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vom 05.07.2021, aktuelle Version,

Sektor Linz

Abzeichen der PI Sonderdienste Linz

Die Polizeiinspektion Linz-Sonderdienste, umgangssprachlich Sektor Linz (ehemaliges Mobiles Einsatzkommando Linz, MEK Linz) ist eine Einheit der österreichischen Bundespolizei. Die PI Sonderdienste – Sektor ist eine Dienststelle der Polizei in Oberösterreich und wird zur Unterstützung der übrigen Streifenbeamten bei bestimmten Amtshandlungen herangezogen.

Aufgabengebiet

Der Sektor Linz untersteht dem Stadtpolizeikommando Linz (Landespolizeidirektion[1]) und ist eine operative, mobile Einheit.

Die speziell ausgestatteten Sektorfahrzeuge versehen durchgehenden überlagernden Streifendienst und stehen für Unterstützungsleistungen anderer Polizeibeamten zur Verfügung.

Die Einheit wird zum Beispiel zur Unterstützung der übrigen Polizeikräfte bei Amtshandlungen mit höherem Gefährdungspotenzial herangezogen.

Organisation und Hintergrund

Die Struktur der Einheit orientiert sich an diverse amerikanische SWAT-Einheiten oder der WEGA (Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung).

Es wird in speziell ausgerüsteten Sektorfahrzeugen in Zwei-Mann-Teams überlagernder Streifendienst versehen. Außerdem werden alle Aufgaben, die den normalen Risikorahmen übersteigen, allerdings noch nicht in den Aufgabenbereich des Einsatzkommandos Cobra fallen bzw. dieses nicht rechtzeitig einschreiten kann, der PI Sonderdienste Linz – Sektor überlassen.

In der Bundeshauptstadt Wien erfüllt die WEGA sowie in der Landeshauptstadt Graz die PI Sonderdienste Graz – Sektor ein ähnliches Aufgabengebiet.

Die Dienststelle Sonderdienste Sektor Linz wurde mit 1. Juli 2002 in Linz gegründet und bestand aus Kollegen des mit 1. Juli 2002 aufgelösten MEK Linz.

Alle in Österreich befindlichen mobilen Einsatzkommanden (MEK) der Bundespolizeidirektionen und Sondereinsatzgruppen (SEG) der Bundesgendarmerie wurden damals in das Einsatzkommando Cobra eingegliedert und aufgelöst.

Einzelnachweise

  1. Dienststellenverzeichnis Oberösterreich. Abgerufen am 21. November 2017.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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