Tiroler Landesrechnungshof
Der Tiroler Landesrechnungshof (LRH Tirol) ist ein Kontrollorgan des Tiroler Landtages.[1] Der Tiroler Landesrechnungshof wurde am 1. März 2003 als Nachfolger des Landeskontrollamtes gegründet.
Aufgaben
Der Tiroler Landesrechnungshof prüft die Gebarung, also die finanziell wirksame Haushaltsführung, des Landes Tirol sowie der Tiroler Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Landes- oder Gemeindeorganen verwaltet werden sowie Unternehmen die vom Land oder den Gemeinden beherrscht werden, fallen ebenfalls in seine Prüfzuständigkeit.[2]
Der Landesrechnungshof führt die Prüfungen grundsätzlich auf eigene Initiative (Initiativprüfung) durch. Auf Verlangen des Tiroler Landtages hat er jedoch Sonderprüfungen durchzuführen.
Alle Berichte des Tiroler Landesrechnungshofes werden auf der Homepage des Landesrechnungshofes veröffentlicht.[3]
Organisation
Der Tiroler Landesrechnungshof wird vom Direktor geleitet. Er wird vom Tiroler Landtag auf 12 Jahre gewählt.
Der Tiroler Landesrechnungshof hatte per 1. Jänner 2022 15 Mitarbeiter[4].
Seit dem Jahr 2005 ist der Tiroler Landesrechnungshof Mitglied bei EURORAI, der Europäischen Organisation der regionalen externen Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens.[5] Landesrechnungshofdirektor Krismer ist seit 2019 stellvertretendes Mitglied des Präsidenten im Präsidium[6] von EURORAI.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ RIS – Landesordnung 1989, Tiroler – Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 17.02.2018. Abgerufen am 17. Februar 2018.
- ↑ RIS – Landesrechnungshofgesetz, Tiroler – Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 17.02.2018. Abgerufen am 17. Februar 2018.
- ↑ Landesrechnungshof Tirol: Aktuelles. Abgerufen am 17. Februar 2018 (deutsch).
- ↑ Landesrechnungshof Tirol: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshof Tirol. Abgerufen am 31. Januar 2022.
- ↑ Eurorai – Mitgliedsinstitutionen – Österreich. Abgerufen am 1. Juli 2020.
- ↑ Das Präsidium von EURORAI. Abgerufen am 1. Juli 2022.