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vom 15.04.2022, aktuelle Version,

Sophie Karmasin

Sophie Karmasin (2013)

Sophie Karmasin (* 5. Jänner 1967 in Wien) ist eine österreichische Meinungs­forscherin und ehemalige parteilose Politikerin. Sie war vom 16. Dezember 2013 bis zum 18. Dezember 2017 (von der ÖVP nominierte) Bundesministerin für Familien und Jugend der Republik Österreich.

Leben

Karmasin wurde 1967 als Tochter von Helene und Fritz Karmasin und Enkelin von Franz Karmasin[1] geboren. Ihr Bruder Matthias Karmasin ist Kommunikationswissenschafter an der Universität Klagenfurt.[2] Nach ihrem Studium von Psychologie an der Universität Salzburg, Dr. phil. 1995 und Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien und Beschäftigungen bei Werbeagenturen und als Produktmanagerin beim Waschmittelhersteller Henkel[3] stieg die Mutter zweier Söhne[2][4] in die Motivforschungsagentur ihrer Eltern ein, deren Führung sie 2006 übernahm.[5] Karmasin, die mit Peter Filzmaier noch für den ORF als Analystin zu den Fernsehdebatten vor der Nationalratswahl 2013 tätig war,[6] wurde am 12. Dezember 2013 von der ÖVP als neue Ministerin entsandt.[7] Die Nominierung wurde in den Medien mit Skepsis aufgenommen, weil Karmasin über keinerlei politische Erfahrung verfüge.[8]

Um nicht gegen das Unvereinbarkeitsgesetz zu verstoßen, trat Karmasin nach ihrer Bestellung zur Ministerin ihre Anteile am Meinungsforschungsinstitut „Karmasin Motivforschung“, an dem sie 85 Prozent gehalten hatte, sowie an dessen Tochtergesellschaft „Das Österreichische Gallup Institut Dr. Karmasin GmbH“ an ihren Ehemann ab.[9] Im Oktober 2014 hat Michael Nitsche, geschäftsführender Gesellschafter der gleichnamigen Werbeagentur, den Anteil von 85 Prozent übernommen.[10]

Im August 2017 gab sie bekannt, nach der Nationalratswahl aus der Politik auszuscheiden.[11] Im Jahr 2018 gründete sie ein neues Beratungsunternehmen.[12] Im Rahmen der 143. Generalversammlung wurde sie im Juli 2019 in den Vorstand des Kreditschutzverbandes von 1870 gewählt.[13]

ÖVP-Korruptionsaffäre

Hausdurchsuchungen im Oktober 2021

Rollenverteilung der Beschuldigten [14]

In der Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Hausdurchsuchung am 6. Oktober 2021 wurde Sophie Karmasin als Beschuldigte geführt und wegen Verdachts auf Untreue und Bestechung gegen sie ermittelt. Sie wird verdächtigt, in der sogenannten ÖVP-Korruptionsaffäre zwischen der ÖVP und den Inhabern der Mediengruppe ÖsterreichHelmuth Fellner und Wolfgang Fellner – vermittelt zu haben. Ihre ehemalige Mitarbeiterin Sabine Beinschab soll über ihr neu gegründetes Meinungsforschungsinstitut fingierte Umfragen in den Medien der Mediengruppe Österreich veröffentlicht haben, die letztlich vom Finanzministerium finanziert worden sein sollen. Diese Konstellation wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und in den Medien als „Beinschab-Österreich-Tool“ bezeichnet. Ziel soll es gewesen sein, eine wohlwollende Berichterstattung für Sebastian Kurz zu erwirken.[15] In diesem Zusammenhang soll Karmasin 20 % Provision für alle für diese Studien von Sabine Beinschab erzielten Umsätze erhalten haben und diese mittels Scheinrechungen über die Firma ihres Mannes abgerechnet haben. Diese Provisionen sollen auch schon geflossen sein, während Karmasin zumindest bis zum Jahr 2017 dem Bundesministerium für Familien und Jugend vorstand. Die WKStA wirft Karmasin daher Untreue und Geldwäsche vor.[16][17]

In der Folge stellte das Institut für Höhere Studien im Oktober 2021 die Zusammenarbeit mit Karmasin bis zur Klärung der Vorwürfe ruhend. Karmasin war dort in einem von ihr nach Beendigung ihrer Tätigkeit als von der ÖVP nominierte Familien- und Jugend­ministerin mitgegründeten „Kompetenzzentrum für Verhaltensökonomik“ mit der Bezeichnung „Insight Austria“ tätig.[18][19]

