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vom 11.06.2022, aktuelle Version,

Staatssekretär (Österreich)

Staatssekretär
Wappen der Republik Österreich Sitzungssaal des Ministerrates im Bundeskanzleramt
Stellung Oberstes Organ des Bundes
Staatsgewalt Exekutive
Gründung 1. Oktober 1920 (österr. Bundes-Verfassungsgesetz i.K. 10. Okt., ursp. 1760 als Staatsminister)
Sitz Wien 1, Ballhausplatz
Bestandsgarantie keine (vgl. Art. 78 Abs. 2 B-VG)
Website bundeskanzleramt.at

Als Staatssekretär werden in Österreich die höchsten politischen Amtsträger der Exekutive neben der Bundesregierung bezeichnet.

Als solche sind der aktuell amtierenden Bundesregierung Nehammer Claudia Plakolm (ÖVP, im Bundeskanzleramt) und Andrea Mayer (Die Grünen, im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport), sowie Susanne Kraus-Winkler (ÖVP, im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) und Florian Tursky (ÖVP, im Bundesministerium für Finanzen) beigegeben.

Zur Funktion

Die Staatssekretäre gehören – neben dem Bundespräsidenten, den Bundesministern und den Mitgliedern der Landesregierungen – zu den obersten Organen der Vollziehung des Bundes (Art. 19 Abs. 1 B-VG). Sie werden gemäß Art. 78 Abs. 2 B-VG wie Minister bei der Regierungsbildung bestellt, gehören aber formell nicht der Bundesregierung an. Sie nehmen an den Ministerratssitzungen als beratende Mitglieder teil und sind dem jeweiligen Regierungsmitglied (also Ressortminister oder Bundeskanzler) weisungsgebunden.

Die Anzahl ist nicht fix, sondern je nach Regierungsabsicht werden Staatssekretäre mit denjenigen Portefeuilles betraut, die besonderer Aufmerksamkeit und Betreuung bedürfen, und sie unterstützen dabei das Mitglied der Bundesregierung (Bundeskanzler, Vizekanzler oder anderem Bundesminister), dem sie beigegeben sind. Die Staatssekretäre im Bundeskanzleramt können dementsprechend dem Bundeskanzler oder einem Kanzleramtsminister beigegeben sein. Im Gegensatz zu den Bundesministern kommt aber den Staatssekretären keine (direkte und/oder unmittelbare) Weisungsbefugnis gegenüber den Beamten des jeweiligen Ministeriums zu. Im Falle einer Koalitionsregierung kommt der Staatssekretär häufig von einer anderen Partei als der Minister. Er dient dann als „Aufpasser“ im Ressort des Koalitionspartners, sorgt also für die Umsetzung der Koalitionsverträge im Sinne des jeweiligen anderen Koalitionspartners.

Die regulär höchsten Ministerialbeamten sind die Sektionschefs bzw. Sektionsleiter. Das Bundesministeriengesetz sieht auch vor, dass der jeweilige Ressortchef (Minister oder beauftragter Staatssekretär) „mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte“ einen Generalsekretär betrauen kann. Dieser besitzt – anders als die Staatssekretäre – gegenüber den unterstellten Sektionsleitern Weisungsbefugnis.

Zur Zeit der provisorischen Regierungen 1918–1920 und 1945 hießen in Österreich die Minister (Leiter eines Geschäftsbereiches der Regierung) Staatssekretäre, die heutigen Staatssekretäre Unterstaatssekretäre.

Siehe auch

Commons: State Secretaries of Austria  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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