizei. Band 2006, Nr. 8 (online [abgerufen am 20. Juni 2018]).
  7. ORF Landesstudio Niederösterreich - Nahaufnahme Nadja Mader im Gespräch mit Prof. Max Friedrich. In: OTS.at. (ots.at [abgerufen am 20. Juni 2018]).
  8. Justizirrtum: Psychiater sieht keine Schuld. ORF, 13. September 2010, abgerufen am 23. Dezember 2015.
  9. Manfred Seeh: Psychiater Friedrich: Wie gut sind seine Gutachten? Die Presse, 8. September 2008, abgerufen am 23. Dezember 2015.
  10. FPÖ ortet Justizskandal und fordert Konsequenzen. Kronen Zeitung, 11. September 2008, abgerufen am 6. Januar 2009.
  11. Irene Brickner: Max Friedrich: Kärntner Expertise war „gründlich“. Der Standard, 11. September 2008, abgerufen am 23. Dezember 2015.
  12. OLG Linz 10 Bs 30/06t vom 26. Januar 2007
  13. Lehrer nach sieben Jahren freigesprochen. DerStandard.at, 10. August 2010, abgerufen am 23. Dezember 2015.
  14. 11 Os 66/10f. OGH, 21. Juli 2010, abgerufen am 23. Dezember 2015.