Festnahme im März 2022

Am 2. März 2022 wurde Sophie Karmasin nach gerichtlicher Bewilligung festgenommen. In der Festnahmeanordnung ist mit Verweis auf bisherige Beweisergebnisse von ihrer Rolle als Urheberin und maßgebliche Ideengeberin hinsichtlich der Entwicklung des „Beinschab-Österreich-Tools“ die Rede.[20] Dazu werden auch neu hinzugekommene Hinweise auf Preisabsprachen untersucht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beschuldigt Karmasin der Kartellbildung, weil sie in den Jahren 2019 bis 2021 zusammen mit Sabine Beinschab und einer weiteren, wenig bekannten Meinungsforscherin Scheinangebote für Studien an das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport vorgelegt haben soll, in denen sie selbst nach Absprache mit den beiden anderen als Bestbieterin erschien und zwei von drei Aufträgen bekam. Der dritte wurde im Jahr 2021 angeblich von ihr selbst zurückgezogen. Als Gegenleistung bekam Sabine Beinschab von Sophie Karmasin Subaufträge. Die dritte Anbieterin hat ihren Firmensitz an derselben Adresse, an der auch „Karmasin Research & Identity“ residiert.[21]

Nach der Festnahme wurde am 4. März 2022 über Sophie Karmasin die Untersuchungshaft verhängt. Als Haftgründe wurden Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs. 2 Z 3 StPO und Verdunklungsgefahr angegeben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hegte schwere Verdachtsmomente gegen Sophie Karmasin und befürchtete, dass sie Zeugen beeinflussen oder Beweise vernichten könnte.[22] Das Oberlandesgericht Wien gab am 28. März 2022 einer Haftbeschwerde ihrer Anwälte statt und Karmasin wurde freigelassen.[23]

Literatur

Commons: Sophie Karmasin  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Nina Brnada: Ausgeforscht. In: Datum. Nr. 4, 2014, S. 36–40.
  2. 1 2 Conny Bischofberger: Sophie Karmasin: "Da war sofort dieses Feuer da". Kronen Zeitung, 19. Dezember 2013, abgerufen am 10. Januar 2014.
  3. Marie North: Von der Beobachterin zur Familienministerin. Kurier, 10. Januar 2014, abgerufen am 10. Januar 2014.
  4. Working Moms: Aufstieg mit Anhang (Memento vom 3. Januar 2014 im Internet Archive), Format 04/05.
  5. Lebenslauf Karmasins (Memento vom 18. Dezember 2013 im Internet Archive) auf deren Homepage.
  6. Die neue Bundesregierung im Porträt. 12. Dezember 2013, abgerufen am 23. Dezember 2013.
  7. Töchterle muss gehen, Karmasin wird Ministerin. In: Die Presse (Online-Ausgabe). Styria Media Group, 12. Dezember 2013, abgerufen am 23. Dezember 2013.
  8. Holpriger Start für neue Regierung. In: orf.at. Österreichischer Rundfunk, 14. Dezember 2013, abgerufen am 9. März 2022.
  9. Karin Leitner: Keine Aufträge an Karmasins Ehemann. Kurier, 9. Januar 2014, abgerufen am 10. Januar 2014.
  10. Michael Nitsche übernimmt Karmasin Motivforschung. In: derStandard.at. Standard Verlagsgesellschaft m.b.H., 20. Oktober 2014, abgerufen am 20. Oktober 2020.
  11. Karmasin scheidet nach Wahl aus Politik aus. In: orf.at. Österreichischer Rundfunk, 4. August 2017, abgerufen am 9. März 2022.
  12. Martina Salomon: Passt Ihre „Identität“? Ex-Politikerin berät Firmen. In: Kurier. 3. August 2018, abgerufen am 2. Juni 2019.
  13. KSV1870 holt Valerie Hackl und Sophie Karmasin in den Vorstand. In: leadersnet.at. Opinion Leaders Network GmbH, 23. Juli 2019, abgerufen am 23. Juli 2019.
  14. ÖVP-Korruptionsaffäre / Die Vorwürfe: Veruntreuung, Bestechung und gekaufte Medien. In: kontrast.at. Sozialdemokratischer Parlamentsclub, 2. November 2021, abgerufen am 29. Januar 2022.
  15. Die „Österreich“-Affäre Webseite: falter.at vom 6. Oktober 2021
  16. Webseite: standard.at vom 25. Februar 2022
  17. Webseite: zackzack.at vom 3. März 2022
  18. derstandard.at Sophie Karmasin nach Umfragen-Affäre nicht mehr für das IHS tätig, 23. Oktober 2021
  19. diepresse.com Umfragen-Affäre: Karmasin nicht mehr für das IHS tätig, 23. Oktober 2021
  20. ORF.at/Agenturen red.: Ex-Ministerin Karmasin festgenommen. In: orf.at. 3. März 2022, abgerufen am 3. März 2022.
  21. Anna Thalhammer: Festnahme: Ex-Ministerin Karmasin soll ein Kartell gebildet haben. In: DiePresse.com. 3. März 2022, abgerufen am 3. März 2022.
  22. Fabian Schmid: Erstmals U-Haft für Ex-Ministerin: Was die Causa Karmasin für Kurz und die ÖVP bedeutet. In: derstandard.at. 4. März 2022, abgerufen am 4. März 2022.
  23. spiegel.de

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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